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Vereinsbuchhaltung Schweiz: Was euer Kassier wissen muss

Ob Sportverein, Musikgesellschaft oder gemeinnützige Organisation — jeder Schweizer Verein ist gesetzlich zur Buchführung verpflichtet. Doch was heisst das konkret? Was muss der Kassier festhalten, wann braucht ihr eine Revisionsstelle, und wann wird euer Verein MWST-pflichtig? Dieser Guide gibt euch alle Antworten — klar, praxisnah, ohne Buchhaltungs-Kauderwelsch.

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einzly redaktion
Buchhaltungs-Experten
9 Min. Lesezeit
7. Apr. 2026
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01Gesetzliche Grundlage: ZGB Art. 69a

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in der Schweiz eine klare Regel für Vereine: Jeder Verein muss Buch führen. Die Rechtsgrundlage ist Art. 69a des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB). Ob kleiner Quartierverein oder grosser Sportklub mit Hunderten von Mitgliedern — niemand ist davon ausgenommen.

Der Umfang der Buchführungspflicht richtet sich nach der Grösse eures Vereins. Das Gesetz unterscheidet dabei zwei Stufen:

VereinsgrösseJahresumsatzVorgeschriebene Buchführung
Kleiner VereinUnter CHF 500'000Einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (Kassenrechnung)
Grosser VereinAb CHF 500'000Doppelte Buchhaltung nach OR (Bilanz + Erfolgsrechnung)
Was ist der Jahresumsatz eines Vereins?Zum Jahresumsatz zählen alle Einnahmen: Mitgliederbeiträge, Spendeneinnahmen, Veranstaltungserlöse, Lotteriegewinne, Subventionen und sonstige Erträge. Nicht gemeint ist das Vereinsvermögen oder das Eigenkapital.

Die gute Nachricht: Die allermeisten Schweizer Vereine bleiben unter der CHF 500'000-Schwelle. Für sie reicht die einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung — also eine übersichtliche Gegenüberstellung aller Einnahmen und Ausgaben pro Jahr. Genau das macht einzly automatisch.



02Typische Vereinseinnahmen und -ausgaben

Damit die Jahresrechnung vollständig und aussagekräftig ist, müssen alle Geldflüsse erfasst werden — unabhängig ob gross oder klein. Hier ein Überblick über die häufigsten Posten bei Schweizer Vereinen:

KategorieTypische EinnahmenTypische Ausgaben
MitgliederJahresbeiträge, AufnahmegebührenMitgliederverwaltung, Kommunikation
VeranstaltungenEintritte, Ticketverkauf, FestwirtschaftRaummiete, Technik, Catering, Werbung
Spenden & ZuwendungenGeldspenden, Sachspenden (Wert), LegateDankesbriefe, Spendenquittungen
SponsoringBarsponsoring, Sachleistungen von FirmenGegenleistungen (Logo auf Trikots, Werbefläche)
SubventionenGemeindebeiträge, Kantonale UnterstützungVerwendungsnachweis, Abrechnungen
Lotterie & TombolaLosverkäufe, SpieleinnahmenPreise, Lotteriegebühren
BetriebMieteinnahmen (z.B. Vereinslokal), ZinsertragVersicherungen, Verbandsbeiträge, Material, IT
Tipp: Kategorien konsequent verwendenLegt zu Beginn des Vereinsjahres fest, welche Kategorien ihr verwendet — und haltet euch dran. Konsistente Kategorisierung macht die Jahresrechnung verständlicher und erleichtert den Vergleich mit Vorjahren. In einzly könnt ihr Kategorien einmal einrichten und dann mit einem Klick zuweisen.


03Das Kassier-Jahr: Aufgaben von Januar bis Dezember

Der Kassier ist das Rückgrat jedes Vereins. Er trägt die Verantwortung für die finanzielle Transparenz — gegenüber dem Vorstand, den Mitgliedern und bei Bedarf auch den Behörden. Diese Aufgaben fallen typischerweise im Laufe eines Vereinsjahres an:

1
Januar – Februar: Mitgliederbeiträge fakturieren

Zu Jahresbeginn werden die Mitgliederbeiträge für das neue Jahr erhoben. Erstellt für jedes Mitglied eine QR-Rechnung und versende sie per E-Mail oder Post. Mit einzly geht das in Minuten — auch für 100+ Mitglieder gleichzeitig.

2
Laufend: Einnahmen & Ausgaben erfassen

Jede Zahlung — ob Mitgliederbeitrag, Spendeneingang oder Materialrechnung — wird zeitnah erfasst und der richtigen Kategorie zugeordnet. Belege fotografieren und hochladen, fertig. Kein Papierstapel, kein Abtippen.

3
Vor Veranstaltungen: Budget erstellen

Bevor ein Event stattfindet, sollte ein Budget stehen: erwartete Einnahmen (Tickets, Festwirtschaft, Sponsoren) vs. geplante Ausgaben (Miete, Technik, Personal). Das hilft, Engpässe früh zu erkennen.

4
Nach Veranstaltungen: Abrechnung erstellen

Nach jedem Event folgt die Nachkalkulation: Einnahmen und Ausgaben werden dem Veranstaltungsbudget gegenübergestellt. Hat der Anlass einen Gewinn oder Verlust gemacht? Diese Information ist für die Jahresplanung wertvoll.

5
Dezember: Jahresabschluss vorbereiten

Zum Jahresende werden alle offenen Belege nachgeführt, Bankkonten abgestimmt und die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erstellt. In einzly genügt ein Klick — das System erstellt die fertige Jahresrechnung als PDF.

6
Hauptversammlung: Rechnung präsentieren und genehmigen lassen

Die Jahresrechnung wird den Mitgliedern an der Hauptversammlung (oder Jahresversammlung) vorgelegt. Die Mitglieder genehmigen sie — und erteilen dem Kassier damit die Décharge (Entlastung). Erst danach ist der Kassier von seiner Verantwortung für das vergangene Jahr befreit.



04Die Jahresrechnung für die Hauptversammlung

Die Jahresrechnung ist das wichtigste Dokument des Kassiers. Sie zeigt den Mitgliedern, wie der Verein wirtschaftlich steht — welche Einnahmen es gab, wofür Geld ausgegeben wurde, und ob der Verein einen Überschuss oder ein Defizit erzielt hat.

Was gehört in die Jahresrechnung?

  • Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Alle Einnahmen und Ausgaben gegliedert nach Kategorien, plus Jahresergebnis (Überschuss oder Defizit)
  • Kassabestand: Wie viel Bargeld hat der Verein am Jahresende?
  • Bankguthaben: Kontostand aller Vereinskonten per 31. Dezember
  • Vereinsvermögen: Summe aus Kasse + Bankguthaben + Wertschriften + sonstige Aktiven
  • Vorjahresvergleich: Gegenüberstellung der aktuellen Zahlen mit dem Vorjahr — zeigt Trends und Abweichungen
  • Revisionsstellenbericht: Bestätigung der Revisionsstelle, dass die Rechnung korrekt ist (sofern eine Revisionsstelle vorgeschrieben ist)

Wann braucht ein Verein eine Revisionsstelle?

Die Pflicht zur Revisionsstelle ist im ZGB und OR geregelt. Als Faustregel gilt:

VereinsgrösseRevisionspflicht
Kleiner Verein (unter CHF 500'000 Umsatz, unter 10 Vollzeitstellen)Keine Pflicht — aber empfehlenswert, z.B. durch zwei Kassenrevisoren aus dem Mitgliederkreis
Mittlerer Verein (zwei von drei: Bilanzsumme über CHF 10 Mio., Umsatz über CHF 20 Mio., über 50 Vollzeitstellen)Eingeschränkte Revision durch zugelassenen Revisor
Grosser Verein (zwei von drei: Bilanzsumme über CHF 20 Mio., Umsatz über CHF 40 Mio., über 250 Vollzeitstellen)Ordentliche Revision durch zugelassenes Revisionsunternehmen
Praxistipp für kleine VereineDie meisten Vereine unterliegen keiner gesetzlichen Revisionspflicht. Dennoch empfehlen wir, jährlich zwei Kassenrevisoren (Mitglieder ohne Vorstandsamt) die Buchhaltung prüfen zu lassen. Das stärkt das Vertrauen der Mitglieder und deckt allfällige Fehler frühzeitig auf. In einzly könnt ihr eurem Revisor kostenlosen Lesezugriff gewähren — er sieht alle Daten, ohne selbst etwas ändern zu können.


05MWST bei Vereinen: Wann wird euer Verein steuerpflichtig?

Viele Vereinskassiers glauben, Vereine seien automatisch von der MWST befreit. Das stimmt nicht ganz. Die Grundregel lautet: Wer in der Schweiz einen steuerbaren Jahresumsatz von über CHF 100'000 erzielt, ist MWST-pflichtig — unabhängig von der Rechtsform. Vereine sind dabei keine Ausnahme.

Was zählt zum steuerbaren Umsatz?

Entscheidend ist, welche Einnahmen des Vereins überhaupt der MWST unterliegen. Das MWSTG unterscheidet:

EinnahmenartMWST-pflichtig?Begründung
MitgliederbeiträgeNein (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 13 MWSTG)Vereinsbeiträge sind von der MWST ausgenommen, sofern keine konkrete Gegenleistung erbracht wird
SpendeneinnahmenNeinFreiwillige Zuwendungen ohne Gegenleistung gelten nicht als Entgelt
SubventionenNein (in der Regel)Öffentliche Fördergelder sind in der Regel nicht MWST-pflichtig
Eintrittsgelder (Events, Konzerte, Sport)Ja — aber von der MWST ausgenommen (Art. 21)Kulturelle und sportliche Veranstaltungen gemeinnütziger Vereine sind ausgenommen
Festwirtschaft / Catering-UmsätzeJa — steuerpflichtig (7.7%)Verkauf von Speisen und Getränken gegen Entgelt ist steuerbar
Sponsoring (Gegenleistungen wie Werbefläche)Ja — steuerpflichtigWerbeleistungen an Sponsoren sind steuerbare Umsätze
Vermietung von VereinsräumenNein — ausgenommen (Art. 21)Vermietung von Immobilien ist von der MWST ausgenommen
Wichtig: Nicht alle Einnahmen gleich behandelnNur weil euer Verein Sponsoring-Einnahmen oder Festwirtschaft betreibt, muss er noch lange keine MWST abrechnen. Erst wenn der steuerbare Gesamtumsatz die Grenze von CHF 100'000 übersteigt, wird die Registrierungspflicht ausgelöst. Für die meisten Kleinstvereine ist das kein Thema — für mittelgrosse Vereine mit aktivem Eventbetrieb aber durchaus relevant.

Was tun, wenn die CHF 100'000 Grenze erreicht wird?

1
MWST-Pflicht prüfen

Berechnet euren steuerbaren Umsatz (nur die steuerpflichtigen Einnahmen, nicht Mitgliederbeiträge und Spenden). Liegt dieser über CHF 100'000 im Kalenderjahr, müsst ihr euch bei der ESTV anmelden.

2
Anmeldung bei der ESTV

Die Anmeldung erfolgt online über das Portal der ESTV (estv.admin.ch). Nach der Anmeldung erhaltet ihr eine MWST-Nummer (z.B. CHE-123.456.789 MWST).

3
MWST auf steuerbaren Leistungen erheben

Ab dem Anmeldedatum müsst ihr auf euren steuerpflichtigen Leistungen MWST erheben und ausweisen. Mitgliederbeiträge und Spenden bleiben weiterhin MWST-frei.

4
Quartalsweise Abrechnung einreichen

Die MWST wird in der Regel quartalsweise abgerechnet und an die ESTV abgeführt. Als gemeinnütziger Verein kann der Saldosteuersatz interessant sein — er vereinfacht die Abrechnung erheblich.



06Mitgliederbeiträge: Abrechnung und Mahnwesen

Die Mitgliederbeiträge sind für die meisten Vereine die wichtigste und verlässlichste Einnahmequelle. Trotzdem hapert es hier oft: Beiträge werden spät versendet, Zahlungseingänge nicht systematisch kontrolliert, Mahnungen manuell geschrieben. Das kostet den Kassier wertvolle Zeit.

Professioneller Ablauf für die Mitgliederbeitrags-Saison

  1. Mitgliederliste aktualisieren: Vor dem Versand sicherstellen, dass alle Mitglieder-Daten (Name, Adresse, E-Mail) aktuell sind. Neue Mitglieder aufnehmen, Austritte bereinigen.
  2. QR-Rechnungen erstellen: Für jedes Mitglied eine individuelle QR-Rechnung mit dem Jahresbeitrag erstellen — inklusive IBAN des Vereinskontos und Referenznummer. So kann der Zahlungseingang automatisch zugeordnet werden.
  3. Versand per E-Mail oder Post: QR-Rechnungen per E-Mail versenden spart Porto und ist schneller. Viele Mitglieder bevorzugen heute digitale Rechnungen.
  4. Zahlungseingang überwachen: Kontoauszug regelmässig mit offenen Rechnungen abgleichen. In einzly geschieht das per Bankabgleich (camt.053): Datei aus dem E-Banking hochladen, einzly ordnet Zahlungen automatisch den Rechnungen zu.
  5. Mahnwesen: Wer nach der Zahlungsfrist (meist 30 Tage) nicht bezahlt hat, erhält eine freundliche Zahlungserinnerung. Bei Ausbleiben: zweite Mahnung mit Kündigungsandrohung. Erst dann folgt laut Statuten die Sistierung oder der Ausschluss.
Automatisierung spart StundenIn einzly können Mitgliederbeiträge als wiederkehrende Rechnungen angelegt werden — der Kassier legt einmalig den Betrag und das Intervall fest, einzly erstellt die Rechnungen automatisch und hält sie zum Versand bereit. Kein Kopieren, kein manuelles Abtippen. Auch die Zahlungserinnerungen lassen sich mit einem Klick versenden.


07Treuhänder und Revisoren: So bindet ihr externe Prüfer ein

Viele Vereine ziehen zur Jahresrechnungsrevision externe Helfer bei: Kassenrevisoren aus dem Mitgliederkreis, freiwillige Treuhänder oder sogar professionelle Revisoren. Die Herausforderung: Wie gewährt man jemandem Einblick in die Buchhaltung, ohne sensible Passwörter weiterzugeben oder endlose E-Mail-Anhänge zu verschicken?

einzly hat dafür eine eigene Treuhänder-Funktion entwickelt: Der Kassier lädt den Revisor oder Treuhänder per E-Mail-Adresse ein. Dieser erhält einen kostenlosen Lesezugriff auf alle Daten des Vereinskontos — Rechnungen, Ausgaben, Jahresabschluss — ohne selbst etwas ändern zu können. Keine separaten PDFs, keine Passwörter. Der Revisor kann jederzeit online Einsicht nehmen.

Für Treuhänder: Mehrere Vereine verwaltenProfessionelle Treuhänder, die mehrere Vereine betreuen, können über die einzly Treuhänder-Ansicht auf alle ihre Kunden zugreifen — übersichtlich in einem Dashboard. So bleibt der Überblick auch bei 10 oder 20 Vereinen gewährleistet.


08Vereinsbuchhaltung mit einzly: Was der Kassier damit kann

einzly wurde für Schweizer KMU und Vereine entwickelt — mit dem Ziel, Buchhaltung so einfach zu machen, dass man kein Studium braucht. Für Vereine bedeutet das konkret:

AufgabeSo macht es einzly
Mitgliederbeiträge fakturierenQR-Rechnungen in Sekunden erstellen, einzeln oder für alle Mitglieder gleichzeitig — direkt per E-Mail versenden
Ausgaben erfassenBeleg fotografieren oder hochladen — KI erkennt Lieferant, Betrag, Datum und Kategorie automatisch
Bankabgleichcamt.053-Datei aus dem E-Banking hochladen — einzly erkennt Zahlungseingänge automatisch und markiert Rechnungen als bezahlt
Wiederkehrende KostenHallenmiete, Verbandsbeiträge, Versicherungen einmalig anlegen — einzly bucht automatisch monatlich, quartalsweise oder jährlich
JahresrechnungMit einem Klick als PDF exportieren — Einnahmen und Ausgaben nach Kategorien, Jahresergebnis, bereit für die Hauptversammlung
Revisor/Treuhänder einladenPer E-Mail einladen — kostenloser Lesezugriff auf alle Daten, ohne Passwörter teilen
MahnwesenOffene Rechnungen überwachen, Zahlungserinnerungen mit einem Klick versenden
MWST-AbrechnungWenn MWST-pflichtig: einzly berechnet MWST automatisch und erstellt die Abrechnung für die ESTV
30 Tage kostenlos testeneinzly Basis kostet CHF 9 pro Monat (oder CHF 80 pro Jahr). Die ersten 30 Tage sind gratis — keine Kreditkarte nötig. Jetzt für euren Verein starten und die erste Mitgliederbeitragsrechnung in unter 2 Minuten erstellen.


09Häufige Fragen zur Vereinsbuchhaltung

Ja. Seit 2023 gilt für alle Vereine nach Art. 69a ZGB eine Buchführungspflicht. Für kleine Vereine unter CHF 500'000 Jahresumsatz reicht eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Grössere Vereine müssen eine ordentliche Buchhaltung nach OR führen.
Nein. Mitgliederbeiträge an Vereine sind gemäss Art. 21 Abs. 2 Ziff. 13 MWSTG von der Steuer ausgenommen, sofern sie keine spezifische Gegenleistung abgelten. Eintrittsgelder und Mitgliedsbeiträge kultureller, sportlicher oder gemeinnütziger Vereine sind in der Regel MWST-frei.
Sobald der steuerbare Jahresumsatz CHF 100'000 übersteigt. Nur bestimmte Einnahmen zählen dazu — Mitgliederbeiträge, Spenden und Subventionen sind in der Regel ausgenommen. Steuerpflichtig sind hingegen z.B. Festwirtschaftseinnahmen oder Sponsoring-Gegenleistungen wie Werbeflächen.
Nur, wenn zwei der drei folgenden Kriterien erfüllt sind: Bilanzsumme über CHF 10 Mio., Umsatz über CHF 20 Mio., mehr als 50 Vollzeitstellen. Die meisten Vereine benötigen keine professionelle Revisionsstelle — empfehlenswert sind aber zwei Kassenrevisoren aus dem Mitgliederkreis.
Ja, solange es kein Vorstandsamt innehat. Kassenrevisoren sollten unabhängig sein — sie prüfen die Korrektheit der Rechnung und erstatten der Hauptversammlung Bericht. Die Anzahl und Wahl der Revisoren ist in den Vereinsstatuten geregelt.
10 Jahre (Art. 958f OR). Das gilt für alle Belege, Rechnungen, Kontoauszüge und die Jahresrechnung selbst. Digitale Archivierung ist erlaubt — die Unterlagen müssen aber jederzeit lesbar und abrufbar sein.
Im Grunde das Gleiche — je nach Vereinsstatuten heisst das jährliche Treffen aller Mitglieder «Hauptversammlung», «Jahresversammlung», «Generalversammlung» oder «MV». Inhaltlich müssen dabei die Jahresrechnung genehmigt, der Vorstand entlastet und Wahlen abgehalten werden.
Ja. einzly wurde bewusst so entwickelt, dass Personen ohne Buchhaltungserfahrung sofort loslegen können. Die Benutzeroberfläche ist intuitiv, es gibt keinen Fachvokabular-Dschungel, und das Dashboard zeigt auf einen Blick, was offen ist und was getan werden muss.
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