Nehmen wir Lea Brunner (ein erfundenes Beispiel). Sie hat im Frühling die Brunner Digital GmbH gegründet, baut Websites für KMU und hat eine Teilzeit-Mitarbeiterin. Pro Monat schreibt sie zehn Rechnungen und sammelt rund dreissig Quittungen. Bis jetzt liegen die in einer Schuhschachtel. Im Dezember merkt sie: Die MWST-Abrechnung ist fällig, der Treuhänder fragt nach dem Bankauszug, und niemand weiss genau, wie viel Gewinn die Firma gemacht hat.
So geht es vielen im ersten Jahr. Die gute Nachricht: Den grössten Teil der Arbeit kann Lea selbst erledigen, mit zwei bis vier Stunden im Monat. Den Rest kauft sie gezielt ein.
01Darfst du das überhaupt?
Ja. Deine GmbH muss eine doppelte Buchhaltung führen und jedes Jahr Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang erstellen. Wer die Buchungen macht, schreibt das Gesetz aber nicht vor. Eine Ausbildung brauchst du nicht.
Einen Haken gibt es: Die Verantwortung bleibt bei dir als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer, auch wenn ein Treuhänder mithilft. Was der Gesetzgeber genau verlangt, von der Revision bis zu den Kosten, steht im Beitrag Buchhaltung GmbH: Pflichten, Ablauf und Kosten. Hier geht es um das Wie.
02Was du selbst schaffst
Die laufende Buchhaltung besteht aus fünf Handgriffen, die sich wiederholen. Keiner davon ist schwierig, wenn du ihn regelmässig machst und deine Software die Konten vorschlägt.
| Aufgabe | Was du konkret tust | Wie oft |
|---|---|---|
| Rechnungen und Zahlungseingänge | Rechnung mit QR-Teil stellen, Eingang zuordnen, wer nicht zahlt, bekommt eine Mahnung | laufend |
| Belege und Lieferantenrechnungen | Quittung fotografieren, Rechnung erfassen, bis zur Fälligkeit bezahlen | laufend |
| Bankabgleich | Kontoauszug einlesen, jede Bewegung einer Buchung zuordnen | wöchentlich |
| Lohn | Lohn auszahlen, Abrechnung erstellen, AHV-Akonto bezahlen | monatlich |
| MWST-Abrechnung | Zahlen kontrollieren, im ESTV-Portal einreichen, bezahlen | quartalsweise oder halbjährlich |
Der Bankabgleich ist dabei dein bester Freund. Jede Bewegung auf dem Geschäftskonto braucht eine Gegenbuchung. Bleibt etwas offen, fehlt ein Beleg, und das merkst du nach einer Woche statt nach einem Jahr.
03Wo sich ein Treuhänder lohnt
Lea bucht selbst, kauft aber einmal im Jahr Fachwissen ein. Das sind die Stellen, an denen sich das lohnt:
- Der Jahresabschluss. Abschreibungen, Rückstellungen, Abgrenzungen: Hier entscheidet sich der Gewinn, und damit die Steuern. Ein zweiter Blick spart oft mehr, als er kostet.
- Die Steuererklärung der GmbH. Formulare und Praxis sind in jedem Kanton anders. Erfahrung schlägt hier Zeit.
- Sonderfälle. Dividenden, Darlehen zwischen dir und der GmbH, Fremdwährungen, Quellensteuer. Lieber einmal fragen als dreimal korrigieren.
- Die Revision, falls nötig. Hat deine GmbH höchstens zehn Vollzeitstellen und sind alle Gesellschafter einverstanden, kann sie auf die Revision verzichten (Opting-out nach Art. 727a OR). Sonst prüft eine Revisionsstelle die Jahresrechnung. Das kannst du nie selbst machen.
04Wie viel Zeit kostet das wirklich?
Die folgenden Zahlen sind Erfahrungswerte für eine GmbH wie die von Lea: ein bis drei Personen, 20 bis 50 Belege im Monat. Mit mehr Belegen oder weniger Routine dauert es länger.
| Aufgabe | Erfahrungswert |
|---|---|
| Rechnungen, Belege, Bankabgleich | 1 bis 2 Stunden pro Monat |
| Lohn für ein bis drei Personen | 20 bis 40 Minuten pro Monat |
| MWST-Abrechnung | 1 bis 2 Stunden pro Quartal |
| Lohndeklaration und Lohnausweise im Januar | 1 bis 2 Stunden pro Jahr |
| Abschluss vorbereiten und übergeben | ein halber Tag pro Jahr |
Unter dem Strich: zwei bis vier Stunden im Monat. Wer alles bis Dezember liegen lässt, braucht ein Mehrfaches davon, weil er Quittungen sucht und Bankbewegungen rekonstruiert. Die Schuhschachtel ist die teuerste Buchhaltungsmethode.
05Dein Jahr auf einen Blick
Rechnungen stellen, Quittungen fotografieren, Bank abgleichen. Zwanzig Minuten am Freitag reichen meist.
Lohn auszahlen, AHV-Akonto bezahlen. Bis zu einer Lohnsumme von CHF 200'000 im Jahr zahlst du die AHV-Beiträge vierteljährlich, darüber monatlich.
Rechnest du effektiv ab, reichst du die Abrechnung vierteljährlich ein, mit dem Saldosteuersatz halbjährlich. Abrechnung und Zahlung sind innert 60 Tagen fällig. Wie das im ESTV-Portal geht, zeigt MWST-Abrechnung Schritt für Schritt.
Lohndeklaration an die Ausgleichskasse bis 30. Januar, Lohnausweise an die Mitarbeitenden, Belege des Vorjahres abschliessen.
Jahresrechnung erstellen und von der Gesellschafterversammlung genehmigen lassen, beides innert sechs Monaten nach Geschäftsjahresende. Danach folgt die Steuererklärung, die Frist legt dein Kanton fest.
06Fünf Fehler, die teuer werden
1. Die Firmenkarte für den Wocheneinkauf
Deine GmbH ist eine eigene Person. Anders als bei der Einzelfirma gibt es kein Privatkonto, auf das du private Ausgaben schieben kannst. Bezahlst du privat eine Geschäftsrechnung, schuldet dir die GmbH das Geld (Konto 2260 Verbindlichkeiten gegenüber beteiligter Person). Nimmst du umgekehrt Geld aus der Firma, das weder Lohn noch Dividende ist, gibst du dir ein Darlehen (1160). Das fällt bei der Steuer auf. Die einfache Regel: eigenes Geschäftskonto, eigene Karte, private Auslagen als Spesen abrechnen.
2. Dezember-Rechnungen im falschen Jahr
Für den Gewinn zählt, in welches Jahr ein Aufwand gehört, nicht wann das Geld floss. Die Versicherung, die Lea im Dezember für das ganze nächste Jahr bezahlt, gehört ins nächste Jahr. Die Arbeit, die sie im Dezember leistet und im Januar verrechnet, gehört ins alte. Dafür gibt es vier Abgrenzungskonten (1300, 1301, 2300, 2301). Unsicher? Notiere die Fälle mit Betrag und Beleg, und der Treuhänder bucht sie beim Abschluss.
3. Die MWST-Methode aus dem Bauch gewählt
Mit dem Saldosteuersatz musst du keine Vorsteuer erfassen. Das spart Arbeit. Er kann aber Geld kosten, wenn du viel investierst oder teure Einkäufe mit MWST hast, denn er rechnet nur mit einer branchenüblichen Vorsteuer. Und die Wahl bindet dich: Nach einem Wechsel zur effektiven Methode kannst du erst nach drei Jahren zurück. Rechne beide Varianten mit deinen echten Zahlen durch, zum Beispiel mit dem MWST-Rechner.
4. Kein Lohn, dafür eine fette Dividende
Wer in der eigenen GmbH arbeitet, ist dort angestellt. Der Lohn läuft über die Lohnabrechnung mit AHV-Abzug. Zahlst du dir keinen oder einen viel zu tiefen Lohn und dafür eine auffällig hohe Dividende, darf die Ausgleichskasse einen Teil davon als Lohn behandeln, und dann werden nachträglich AHV-Beiträge fällig.
5. Quittungen ohne Ablage
Jede Buchung braucht einen Beleg, und Belege bewahrst du zehn Jahre auf. Digital ist erlaubt, wenn sie jederzeit lesbar bleiben. Fotografiere Quittungen gleich an der Kasse. Ohne Beleg kannst du eine Ausgabe gegenüber der Steuerverwaltung nicht beweisen. Mehr dazu im Beitrag Belege aufbewahren.
07Die Werkzeuge, die dir Arbeit abnehmen
- Ein eigenes Geschäftskonto mit Karte, damit der Bankauszug deine Buchhaltung abbildet.
- Eine Buchhaltungssoftware mit Kontenrahmen KMU. Excel ist für die doppelte Buchhaltung einer GmbH zu fehleranfällig: Soll und Haben, MWST und Abschluss müsstest du von Hand pflegen.
- Belege per Handyfoto, direkt der Bankbewegung zugeordnet.
- Bankimport, damit du keine Bewegungen abtippst.
- Zugang für den Treuhänder, damit der Abschluss ohne Ordner-Übergabe läuft.
08So hilft einzly Business
einzly Business ist für Inhaberinnen und Inhaber wie Lea gebaut, die laufend selbst buchen wollen. Du wählst, was passiert ist, etwa «Lieferant bezahlt» oder «Lohn ausbezahlt», und einzly bucht im Soll und im Haben nach Kontenrahmen KMU. Wie das funktioniert, zeigt Doppelte Buchhaltung für GmbH & AG.
- Lieferantenrechnungen mit Zahlungsdatei fürs E-Banking und Freigabe im Team
- MWST effektiv oder mit Saldosteuersatz, mit Export für das ESTV-Portal
- Abschluss-Assistent für Abgrenzungen und Abschreibungen
- Kostenloser Zugang für deinen Treuhänder
- Ein Abo, alles inklusive: CHF 35 pro Monat oder CHF 29 im Jahresabo, exkl. MWST
09Quellen und Rechtsgrundlagen
- Obligationenrecht (OR, SR 220): Art. 957, 957a, 958 und 958f (Buchführung, Jahresrechnung, Aufbewahrung), Art. 727a und 818 (Revision und Opting-out), Art. 805 und 810 (Gesellschafterversammlung, Aufgaben der Geschäftsführung). Fedlex, abgerufen 22.10.2026
- Mehrwertsteuergesetz (MWSTG, SR 641.20): Art. 10, 35, 37, 71 und 86 (Steuerpflicht, Abrechnungsperiode, Saldosteuersatz, Einreichung und Zahlung). Fedlex, abgerufen 22.10.2026
- Schweizer Kontenrahmen KMU, Mattle/Helbling/Pfaff, Verlag SKV, 2. Auflage 2023, S. 24–28, 35–36, 43, 53, 61 und 120
- AHV-Merkblatt 2.01 «Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO», Stand 1. Januar 2026, Ziff. 4, 5 und 10 (ahv-iv.ch, abgerufen 22.10.2026)