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AGB erstellen für Selbständige: Was reingehört und was nicht

AGB für Selbständige und Dienstleister in der Schweiz: Welche Klauseln wichtig sind, was unzulässig ist und wie du AGB rechtssicher einbindest.

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einzly Redaktion
Steuer- & Finanzredaktion
8 Min. Lesezeit
2. März 2026

01Was sind AGB und wozu brauche ich sie?

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die du als Unternehmer deinen Kunden stellst. Sie regeln Rechte und Pflichten beider Seiten, ohne dass jedes Mal ein individueller Vertrag ausgehandelt werden muss. Rechtlich basieren AGB auf dem Vertragsrecht des Obligationenrechts (OR Art. 1 ff.).

Für Selbständige und Einzelunternehmer sind AGB besonders nützlich: Du arbeitest oft mit wechselnden Kunden und brauchst klare Spielregeln -- etwa für Zahlungsfristen, Haftungsbegrenzungen oder Kündigungsregelungen. Ohne AGB gelten die gesetzlichen Bestimmungen, die nicht immer zu deinem Vorteil sind.

AGB sind keine PflichtIn der Schweiz gibt es keine gesetzliche Pflicht, AGB zu verwenden. Aber: Ohne AGB gelten automatisch die dispositiven Bestimmungen des OR -- und die sind nicht immer in deinem Interesse. AGB geben dir die Möglichkeit, Spielregeln festzulegen, solange sie nicht gegen zwingendes Recht verstossen.


02Die wichtigsten Klauseln für Dienstleister

Gute AGB für Selbständige und Dienstleister sind kein juristisches Mammutwerk, sondern ein pragmatisches Dokument mit den wesentlichen Punkten. Folgende Klauseln sollten enthalten sein:

1
Geltungsbereich:

Definiere, für welche Leistungen und Vertragsbeziehungen die AGB gelten. Beispiel: «Diese AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen der Firma XY gegenüber ihren Kunden, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.»

2
Leistungsumfang:

Beschreibe, was deine Dienstleistung umfasst -- und was explizit nicht. Das schützt dich vor überzogenen Erwartungen. Verweise auf das jeweilige Angebot oder den Werkvertrag für die Detailbeschreibung.

3
Preise und Zahlungsbedingungen:

Lege fest, ob die Preise inkl. oder exkl. MWST sind, welche Zahlungsfristen gelten (z.B. 30 Tage netto) und was bei Zahlungsverzug passiert (Verzugszins gemäss OR Art. 104: 5% p.a.).

4
Haftung und Haftungsbeschränkung:

Begrenze deine Haftung, soweit gesetzlich zulässig. Du kannst z.B. die Haftung auf den Auftragswert beschränken oder indirekte Schäden (entgangener Gewinn) ausschliessen. Achtung: Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz kannst du nicht wegbedingen (OR Art. 100).

5
Geistiges Eigentum / Urheberrecht:

Kläre, wem die Arbeitsergebnisse gehören. Gehen Nutzungsrechte erst nach vollständiger Bezahlung über? Behältst du das Urheberrecht? Für Designer, Texter und Entwickler ist diese Klausel zentral.

6
Kündigung und Vertragsauflösung:

Definiere Kündigungsfristen und die Folgen einer vorzeitigen Vertragsauflösung. Regelung für bereits erbrachte Leistungen bei Kündigung.

7
Datenschutz:

Verweise auf deine Datenschutzerklärung (nDSG, in Kraft seit 1.9.2023). Kläre, wie du Kundendaten bearbeitest und welche Rechte die Kunden haben.

8
Gerichtsstand und anwendbares Recht:

Lege fest, welches Recht gilt (Schweizer Recht) und wo der Gerichtsstand ist. In der Regel wählst du deinen Geschäftssitz als Gerichtsstand.



03AGB rechtsgültig einbinden: So geht's

AGB nützen dir nichts, wenn dein Kunde behaupten kann, er habe sie nie gesehen oder akzeptiert. Die korrekte Einbindung ist entscheidend für die Gültigkeit. Im Schweizer Recht müssen AGB vor Vertragsschluss zugänglich gemacht und vom Kunden akzeptiert werden.

Die sogenannte Übernahme- oder Genehmigungsregel besagt: AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Kunde vor oder bei Vertragsschluss die Möglichkeit hatte, sie zur Kenntnis zu nehmen, und ihnen zugestimmt hat (ausdrücklich oder konkludent).

Konkrete Umsetzung je nach Situation:

SituationEmpfohlene Einbindung
Angebote / OffertenAGB als Anhang oder Link beifügen. Im Angebot schreiben: «Es gelten unsere AGB (siehe Anhang/Link).»
Verträge / AuftragsbestätigungenAGB als Bestandteil des Vertrags aufnehmen. Unterschrift des Kunden deckt die AGB mit ab.
Website / Online-ShopCheckbox «Ich akzeptiere die AGB» vor Bestellung. AGB per Link zugänglich machen.
E-Mail-VerkehrReicht allein nicht. Ein Verweis in der E-Mail-Signatur genügt nicht als gültige Einbindung.
RechnungenZu spät. AGB auf der Rechnung sind nachträgliche Bedingungen und somit nicht automatisch gültig.
AGB auf der Rechnung reichen nichtEin häufiger Fehler: AGB werden erstmals auf der Rechnung erwähnt. Zu diesem Zeitpunkt ist der Vertrag aber bereits geschlossen. AGB müssen vor oder spätestens bei Vertragsschluss akzeptiert werden -- nicht danach.


04AGB im B2B vs. B2C: Die Unterschiede

Im Schweizer Recht gibt es einen wesentlichen Unterschied zwischen Geschäftskunden (B2B) und Privatkunden (B2C). Während im B2B-Bereich die Vertragsfreiheit weitgehend gilt, sind Konsumenten durch zusätzliche Schutzbestimmungen abgesichert.

AspektB2B (Geschäftskunden)B2C (Privatkunden)
VertragsfreiheitSehr weitgehend. Unternehmen gelten als geschäftserfahren.Eingeschränkt. UWG Art. 8 schützt vor missbräuchlichen Klauseln.
HaftungsausschlussWeitgehend möglich (ausser bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit).Stärker eingeschränkt. Unzulässig bei Personenschäden.
GerichtsstandFrei wählbar (Prorogation gemäss ZPO Art. 17).Für Konsumenten gilt grundsätzlich ihr Wohnsitz (ZPO Art. 32).
WiderrufsrechtKein gesetzliches Widerrufsrecht.Bei Haustürgeschäften und Fernabsatz: 14 Tage Widerrufsrecht (OR Art. 40a ff.).
UngewöhnlichkeitsregelGilt für beide. Ungewöhnliche Klauseln, mit denen nicht gerechnet werden muss, sind ungültig.Wird zugunsten des Konsumenten strenger ausgelegt.
Tipp: Separate AGB für B2B und B2CWenn du sowohl Geschäftskunden als auch Privatkunden bedienst, lohnt sich ein separates AGB-Set. Im B2B-Bereich kannst du die Haftung stärker begrenzen, im B2C-Bereich musst du die Konsumentenschutzbestimmungen einhalten.


05Unzulässige Klauseln: Was du nicht reinschreiben darfst

Nicht alles, was in AGB steht, ist automatisch gültig. Das Schweizer Recht setzt klare Grenzen. Neben dem zwingenden Vertragsrecht (OR) schützt das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG Art. 8) Konsumenten vor missbräuchlichen AGB-Klauseln. Auch das neue Datenschutzgesetz (nDSG) stellt zusätzliche Anforderungen an die Datenbearbeitung.

Gemäss UWG Art. 8 handelt unlauter, wer AGB verwendet, die «in irreführender Weise zum Nachteil einer Vertragspartei» ein erhebliches Missverhältnis zwischen den vertraglichen Rechten und Pflichten schaffen. Konkret sind folgende Klauseln problematisch oder ungültig:

  • Vollständiger Haftungsausschluss: Du kannst die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nicht ausschliessen (OR Art. 100 Abs. 1)
  • Einseitige Vertragsänderungen: Klauseln wie «Wir behalten uns vor, die AGB jederzeit zu ändern» ohne Informationspflicht und Widerspruchsmöglichkeit sind problematisch
  • Übermässig lange Bindungsfristen: Unverhältnismässig lange Vertragsbindungen ohne Kündigungsmöglichkeit können als missbräuchlich gelten
  • Beweislastumkehr zulasten des Konsumenten: Klauseln, die dem Kunden die Beweislast aufbürden, die gesetzlich beim Unternehmer liegt
  • Versteckte Preiserhöhungen: Automatische Preisanpassungen ohne Ankündigung und Kündigungsrecht
  • Gerichtsstand am Firmensitz bei B2C: Im Konsumentenbereich gilt grundsätzlich der Wohnsitz des Kunden
  • Pauschaler Schadenersatz: Konventionalstrafen, die den tatsächlich möglichen Schaden massiv übersteigen, können herabgesetzt werden (OR Art. 163 Abs. 3)
UngewöhnlichkeitsregelSelbst wenn ein Kunde die AGB akzeptiert hat, gelten besonders überraschende oder ungewöhnliche Klauseln nicht, wenn der Kunde nicht damit rechnen musste. Beispiel: Ein Webdesigner schliesst in seinen AGB die Haftung für verspätete Lieferung komplett aus -- das ist ungewöhnlich und könnte angefochten werden.


06Häufige Fehler bei AGB für Selbständige

In der Praxis sehen wir immer wieder dieselben Fehler bei AGB von Selbständigen und kleinen Dienstleistungsunternehmen. Hier die häufigsten -- und wie du sie vermeidest:

  1. Copy-Paste aus dem Internet: AGB von grossen Unternehmen oder ausländischen Anbietern kopieren funktioniert nicht. Deutsche AGB-Regelungen (z.B. das deutsche BGB) gelten in der Schweiz nicht. Schweizer Recht hat eigene Regeln.
  2. AGB nie aktualisiert: Das nDSG ist seit dem 1. September 2023 in Kraft, die MWST-Sätze wurden per 2024 angepasst. AGB, die seit 2018 nicht aktualisiert wurden, sind veraltet.
  3. Keine Einbindung in Angebote: AGB existieren, werden aber dem Kunden nie vorgelegt. Dann sind sie wirkungslos.
  4. Zu kompliziert: 20 Seiten Juristendeutsch schrecken Kunden ab und sind oft unnötig. Klare, verständliche AGB auf 2--4 Seiten reichen für die meisten Selbständigen.
  5. Widersprüche zum Angebot: Wenn das Angebot andere Zahlungsbedingungen nennt als die AGB, gibt es Verwirrung. Das Angebot (Individualabrede) geht in der Regel vor.
  6. Fehlende Datenschutzklausel: Seit dem nDSG ist Datenschutz Pflicht. Zumindest ein Verweis auf die Datenschutzerklärung gehört in die AGB.


07AGB und Rechnungsstellung mit einzly

Professionelle AGB sind nur ein Teil des Puzzles. Die Zahlungsbedingungen aus deinen AGB müssen sich auch in deinen Rechnungen und Offerten widerspiegeln. Mit einzly stellst du sicher, dass alles zusammenpasst.

  • Zahlungsbedingungen direkt in der Rechnung: Hinterlege deine Standard-Zahlungsfrist (z.B. 30 Tage netto) einmalig in einzly -- sie erscheint automatisch auf jeder Rechnung
  • Offerten mit AGB-Verweis: Erstelle professionelle Offerten und verweise direkt auf deine AGB. Der Kunde akzeptiert beides zusammen
  • Automatisches Mahnwesen: Wenn ein Kunde nicht innert der in den AGB festgelegten Frist zahlt, erinnert dich einzly und erstellt Mahnungen mit korrektem Verzugszins (5% gemäss OR Art. 104)
  • MWST korrekt ausgewiesen: Ob inkl. oder exkl. MWST -- einzly zeigt es so, wie du es in den AGB definiert hast
  • Alle Pflichtangaben automatisch: Name, Adresse, MWST-Nummer, UID -- einzly sorgt dafür, dass deine Rechnungen rechtskonform sind
Angebot + AGB = saubere BasisErstelle deine Offerten mit einzly und füge deine AGB als PDF bei. Sobald der Kunde das Angebot akzeptiert, hast du eine saubere vertragliche Grundlage -- inklusive Zahlungsbedingungen und Haftungsregelung.


08Kostenlose AGB-Vorlage herunterladen

Wir haben eine editierbare AGB-Vorlage für Schweizer Dienstleister erstellt. Sie enthält alle wichtigen Klauseln und ist auf Schweizer Recht abgestimmt. Passe die Platzhalter an dein Unternehmen an und lass die Vorlage im Zweifelsfall von einem Anwalt prüfen.

AGB-Vorlage für Dienstleister (Word)

Editierbare Word-Vorlage mit den wichtigsten AGB-Klauseln für Schweizer Dienstleister



09Häufige Fragen zu AGB für Selbständige

Nein. Es gibt in der Schweiz keine gesetzliche Pflicht, AGB zu verwenden. Allerdings sind AGB dringend empfohlen, weil sie klare Spielregeln schaffen und dich vor Streitigkeiten schützen. Ohne AGB gelten die dispositiven Bestimmungen des OR, die nicht immer in deinem Interesse sind.
Grundsätzlich ja, aber mit Vorsicht. Viele Vorlagen stammen aus Deutschland und basieren auf deutschem Recht (BGB), das in der Schweiz nicht gilt. Verwende nur Vorlagen, die explizit auf Schweizer Recht zugeschnitten sind, und passe sie an deine Branche und Leistungen an. Im Zweifelsfall von einem Schweizer Anwalt prüfen lassen.
Vor oder spätestens bei Vertragsschluss. Idealerweise legst du die AGB zusammen mit dem Angebot oder Vertrag vor. Ein Verweis auf der Rechnung ist zu spät, da der Vertrag zu diesem Zeitpunkt bereits besteht. Der Kunde muss die Möglichkeit gehabt haben, die AGB zur Kenntnis zu nehmen und zu akzeptieren.
Nein. Gemäss OR Art. 100 Abs. 1 kann die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nicht wegbedungen werden. Du kannst die Haftung für leichte Fahrlässigkeit beschränken (z.B. auf den Auftragswert), indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn ausschliessen und Pauschalbeträge für Schadenersatz definieren. Bei Personenschäden ist ein Haftungsausschluss generell nicht möglich.
Ja, bei bestehenden Kundenbeziehungen. Wenn du deine AGB änderst, musst du die betroffenen Kunden informieren und ihnen die Möglichkeit geben, den geänderten AGB zuzustimmen oder den Vertrag zu kündigen. Einseitige Änderungen ohne Informationspflicht sind problematisch und können unwirksam sein.
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