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Buchhaltung für Grafiker & Designer: Projekte abrechnen, Lizenzen & Nutzungsrechte

Grafikdesigner und Kreative stehen vor besonderen buchhalterischen Herausforderungen: projektbasierte Arbeit, Nutzungsrechte, teure Software-Abos und internationale Kunden. Dieser Guide zeigt dir, wie du als selbständiger Designer in der Schweiz korrekt abrechnest, Lizenzen sauber verrechnest und mit einzly den Überblick behältst.

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einzly Redaktion
Steuer- & Finanzredaktion
8 Min. Lesezeit
31. März 2026
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DesignBuchhaltungSteuern

Als selbständiger Grafiker oder Designer in der Schweiz ist deine Buchhaltung komplexer als bei vielen anderen Berufsgruppen. Du arbeitest projektbasiert, verrechnest neben der reinen Designarbeit auch Nutzungsrechte und Lizenzen, investierst in teure Hardware und Software und hast häufig Kunden im Ausland. Gleichzeitig möchtest du dich auf das konzentrieren, was du am besten kannst: gestalten. In diesem Artikel erfährst du alles, was du für eine saubere Buchhaltung als Designer brauchst.


01Projekt- vs. Stundenabrechnung: Welches Modell passt?

Die erste grosse Frage bei der Rechnungsstellung: Rechnest du nach Stunden oder nach Projekt ab? Beide Modelle haben Vor- und Nachteile — und die Wahl beeinflusst direkt, wie du deine Buchhaltung organisierst.

Stundenbasierte Abrechnung

Bei der Stundenabrechnung trackst du deine Arbeitszeit und multiplizierst sie mit deinem Stundensatz. Dieses Modell eignet sich gut für laufende Aufträge, Beratung oder wenn der Umfang eines Projekts schwer abzuschätzen ist. Der Nachteil: Kunden können den Aufwand schwer einschätzen, und du verkaufst Zeit statt Ergebnisse.

Projektbasierte Abrechnung

Bei der Projektabrechnung vereinbarst du einen Fixpreis für ein klar definiertes Ergebnis — zum Beispiel ein Logo, eine Website oder eine Broschüre. Das ist in der Designbranche die gängigere Variante, weil Kunden genau wissen, was sie zahlen. Für dich bedeutet es: Du musst den Aufwand gut einschätzen können. Tipp: Lies unseren Artikel über wertbasierte Preisgestaltung, um Projekte profitabler zu kalkulieren.

Retainer-Modell

Beim Retainer-Modell zahlst du — oder besser: dein Kunde zahlt — einen fixen monatlichen Betrag für ein vereinbartes Kontingent an Designleistungen. Dieses Modell sorgt für regelmässige Einnahmen und vereinfacht deine Buchhaltung erheblich, weil du jeden Monat die gleiche Rechnung stellst.

ModellIdeal fürRechnungsstellungBuchhaltung
StundenabrechnungBeratung, unklarer UmfangNach Aufwand, mit ZeitrapportZeiterfassung nötig
ProjektpauschaleLogo, Website, BroschüreFixpreis, ev. mit TeilrechnungenPro Projekt buchen
RetainerStammkunden, laufende BetreuungMonatlich fixWiederkehrende Rechnung
Praxis-TippKombiniere die Modelle: Biete Neukunden eine Projektpauschale an und wechsle bei Stammkunden auf ein Retainer-Modell. So hast du Planungssicherheit und weniger Verwaltungsaufwand.


02Nutzungsrechte korrekt verrechnen

Ein zentrales Thema für Designer: Neben der eigentlichen Designleistung verkaufst du auch Nutzungsrechte an deinen Werken. Das Schweizer Urheberrechtsgesetz (URG) schützt deine Entwürfe als geistiges Eigentum. Die Rechteübertragung sollte auf der Rechnung separat ausgewiesen und vertraglich geregelt sein.

Buyout vs. eingeschränkte Lizenz

Beim Buyout (vollständige Rechteübertragung) überträgst du sämtliche Nutzungsrechte an den Kunden. Er darf das Design zeitlich, räumlich und medial unbeschränkt verwenden. Bei einer eingeschränkten Lizenz definierst du genau, wofür der Kunde das Design nutzen darf — zum Beispiel nur digital, nur in der Schweiz oder nur für 2 Jahre.

LizenztypUmfangTypischer AufschlagBeispiel
Einfache Lizenz1 Medium, 1 Region, begrenzte Dauer0-30% auf DesignkostenLogo nur für Website, 2 Jahre
Erweiterte LizenzMehrere Medien, national, 5 Jahre30-80% auf DesignkostenLogo für Print + Digital, Schweiz
BuyoutAlle Medien, weltweit, unbegrenzt100-300% auf DesignkostenVollständige Rechteübertragung

Rechnungsstellung bei Nutzungsrechten

Auf der Rechnung solltest du Designleistung und Nutzungslizenz immer als separate Positionen ausweisen. Das schafft Transparenz für den Kunden und erleichtert dir die Buchhaltung. Ausserdem ist es bei einer allfälligen Steuerkontrolle wichtig, die Einnahmen klar zuzuordnen.

Beispiel: Rechnung Logo-DesignPosition 1: Logo-Design inkl. 3 Entwürfe und 2 Korrekturschleifen — CHF 2'800. Position 2: Nutzungslizenz Print + Digital, Schweiz, 5 Jahre — CHF 1'400. Total: CHF 4'200 exkl. MWST. So sieht der Kunde genau, wofür er zahlt, und du kannst die Einnahmen sauber verbuchen.

Vergiss nicht: Halte die Lizenzbedingungen immer auch schriftlich in einem Vertrag oder deinen AGB fest. Lies dazu unseren Artikel über AGB für Selbständige.



03Software-Abos steuerlich absetzen

Als Grafiker bist du auf professionelle Software angewiesen — und die kostet. Die gute Nachricht: Sämtliche beruflich genutzten Software-Abos sind vollständig als Betriebsausgabe absetzbar. Ob monatliches Abo oder Jahreslizenz: Der gesamte Betrag reduziert deinen steuerbaren Gewinn.

SoftwareTypCa. Kosten/JahrBuchungskonto
Adobe Creative CloudAbo monatlich/jährlichCHF 700-800Software / IT-Aufwand
Figma ProfessionalAbo monatlichCHF 170-200Software / IT-Aufwand
SketchAbo jährlichCHF 120Software / IT-Aufwand
Affinity SuiteEinmalkaufCHF 200Software / IT-Aufwand
Font-Lizenzen (Myfonts, Adobe Fonts)Abo oder EinmalkaufCHF 100-500+Lizenzen / Nutzungsrechte
Stockfoto-Abos (Adobe Stock, Shutterstock)Abo monatlichCHF 350-600Materialaufwand
Mockup-Tools (Placeit, Smartmockups)Abo monatlichCHF 100-200Software / IT-Aufwand
Projektmanagement (Asana, Notion)Abo monatlichCHF 100-200Software / IT-Aufwand
Monats- vs. JahresaboBei einem Monatsabo buchst du jeden Monat den entsprechenden Betrag als Aufwand. Bei einem Jahresabo, das du im Voraus bezahlst, buchst du den gesamten Betrag im Kaufmonat — eine periodengerechte Abgrenzung ist bei der einfachen Buchhaltung nicht erforderlich.


04Hardware & Abschreibungen

Designer investieren überdurchschnittlich viel in Hardware: leistungsstarke Macs, hochauflösende Displays, Grafiktabletts und Drucker. Anschaffungen über CHF 1'000 (ohne MWST) musst du über die Nutzungsdauer abschreiben. Günstigere Anschaffungen darfst du sofort als Aufwand verbuchen.

GerätTypischer PreisNutzungsdauerAbschreibung degressiv
MacBook Pro / iMacCHF 2'500-5'0003-4 Jahre40% p.a.
Externer Monitor (4K/5K)CHF 800-2'0005 Jahre25% p.a.
Wacom GrafiktablettCHF 500-3'5005 Jahre25% p.a.
Farblaserdrucker / PlotterCHF 1'000-5'0005 Jahre25% p.a.
Kamera (für Produktfotos)CHF 1'500-4'0005 Jahre25% p.a.
iPad Pro + Apple PencilCHF 1'200-2'5003-4 Jahre40% p.a.
Abschreibungsschwelle CHF 1'000Anschaffungen unter CHF 1'000 (netto, ohne MWST) darfst du sofort vollständig als Betriebsaufwand verbuchen — ohne Abschreibung über mehrere Jahre. Das gilt zum Beispiel für eine Maus, eine externe Festplatte oder ein günstiges Grafiktablett.

Detaillierte Berechnungsbeispiele und alle offiziellen ESTV-Abschreibungssätze findest du in unserem Artikel über Abschreibungen für Selbständige.



05MWST für Grafiker: Sätze, Saldosteuer & internationale Kunden

Sobald dein Jahresumsatz CHF 100'000 übersteigt, bist du in der Schweiz MWST-pflichtig. Für Grafiker und Designer gelten dabei einige Besonderheiten.

Normalsatz vs. Saldosteuersatz

Der reguläre MWST-Satz beträgt 8,1%. Viele Designer entscheiden sich aber für den Saldosteuersatz, der die Abrechnung massiv vereinfacht: Du rechnest deinen Kunden 8,1% MWST, führst aber nur den reduzierten Saldosteuersatz an die ESTV ab. Für kreative Dienstleistungen und Beratung liegt der Saldosteuersatz typischerweise bei 5,9%.

MethodeMWST auf RechnungAbzuführen an ESTVVorsteuerabzug
Effektive Methode8,1%8,1% minus VorsteuerJa
Saldosteuersatz 5,9%8,1%5,9% vom BruttoumsatzNein (bereits eingerechnet)
Welche Methode lohnt sich?Wenn du wenig einkaufst und hauptsächlich Dienstleistungen verrechnest (was bei den meisten Grafikern der Fall ist), ist der Saldosteuersatz fast immer günstiger. Die Differenz zwischen 8,1% und 5,9% bleibt bei dir. Mehr dazu in unserem Artikel über den Saldosteuersatz.

Internationale Kunden: Reverse Charge

Wenn du für Kunden im Ausland (z.B. in der EU) arbeitest, stellst du deine Rechnung ohne Schweizer MWST aus. Stattdessen schuldet der Kunde die Steuer in seinem Land selbst (Reverse-Charge-Verfahren). Auf der Rechnung vermerkst du: "Leistung nicht der Schweizer MWST unterliegend (Empfängerortprinzip / Reverse Charge)". Der Umsatz zählt aber trotzdem zu deinem Gesamtumsatz für die CHF-100'000-Grenze.



06Alle absetzbaren Kosten für Designer im Überblick

Neben Software und Hardware gibt es zahlreiche weitere Kosten, die du als Grafiker von deinem steuerbaren Gewinn abziehen kannst. Hier eine umfassende Übersicht:

KostenkategorieBeispieleAbsetzbar?Konto
Software & LizenzenAdobe CC, Figma, Font-Lizenzen100%Software / IT-Aufwand
HardwareMac, Monitor, Grafiktablett100% (Abschreibung bei > CHF 1'000)Abschreibungen / Sofortaufwand
Coworking / AtelierMietanteil, Nebenkosten100% (geschäftlicher Anteil)Raumaufwand
HomeofficeAnteiliger Mietzins, Internet, StromGeschäftlicher AnteilRaumaufwand
Stockfotos & IllustrationenAdobe Stock, Shutterstock, iStock100%Materialaufwand
DruckkostenProofs, Muster, Portfoliodrucke100%Materialaufwand
FachliteraturDesignbücher, Magazine, Online-Kurse100%Fachliteratur
WeiterbildungKurse, Workshops, Konferenzen100%Weiterbildung
Portfolio & WebsiteDomain, Hosting, Behance Pro100%Werbung / Marketing
VersicherungenBerufshaftpflicht, Rechtsschutz100%Versicherungen
Telefon & InternetGeschäftlicher Anteil Handy, FestnetzGeschäftlicher Anteil (50-80%)Telekommunikation
ReisekostenKundenbesuche, Messebesuche100%Reise- und Fahrtkosten
Belege aufbewahrenFür alle abgesetzten Kosten brauchst du Belege. In der Schweiz gilt eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren. Scanne Papierbelege und archiviere sie digital — das reicht steuerlich aus. Mehr dazu: Belege aufbewahren in der Schweiz.


07Von der Offerte zur Rechnung: Der Workflow für Designer

Ein sauberer Workflow von der Offerte über den Auftrag bis zur Rechnung spart dir Zeit und verhindert Fehler. So sieht der ideale Ablauf aus:

1
Offerte erstellen

Erstelle eine detaillierte Offerte mit allen Leistungen, Nutzungsrechten und Konditionen. Gib Designleistung und Lizenzgebühren als separate Positionen an.

2
Offerte vom Kunden bestätigen lassen

Der Kunde bestätigt die Offerte schriftlich (E-Mail reicht). Damit hast du eine verbindliche Auftragsbestätigung.

3
Projekt umsetzen

Setze das Projekt um und tracke deinen Aufwand — auch bei Pauschalpreisen. Das hilft dir, zukünftige Projekte besser zu kalkulieren.

4
Teilrechnung bei grösseren Projekten

Bei Projekten über CHF 3'000 empfiehlt sich eine Anzahlung (z.B. 50%) oder eine Teilrechnung nach Meilenstein. Das verbessert deine Liquidität.

5
Schlussrechnung stellen

Nach Abschluss und Abnahme stellst du die Schlussrechnung. Vergiss nicht: MWST ausweisen, Zahlungsfrist angeben und die Offertennummer referenzieren.

Mit einzly kannst du diesen gesamten Workflow digital abbilden: Offerte erstellen, in eine Rechnung umwandeln, Teilrechnungen verwalten und die Buchhaltung automatisch im Hintergrund führen lassen.



08Buchhaltung für Grafiker — einfach mit einzly

einzly wurde speziell für Schweizer Selbständige und Kleinunternehmen entwickelt — und passt perfekt zu den Anforderungen von Grafikern und Designern:

  • Offerten und Rechnungen mit separaten Positionen für Designleistung und Nutzungsrechte
  • QR-Rechnungen nach Schweizer Standard — professionell und zahlungsbereit
  • Automatische Buchhaltung — jede Rechnung und jeder Beleg wird korrekt verbucht
  • MWST-konforme Abrechnung — effektiv oder mit Saldosteuersatz
  • Belegscanner — Software-Rechnungen, Quittungen und Belege per Foto erfassen
  • Mehrere Währungen — ideal für internationale Kunden
einzly kostenlos testenErstelle dein kostenloses Konto auf einzly für Grafiker und erlebe, wie einfach Buchhaltung für Designer sein kann. Keine Kreditkarte nötig.


09Häufige Fragen: Buchhaltung für Grafiker

Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend empfohlen. Eine separate Ausweisung schafft Transparenz für den Kunden, erleichtert deine Buchhaltung und schützt dich bei Streitigkeiten über den Umfang der übertragenen Rechte.
Ja, vollständig. Alle beruflich genutzten Software-Abos sind als Betriebsausgabe absetzbar — egal ob monatlich oder jährlich bezahlt. Bewahre die Rechnungen als Belege auf.
Computer und EDV-Anlagen werden gemäss ESTV mit maximal 40% degressiv (auf den Buchwert) oder 20% linear (auf den Anschaffungswert) abgeschrieben. Ein MacBook Pro für CHF 3'500 hat damit eine Abschreibungsdauer von 3-4 Jahren. Details findest du im Artikel über Abschreibungen.
Für kreative Dienstleistungen und Beratung liegt der Saldosteuersatz bei 5,9%. Du rechnest deinen Kunden trotzdem 8,1% MWST, führst aber nur 5,9% vom Bruttoumsatz an die ESTV ab. Die Differenz bleibt bei dir.
Ja. Font-Lizenzen, die du beruflich nutzt, sind vollständig absetzbar. Das gilt sowohl für Einmallizenzen (z.B. bei MyFonts) als auch für Abo-Modelle (z.B. Adobe Fonts oder Fontstand).
Dienstleistungen an Unternehmen im Ausland werden ohne Schweizer MWST verrechnet (Reverse-Charge-Verfahren). Du vermerkst auf der Rechnung, dass die Steuer vom Empfänger geschuldet wird. Der Umsatz zählt aber für die CHF-100'000-MWST-Grenze mit.
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