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Buchhaltung für Fotografen: Equipment absetzen, Teilrechnungen & MWST

Als selbständiger Fotograf jonglierst du zwischen Shootings, Bildbearbeitung und Kundenkontakt. Die Buchhaltung kommt oft zu kurz — dabei steckt gerade hier viel Sparpotenzial. Von der Kamera-Abschreibung über Teilrechnungen bei Hochzeiten bis zur MWST-Abrechnung: Dieser Guide zeigt dir, wie du deine Finanzen als Fotograf sauber und effizient im Griff hast.

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einzly Redaktion
Steuer- & Finanzredaktion
8 Min. Lesezeit
31. März 2026
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01Warum Fotografen besondere Buchhaltungs-Anforderungen haben

Fotografie als Beruf bringt finanzielle Besonderheiten mit sich, die andere Selbständige so nicht kennen. Du investierst Tausende Franken in Equipment, das schnell an Wert verliert. Du arbeitest saisonal — im Sommer jedes Wochenende ausgebucht, im Winter oft ruhig. Und du stellst häufig Teilrechnungen: eine Anzahlung vor dem Shooting, die Schlussrechnung danach.

Wer diese Eigenheiten in der Buchhaltung nicht korrekt abbildet, verschenkt Geld bei den Steuern oder gerät in Liquiditätsengpässe. Die gute Nachricht: Mit dem richtigen System ist die Buchhaltung für Fotografen kein Hexenwerk. Dieser Artikel erklärt dir Schritt für Schritt, worauf du achten musst.



02Equipment richtig abschreiben

Dein Equipment ist dein wichtigstes Arbeitsmittel — und gleichzeitig dein grösster Kostenpunkt. In der Schweiz gelten klare Regeln, wie du Kamera-Bodies, Objektive, Drohnen und Beleuchtung steuerlich geltend machen kannst. Das Stichwort heisst Abschreibung: Du verteilst den Kaufpreis über die Nutzungsdauer des Geräts.

Schwellenwert: Sofortabzug oder Abschreibung?

Anschaffungen unter CHF 1'000 (Nettowert ohne MWST) darfst du in vielen Kantonen im Kaufjahr als sofortige Betriebsausgabe verbuchen. Das gilt z.B. für ein Stativ, einen Blitzaufsatz oder eine Speicherkarte. Alles darüber wird über die Nutzungsdauer abgeschrieben.

Gut zu wissenDer Schwellenwert variiert je nach Kanton zwischen CHF 500 und CHF 1'000. Prüfe die Vorgaben deines Kantons oder frag deinen Treuhänder. Im Zweifelsfall ist Abschreiben immer korrekt.

Typische Nutzungsdauer von Foto-Equipment

Die ESTV gibt im Merkblatt A1995 maximale Abschreibungssätze vor. Für Foto-Equipment fallen die meisten Geräte unter die Kategorie Maschinen/Apparate (degressiv 30%, linear 15%) oder EDV-Anlagen (degressiv 40%, linear 20%). In der Praxis haben sich folgende Richtwerte bewährt:

EquipmentNutzungsdauerLinearer SatzBeispielpreis
Kamera-Body (Vollformat)5 Jahre20%CHF 4'000
Objektive (Festbrennweite/Zoom)5 - 8 Jahre12.5 - 20%CHF 1'500 - 3'000
Drohne (DJI etc.)3 - 4 Jahre25 - 33%CHF 2'000 - 4'000
Beleuchtung / Blitzanlage5 Jahre20%CHF 1'500 - 5'000
Computer / Bildbearbeitung3 - 4 Jahre25 - 33%CHF 3'000 - 5'000
Stativ / Gimbal5 Jahre20%CHF 300 - 1'500

Rechenbeispiel: Kamera-Body linear abschreiben

Du kaufst im März 2026 eine Sony Alpha 7 IV für CHF 4'000. Bei linearer Abschreibung über 5 Jahre setzt du jährlich CHF 800 als Aufwand ab. Im Kaufjahr rechnest du anteilig: 10 Monate (März bis Dezember) = CHF 667. Nach 5 Jahren steht der Restwert bei CHF 0.

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Jahr 1 (anteilig 10/12)

Abschreibung: CHF 667 — Buchwert Ende Jahr: CHF 3'333

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Jahr 2

Abschreibung: CHF 800 — Buchwert Ende Jahr: CHF 2'533

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Jahr 3

Abschreibung: CHF 800 — Buchwert Ende Jahr: CHF 1'733

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Jahr 4

Abschreibung: CHF 800 — Buchwert Ende Jahr: CHF 933

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Jahr 5 (restliche 2 Monate + volles Jahr)

Abschreibung: CHF 933 — Buchwert Ende Jahr: CHF 0

TippFühre ein Anlageverzeichnis mit Kaufdatum, Preis, Abschreibungsmethode und Buchwert für jedes Equipment. Das spart dir Stunden bei der Steuererklärung und ist bei einer Revision Pflicht.


03Teilrechnungen & Anzahlungen korrekt verbuchen

Bei grösseren Aufträgen — insbesondere Hochzeiten, Events oder umfangreichen Produktshootings — ist es üblich, eine Anzahlung vor dem Shooting und eine Schlussrechnung danach zu stellen. Das sichert deine Liquidität und schützt dich vor Ausfällen. Doch buchhalterisch gibt es dabei einiges zu beachten.

Mehr Details zum Thema findest du in unserem separaten Artikel: Teilrechnungen & Anzahlungen richtig verbuchen.

Beispiel: Hochzeitsfotografie

Stell dir vor, du wirst für eine Hochzeit am 15. Juni gebucht. Dein Gesamthonorar beträgt CHF 5'000 (exkl. MWST). Du vereinbarst mit dem Brautpaar: 30% Anzahlung bei Vertragsabschluss, 70% Schlussrechnung nach Lieferung der bearbeiteten Bilder.

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Schritt 1: Anzahlungsrechnung (Februar)

Du stellst eine Rechnung über CHF 1'500 (30% von CHF 5'000) + CHF 121.50 MWST (8.1%) = CHF 1'621.50. Im Buchungssatz verbuchst du den Eingang als Anzahlung (Passivkonto). Der Umsatz ist noch nicht realisiert.

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Schritt 2: Shooting & Bearbeitung (Juni - Juli)

Du führst das Shooting durch und bearbeitest die Bilder. Der Aufwand (Anfahrt, Assistenz, Requisiten) wird als Betriebsausgabe verbucht.

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Schritt 3: Schlussrechnung (Juli)

Du stellst die finale Rechnung über den Gesamtbetrag CHF 5'000 + MWST CHF 405 = CHF 5'405, abzüglich der erhaltenen Anzahlung CHF 1'621.50. Der offene Betrag: CHF 3'783.50. Jetzt wird der gesamte Umsatz von CHF 5'000 als Ertrag realisiert.

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Schritt 4: Anzahlung auflösen

Die Anzahlung wird vom Passivkonto aufgelöst und gegen den Ertrag verrechnet. Dein Umsatz für diesen Auftrag: CHF 5'000.

Häufiger FehlerVerbuche Anzahlungen nie direkt als Umsatz. Solange die Leistung nicht erbracht ist, handelt es sich um eine Vorauszahlung (Verbindlichkeit). Erst bei Leistungserbringung wird daraus Ertrag. Falsche Verbuchung kann bei der MWST-Abrechnung zu Problemen führen.


04Saisonale Liquidität planen

Die Fotografiebranche ist stark saisonal geprägt. Hochzeiten und Outdoor-Events konzentrieren sich auf April bis Oktober, während die Wintermonate oft ruhiger sind. Diese Schwankungen betreffen nicht nur deinen Umsatz, sondern auch deine Fähigkeit, laufende Kosten wie Miete, Versicherungen und Software-Abos zu decken.

Tipps für stabile Liquidität

  • Rücklagen bilden: Lege in der Hochsaison mindestens 20 - 30% deiner Einnahmen als Reserve für die Nebensaison zurück.
  • Nebensaison nutzen: Biete in den Wintermonaten Studio-Shootings, Workshops oder Bildbearbeitungs-Services an, um den Cashflow aufrechtzuerhalten.
  • Anzahlungen verlangen: Fordere bei jeder Buchung eine Anzahlung von 30 - 50%. Das sichert dir frühzeitig Liquidität.
  • Fixkosten minimieren: Prüfe, ob du Studio-Miete, Software-Abos oder Versicherungen auf monatliche statt jährliche Zahlung umstellen kannst, um Spitzen zu vermeiden.
  • Zahlungsziele kurz halten: Setze Zahlungsfristen von 14 Tagen statt 30. Bei Hochzeiten und Events bezahlen Kunden erfahrungsgemäss schneller, wenn die Frist kürzer ist.
  • Monatliche Liquiditätsplanung: Erstelle eine einfache Übersicht mit erwarteten Einnahmen und fixen Ausgaben pro Monat. So erkennst du Engpässe frühzeitig.


05Reisekosten & Spesen absetzen

Als Fotograf bist du viel unterwegs — zu Hochzeitslocations, Event-Venues, Outdoor-Locations oder Kundenateliers. Die Fahrt- und Reisekosten darfst du als Betriebsausgabe absetzen, sofern sie geschäftlich veranlasst sind.

KostenartAnsatz / Regelung
Kilometerentschädigung (eigenes Auto)CHF 0.70 pro km
Kilometerentschädigung (Motorrad)CHF 0.40 pro km
ÖV (Zug, Bus, Tram)Effektive Kosten gemäss Beleg
Verpflegung (ganzer Tag auswärts)CHF 27.50 pro Tag (Pauschale)
ÜbernachtungEffektive Kosten gemäss Beleg
ParkgebührenEffektive Kosten gemäss Beleg
Equipment-Transport (Mietwagen, Taxi)Effektive Kosten gemäss Beleg
Praxis-TippFühre ein einfaches Fahrtenbuch: Datum, Start/Ziel, Zweck (z.B. "Hochzeitsshooting Luzern"), Kilometer. Das reicht dem Steueramt als Nachweis. Eine Excel-Tabelle oder eine App genügt — Hauptsache lückenlos.


06MWST für Fotografen

Sobald du als Fotograf einen Jahresumsatz von CHF 100'000 erreichst, bist du MWST-pflichtig. Viele Fotografen erreichen diese Grenze nach einigen Jahren Selbständigkeit — spätestens dann musst du dich bei der ESTV anmelden.

Normalsatz vs. Saldosteuersatz

Als Fotograf hast du zwei Möglichkeiten:

  1. Effektive Methode (Normalsatz 8.1%): Du verrechnest deinen Kunden 8.1% MWST und ziehst die Vorsteuer auf deinen Einkäufen ab (Equipment, Software, Reisen). Lohnt sich, wenn du regelmässig hohe Investitionen tätigst.
  2. Saldosteuersatz (4.4% für Fotografen): Du verrechnest deinen Kunden 8.1% MWST, führst aber nur 4.4% an die ESTV ab. Dafür darfst du keine Vorsteuer abziehen. Die Abrechnung ist deutlich einfacher. Lohnt sich, wenn deine Vorsteuer unter 3.7% deines Umsatzes liegt.
RechenbeispielBei CHF 120'000 Umsatz und CHF 8'000 Equipment-Kauf pro Jahr: Effektive Methode: CHF 9'720 MWST abzuliefern, minus CHF 648 Vorsteuer = CHF 9'072 netto. Saldosteuersatz: CHF 120'000 x 4.4% = CHF 5'280 abzuliefern. In diesem Fall sparst du mit dem Saldosteuersatz rund CHF 3'800 pro Jahr.
AchtungBeim Saldosteuersatz bist du mindestens 3 Jahre gebunden. Wenn du in einem Jahr eine grosse Investition planst (z.B. CHF 30'000 für neues Equipment), kann die effektive Methode vorübergehend günstiger sein. Lass dich im Zweifelsfall beraten.


07Absetzbare Kosten für Fotografen im Überblick

Als Selbständiger darfst du alle geschäftlich notwendigen Kosten von deinem steuerbaren Gewinn abziehen. Fotografen haben dabei ein breites Spektrum an absetzbaren Ausgaben. Hier die wichtigsten Kategorien:

KategorieBeispieleHinweis
Equipment / HardwareKamera-Bodies, Objektive, Blitzgeräte, Drohnen, Stative, SpeicherkartenÜber CHF 1'000: abschreiben. Darunter: Sofortabzug.
Studio / MieteAtelierfläche, Coworking, Home-Office-AnteilHome-Office: anteilig nach Quadratmetern (inkl. Nebenkosten, Internet).
SoftwareAdobe Lightroom, Capture One, Photoshop, Canva, BuchhaltungssoftwareMonats-/Jahresabos sind sofortige Betriebsausgaben.
Requisiten / PropsHintergründe, Dekorationen, Stylingzubehör, Blumen für ShootingsVerbrauchsmaterial: Sofortabzug. Langlebige Props: abschreiben.
VersicherungenEquipment-Versicherung, Berufshaftpflicht, BetriebsversicherungVollständig als Betriebsausgabe absetzbar.
MarketingPortfolio-Website, Domain, Hosting, Instagram/Facebook Ads, Visitenkarten, DrucksachenWerbeausgaben sind vollständig absetzbar.
WeiterbildungWorkshops, Online-Kurse, Fotografie-Konferenzen, FachliteraturAbsetzbar, sofern berufsbezogen. Reisekosten inklusive.
Reisen / SpesenFahrten zu Shootings, Verpflegung, ÜbernachtungenSiehe Abschnitt Reisekosten oben.
KommunikationMobiltelefon, Internet, Cloud-Speicher (Google Drive, Dropbox)Anteilig absetzbar bei Mischnutzung (z.B. 70% geschäftlich).

Vergiss nicht, deinen Stundensatz so zu kalkulieren, dass alle diese Kosten gedeckt sind. Viele Fotografen unterschätzen die laufenden Ausgaben und rechnen sich unter Wert.



08Buchhaltung für Fotografen — einfach mit einzly

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09Häufige Fragen zur Buchhaltung für Fotografen

Nein. Anschaffungen über CHF 1'000 (je nach Kanton CHF 500) müssen über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Bei einer Kamera sind das in der Regel 5 Jahre (linear 20% pro Jahr).
Nur wenn dein Jahresumsatz CHF 100'000 übersteigt. Darunter bist du von der MWST befreit, kannst dich aber freiwillig anmelden. Das lohnt sich, wenn du viel Equipment kaufst und die Vorsteuer zurückfordern willst.
Die Anzahlung wird als Vorauszahlung auf ein Passivkonto (Verbindlichkeit) gebucht. Erst wenn du das Shooting durchgeführt und die Bilder geliefert hast, wird der gesamte Betrag als Ertrag realisiert und die Anzahlung aufgelöst.
Ja, anteilig. Wenn du ein Zimmer ausschliesslich als Bearbeitungsraum oder kleines Studio nutzt, darfst du den entsprechenden Anteil der Miete, Nebenkosten und Strom als Betriebsausgabe abziehen. Beispiel: 15 m² von 80 m² Wohnung = 18.75% der Mietkosten.
Für fotografische Dienstleistungen gilt der Normalsatz von 8.1%. Alternativ kannst du den Saldosteuersatz von 4.4% beantragen, was die Abrechnung vereinfacht und bei geringer Vorsteuer günstiger ist.
In der Schweiz gilt eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren (Art. 958f OR). Das betrifft alle Geschäftsunterlagen: Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge, Verträge und die Buchhaltung selbst. Digitale Aufbewahrung ist erlaubt.
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