01Was ist ein Einzelunternehmen?
Ein Einzelunternehmen ist eine Rechtsform, bei der eine einzelne natürliche Person ein Geschäft betreibt — ohne juristische Person dazwischen. Du bist Inhaber, Geschäftsführer und haftest mit deinem gesamten Privatvermögen. Im Gegenzug hast du die volle Kontrolle und keine Mindestkapitalanforderung.
Im Vergleich zur GmbH (Stammkapital CHF 20'000, separate juristische Person, beschränkte Haftung) und zur AG (Aktienkapital CHF 100'000, Aktionärsstruktur) ist das Einzelunternehmen die schlankste Variante. Es gibt keinen Handelsregistereintrag-Zwang unter CHF 100'000 Jahresumsatz und die Buchhaltung ist deutlich einfacher.
| Einzelunternehmen | GmbH | AG | |
|---|---|---|---|
| Gründungskapital | CHF 0 | CHF 20'000 | CHF 100'000 |
| Haftung | Unbeschränkt (Privatvermögen) | Beschränkt auf Stammkapital | Beschränkt auf Aktienkapital |
| HR-Eintrag | Ab CHF 100'000 Umsatz | Pflicht | Pflicht |
| Buchhaltung | EAR (vereinfacht) | Doppelte Buchhaltung | Doppelte Buchhaltung |
| Gründungsdauer | Sofort | 2–4 Wochen | 2–4 Wochen |
Einen detaillierten Vergleich aller drei Rechtsformen findest du in unserem Artikel Rechtsform-Vergleich Schweiz.
02Einzelunternehmen gründen
Die Gründung eines Einzelunternehmens ist in der Schweiz denkbar einfach — du brauchst weder einen Notar noch ein Mindestkapital. Streng genommen existiert dein Einzelunternehmen ab dem Moment, in dem du gewerbsmässig tätig wirst.
Voraussetzungen
- Wohnsitz in der Schweiz (oder C-Bewilligung / EU/EFTA-Staatsangehörigkeit)
- Handlungsfähigkeit — volljährig und urteilsfähig
- Gewerbsmässige Tätigkeit — nicht bloss ein Hobby
- Kein Mindestkapital erforderlich
- Kein Notar, kein Gesellschaftsvertrag
Schritt für Schritt gründen
Definiere dein Angebot, deine Zielgruppe und deine Preise. Ein einfacher Businessplan hilft dir, Klarheit zu gewinnen — auch ohne Bankfinanzierung.
Beim Einzelunternehmen muss der Familienname des Inhabers im Firmennamen enthalten sein (z. B. «Müller Webdesign»). Fantasienamen sind nur als Zusatz erlaubt.
Melde dich als Selbständigerwerbende/r bei der kantonalen Ausgleichskasse an. Du brauchst: Auftragsbestätigungen, Rechnungen und einen Nachweis, dass du auf eigene Rechnung arbeitest.
Trenne Privat- und Geschäftsfinanzen von Anfang an. Die meisten Schweizer Banken bieten Geschäftskonten ab CHF 0.– Grundgebühr an.
Unter CHF 500'000 Jahresumsatz reicht eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Richte dein System von Tag 1 ein — nachträglich aufarbeiten ist mühsam.
Ab CHF 100'000 Jahresumsatz bist du HR-eintragspflichtig. Ab CHF 100'000 Jahresumsatz wird auch die MWST-Pflicht ausgelöst. Darunter ist beides freiwillig.
03Einzelunternehmen anmelden
Bei der Gründung eines Einzelunternehmens gibt es drei Anmeldungen, die du kennen musst. Je nach Umsatz sind sie obligatorisch oder freiwillig.
AHV-Ausgleichskasse
Die Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse ist immer Pflicht, sobald du selbständig erwerbstätig bist — unabhängig vom Umsatz. Die Ausgleichskasse prüft, ob du tatsächlich selbständig bist (mehrere Auftraggeber, eigenes Unternehmerrisiko, eigene Infrastruktur). Erst mit dem Bescheid der Ausgleichskasse gilt deine Selbständigkeit offiziell.
Handelsregistereintrag Einzelfirma
Ein Eintrag ins Handelsregister ist für Einzelunternehmen erst ab CHF 100'000 Jahresumsatz Pflicht. Darunter kannst du dich freiwillig eintragen lassen. Vorteile eines HR-Eintrags: Firmenname ist geschützt, höhere Glaubwürdigkeit bei Kunden und Lieferanten.
Kosten: Die Grundgebühr für den Handelsregistereintrag einer Einzelfirma beträgt CHF 80. Mit Nebengebühren (Zeichnungsberechtigung, Publikation im SHAB) kommst du auf mindestens CHF 120. Die genauen Gebühren sind in der Handelsregistergebührenverordnung (HRegGebV) geregelt und können je nach Kanton leicht variieren.
Ablauf: Die Anmeldung erfolgt beim kantonalen Handelsregisteramt — in vielen Kantonen auch online. Du benötigst: ausgefülltes Anmeldeformular, Kopie des Ausweises und eine beglaubigte Unterschrift. Nach der Prüfung wird dein Eintrag im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert.
MWST-Registrierung
Ab CHF 100'000 Jahresumsatz (weltweit) bist du MWST-pflichtig und musst dich bei der ESTV registrieren. Unter dieser Grenze kannst du dich freiwillig registrieren — das lohnt sich, wenn du viel Vorsteuer abziehen kannst (z. B. hohe Materialkosten). Mehr dazu in unserem Artikel MWST-Pflicht ab CHF 100'000.
| Jahresumsatz | HR-Eintrag | MWST-Pflicht | Buchführung |
|---|---|---|---|
| Unter CHF 100'000 | Freiwillig | Freiwillig | EAR (vereinfacht) |
| CHF 100'000 – 499'999 | Pflicht | Pflicht | EAR (vereinfacht) |
| Ab CHF 500'000 | Pflicht | Pflicht | Ordentliche Buchführung |
Mehr zu den AHV-Beiträgen als Selbständiger findest du unter AHV-Beiträge für Selbständige.
04Buchhaltung im Einzelunternehmen
Die Buchhaltungspflicht im Einzelunternehmen hängt vom Jahresumsatz ab. Die gute Nachricht: Unter CHF 500'000 darfst du die vereinfachte Buchführung anwenden.
Vereinfachte Buchführung (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung)
Einzelunternehmen unter CHF 500'000 Jahresumsatz müssen gemäss Art. 957 Abs. 2 OR nur über Einnahmen, Ausgaben und die Vermögenslage Buch führen. In der Praxis heisst das: Eine saubere Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR) mit allen Belegen reicht aus. Mehr dazu im Artikel Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Ordentliche Buchführung (ab CHF 500'000)
Sobald du CHF 500'000 Jahresumsatz erreichst, bist du zur ordentlichen (doppelten) Buchführung verpflichtet. Das bedeutet: Kontenplan, Soll-/Haben-Buchungen, Bilanz und Erfolgsrechnung. In der Regel brauchst du dafür einen Treuhänder oder eine professionelle Buchhaltungssoftware.
Bilanz im Einzelunternehmen
Eine Bilanz ist erst ab CHF 500'000 Umsatz Pflicht. Unter dieser Schwelle genügt ein Vermögensverzeichnis (Aufstellung von Vermögenswerten und Schulden per Jahresende). Für die Steuererklärung brauchst du allerdings eine Aufstellung deines Geschäftsvermögens — auch ohne formelle Bilanzpflicht.
Aufbewahrungspflicht
Alle Geschäftsunterlagen — Belege, Rechnungen, Kontoauszüge, Verträge — musst du 10 Jahre aufbewahren. Das gilt sowohl für physische als auch für digitale Dokumente. Thermopapier-Belege solltest du zusätzlich kopieren oder scannen, da sie mit der Zeit verblassen.
Alles zur Buchführungspflicht im Detail findest du unter Buchhaltungspflicht in der Schweiz.
05Steuern und Sozialversicherungen
Als Inhaber eines Einzelunternehmens versteuerst du den Gewinn als persönliches Einkommen. Dazu kommen die Sozialversicherungsbeiträge, die du selbst abrechnen musst.
Einkommenssteuer
Dein Geschäftsgewinn fliesst direkt in deine private Steuererklärung. Du füllst das Formular für Selbständigerwerbende aus (je nach Kanton unterschiedlich benannt). Der Gewinn wird zusammen mit deinem übrigen Einkommen zum ordentlichen Steuersatz besteuert — es gibt keinen separaten Unternehmenssteuersatz wie bei der GmbH.
Tipps zur Steuererklärung findest du im Artikel Steuererklärung für die Einzelfirma.
AHV/IV/EO-Beiträge
Als Selbständigerwerbender zahlst du AHV/IV/EO-Beiträge auf deinen Reingewinn. Der Beitragssatz liegt bei rund 10 % (sinkende Skala bei tiefem Einkommen). Anders als Angestellte trägst du den vollen Beitrag allein — kein Arbeitgeber übernimmt die Hälfte. Mehr dazu unter AHV-Beiträge für Selbständige.
Vorsorge: BVG und Säule 3a
Als Selbständiger bist du nicht BVG-pflichtig (2. Säule). Du kannst dich freiwillig einer Vorsorgeeinrichtung anschliessen. Besonders attraktiv ist die Säule 3a: Ohne BVG-Anschluss darfst du bis zu CHF 36'288 pro Jahr (Stand 2026) einzahlen und vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehen.
06Buchhaltungssoftware für Einzelunternehmer
Viele Einzelunternehmer starten mit Excel — das funktioniert am Anfang, stösst aber schnell an Grenzen. Sobald du regelmässig Rechnungen schreibst, MWST abrechnest oder den Überblick über offene Posten behalten willst, lohnt sich eine spezialisierte Software.
| Excel / Google Sheets | Buchhaltungssoftware | |
|---|---|---|
| Kosten | Kostenlos | Ab ca. CHF 9.–/Monat |
| Einrichtung | Sofort | 15 Minuten |
| QR-Rechnungen | Nicht möglich | Automatisch generiert |
| MWST-Abrechnung | Manuell berechnen | Automatisch |
| Belege zuordnen | Copy-Paste | Foto / Upload |
| Fehleranfälligkeit | Hoch (Formelfehler) | Gering (Validierung) |
| Steuererklärung | Alles manuell | Export-Funktion |
| Skalierbarkeit | Begrenzt | Wächst mit |