StartseiteBlogGründung
Gründung

Einzelunternehmen Schweiz: Der komplette Leitfaden 2026

Rund 330'000 Einzelunternehmen gibt es in der Schweiz — das sind 52 % aller Firmen. Kein Wunder: Keine Rechtsform lässt sich schneller gründen und einfacher führen. Dieser Leitfaden zeigt dir alles, was du wissen musst — von der Gründung über die Buchhaltung bis zu den Steuern.

e
einzly Redaktion
Steuer- & Finanzredaktion
11 Min. Lesezeit
2. März 2026
Verwandte Themen
GründungBuchhaltungSteuernMWST

01Was ist ein Einzelunternehmen?

Ein Einzelunternehmen ist eine Rechtsform, bei der eine einzelne natürliche Person ein Geschäft betreibt — ohne juristische Person dazwischen. Du bist Inhaber, Geschäftsführer und haftest mit deinem gesamten Privatvermögen. Im Gegenzug hast du die volle Kontrolle und keine Mindestkapitalanforderung.

Begriffe, die dasselbe meinenEinzelunternehmen = Einzelfirma = Einmannfirma. Im Alltag wird häufig die Abkürzung EU verwendet. Alle Begriffe bezeichnen dieselbe Rechtsform.

Im Vergleich zur GmbH (Stammkapital CHF 20'000, separate juristische Person, beschränkte Haftung) und zur AG (Aktienkapital CHF 100'000, Aktionärsstruktur) ist das Einzelunternehmen die schlankste Variante. Es gibt keinen Handelsregistereintrag-Zwang unter CHF 100'000 Jahresumsatz und die Buchhaltung ist deutlich einfacher.

EinzelunternehmenGmbHAG
GründungskapitalCHF 0CHF 20'000CHF 100'000
HaftungUnbeschränkt (Privatvermögen)Beschränkt auf StammkapitalBeschränkt auf Aktienkapital
HR-EintragAb CHF 100'000 UmsatzPflichtPflicht
BuchhaltungEAR (vereinfacht)Doppelte BuchhaltungDoppelte Buchhaltung
GründungsdauerSofort2–4 Wochen2–4 Wochen

Einen detaillierten Vergleich aller drei Rechtsformen findest du in unserem Artikel Rechtsform-Vergleich Schweiz.



02Einzelunternehmen gründen

Die Gründung eines Einzelunternehmens ist in der Schweiz denkbar einfach — du brauchst weder einen Notar noch ein Mindestkapital. Streng genommen existiert dein Einzelunternehmen ab dem Moment, in dem du gewerbsmässig tätig wirst.

Voraussetzungen

  • Wohnsitz in der Schweiz (oder C-Bewilligung / EU/EFTA-Staatsangehörigkeit)
  • Handlungsfähigkeit — volljährig und urteilsfähig
  • Gewerbsmässige Tätigkeit — nicht bloss ein Hobby
  • Kein Mindestkapital erforderlich
  • Kein Notar, kein Gesellschaftsvertrag

Schritt für Schritt gründen

1
Geschäftsidee und Businessplan

Definiere dein Angebot, deine Zielgruppe und deine Preise. Ein einfacher Businessplan hilft dir, Klarheit zu gewinnen — auch ohne Bankfinanzierung.

2
Firmenname wählen

Beim Einzelunternehmen muss der Familienname des Inhabers im Firmennamen enthalten sein (z. B. «Müller Webdesign»). Fantasienamen sind nur als Zusatz erlaubt.

3
Bei der AHV-Ausgleichskasse anmelden

Melde dich als Selbständigerwerbende/r bei der kantonalen Ausgleichskasse an. Du brauchst: Auftragsbestätigungen, Rechnungen und einen Nachweis, dass du auf eigene Rechnung arbeitest.

4
Geschäftskonto eröffnen

Trenne Privat- und Geschäftsfinanzen von Anfang an. Die meisten Schweizer Banken bieten Geschäftskonten ab CHF 0.– Grundgebühr an.

5
Buchhaltung einrichten

Unter CHF 500'000 Jahresumsatz reicht eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Richte dein System von Tag 1 ein — nachträglich aufarbeiten ist mühsam.

6
Optional: Handelsregister und MWST

Ab CHF 100'000 Jahresumsatz bist du HR-eintragspflichtig. Ab CHF 100'000 Jahresumsatz wird auch die MWST-Pflicht ausgelöst. Darunter ist beides freiwillig.

Detaillierte GründungsanleitungDen kompletten Gründungsprozess mit allen Formularen und Fristen findest du im Artikel Einzelfirma gründen. Weitere Tipps zum Start in die Selbständigkeit gibt's unter Selbständig machen in der Schweiz.


03Einzelunternehmen anmelden

Bei der Gründung eines Einzelunternehmens gibt es drei Anmeldungen, die du kennen musst. Je nach Umsatz sind sie obligatorisch oder freiwillig.

AHV-Ausgleichskasse

Die Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse ist immer Pflicht, sobald du selbständig erwerbstätig bist — unabhängig vom Umsatz. Die Ausgleichskasse prüft, ob du tatsächlich selbständig bist (mehrere Auftraggeber, eigenes Unternehmerrisiko, eigene Infrastruktur). Erst mit dem Bescheid der Ausgleichskasse gilt deine Selbständigkeit offiziell.

AHV-Anmeldung nicht vergessenOhne Anmeldung bei der Ausgleichskasse bist du formal nicht selbständig — und riskierst Nachzahlungen plus Verzugszinsen. Melde dich innerhalb der ersten Wochen nach Tätigkeitsaufnahme an.

Handelsregistereintrag Einzelfirma

Ein Eintrag ins Handelsregister ist für Einzelunternehmen erst ab CHF 100'000 Jahresumsatz Pflicht. Darunter kannst du dich freiwillig eintragen lassen. Vorteile eines HR-Eintrags: Firmenname ist geschützt, höhere Glaubwürdigkeit bei Kunden und Lieferanten.

Kosten: Die Grundgebühr für den Handelsregistereintrag einer Einzelfirma beträgt CHF 80. Mit Nebengebühren (Zeichnungsberechtigung, Publikation im SHAB) kommst du auf mindestens CHF 120. Die genauen Gebühren sind in der Handelsregistergebührenverordnung (HRegGebV) geregelt und können je nach Kanton leicht variieren.

Ablauf: Die Anmeldung erfolgt beim kantonalen Handelsregisteramt — in vielen Kantonen auch online. Du benötigst: ausgefülltes Anmeldeformular, Kopie des Ausweises und eine beglaubigte Unterschrift. Nach der Prüfung wird dein Eintrag im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert.

Freiwilliger Eintrag lohnt sich oftAuch unter CHF 100'000 Umsatz kann sich ein HR-Eintrag lohnen: Dein Firmenname ist schweizweit geschützt, du kannst einfacher ein Geschäftskonto eröffnen und wirkst gegenüber Kunden und Lieferanten professioneller. Kosten: ab CHF 120 einmalig.

MWST-Registrierung

Ab CHF 100'000 Jahresumsatz (weltweit) bist du MWST-pflichtig und musst dich bei der ESTV registrieren. Unter dieser Grenze kannst du dich freiwillig registrieren — das lohnt sich, wenn du viel Vorsteuer abziehen kannst (z. B. hohe Materialkosten). Mehr dazu in unserem Artikel MWST-Pflicht ab CHF 100'000.

JahresumsatzHR-EintragMWST-PflichtBuchführung
Unter CHF 100'000FreiwilligFreiwilligEAR (vereinfacht)
CHF 100'000 – 499'999PflichtPflichtEAR (vereinfacht)
Ab CHF 500'000PflichtPflichtOrdentliche Buchführung

Mehr zu den AHV-Beiträgen als Selbständiger findest du unter AHV-Beiträge für Selbständige.



04Buchhaltung im Einzelunternehmen

Die Buchhaltungspflicht im Einzelunternehmen hängt vom Jahresumsatz ab. Die gute Nachricht: Unter CHF 500'000 darfst du die vereinfachte Buchführung anwenden.

Vereinfachte Buchführung (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung)

Einzelunternehmen unter CHF 500'000 Jahresumsatz müssen gemäss Art. 957 Abs. 2 OR nur über Einnahmen, Ausgaben und die Vermögenslage Buch führen. In der Praxis heisst das: Eine saubere Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR) mit allen Belegen reicht aus. Mehr dazu im Artikel Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

Ordentliche Buchführung (ab CHF 500'000)

Sobald du CHF 500'000 Jahresumsatz erreichst, bist du zur ordentlichen (doppelten) Buchführung verpflichtet. Das bedeutet: Kontenplan, Soll-/Haben-Buchungen, Bilanz und Erfolgsrechnung. In der Regel brauchst du dafür einen Treuhänder oder eine professionelle Buchhaltungssoftware.

Bilanz im Einzelunternehmen

Eine Bilanz ist erst ab CHF 500'000 Umsatz Pflicht. Unter dieser Schwelle genügt ein Vermögensverzeichnis (Aufstellung von Vermögenswerten und Schulden per Jahresende). Für die Steuererklärung brauchst du allerdings eine Aufstellung deines Geschäftsvermögens — auch ohne formelle Bilanzpflicht.

Keine Bilanz nötig unter CHF 500'000Solange dein Jahresumsatz unter CHF 500'000 liegt, musst du keine Bilanz erstellen. Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mit einem Vermögensverzeichnis reicht. Erst bei Überschreitung dieser Schwelle wird die ordentliche Buchführung mit Bilanz Pflicht.

Aufbewahrungspflicht

Alle Geschäftsunterlagen — Belege, Rechnungen, Kontoauszüge, Verträge — musst du 10 Jahre aufbewahren. Das gilt sowohl für physische als auch für digitale Dokumente. Thermopapier-Belege solltest du zusätzlich kopieren oder scannen, da sie mit der Zeit verblassen.

Alles zur Buchführungspflicht im Detail findest du unter Buchhaltungspflicht in der Schweiz.



05Steuern und Sozialversicherungen

Als Inhaber eines Einzelunternehmens versteuerst du den Gewinn als persönliches Einkommen. Dazu kommen die Sozialversicherungsbeiträge, die du selbst abrechnen musst.

Einkommenssteuer

Dein Geschäftsgewinn fliesst direkt in deine private Steuererklärung. Du füllst das Formular für Selbständigerwerbende aus (je nach Kanton unterschiedlich benannt). Der Gewinn wird zusammen mit deinem übrigen Einkommen zum ordentlichen Steuersatz besteuert — es gibt keinen separaten Unternehmenssteuersatz wie bei der GmbH.

Tipps zur Steuererklärung findest du im Artikel Steuererklärung für die Einzelfirma.

AHV/IV/EO-Beiträge

Als Selbständigerwerbender zahlst du AHV/IV/EO-Beiträge auf deinen Reingewinn. Der Beitragssatz liegt bei rund 10 % (sinkende Skala bei tiefem Einkommen). Anders als Angestellte trägst du den vollen Beitrag allein — kein Arbeitgeber übernimmt die Hälfte. Mehr dazu unter AHV-Beiträge für Selbständige.

Vorsorge: BVG und Säule 3a

Als Selbständiger bist du nicht BVG-pflichtig (2. Säule). Du kannst dich freiwillig einer Vorsorgeeinrichtung anschliessen. Besonders attraktiv ist die Säule 3a: Ohne BVG-Anschluss darfst du bis zu CHF 36'288 pro Jahr (Stand 2026) einzahlen und vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehen.

25–30 % Rücklagen bildenLege jeden Monat 25–30 % deines Nettogewinns auf ein separates Konto. Damit deckst du Einkommenssteuern, AHV-Beiträge und Vorauszahlungen ab — und vermeidest böse Überraschungen bei der Steuerrechnung.


06Buchhaltungssoftware für Einzelunternehmer

Viele Einzelunternehmer starten mit Excel — das funktioniert am Anfang, stösst aber schnell an Grenzen. Sobald du regelmässig Rechnungen schreibst, MWST abrechnest oder den Überblick über offene Posten behalten willst, lohnt sich eine spezialisierte Software.

Excel / Google SheetsBuchhaltungssoftware
KostenKostenlosAb ca. CHF 9.–/Monat
EinrichtungSofort15 Minuten
QR-RechnungenNicht möglichAutomatisch generiert
MWST-AbrechnungManuell berechnenAutomatisch
Belege zuordnenCopy-PasteFoto / Upload
FehleranfälligkeitHoch (Formelfehler)Gering (Validierung)
SteuererklärungAlles manuellExport-Funktion
SkalierbarkeitBegrenztWächst mit
einzly — Buchhaltung für Schweizer Einzelunternehmeneinzly wurde speziell für Einzelunternehmen unter CHF 500'000 Umsatz entwickelt. QR-Rechnungen, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, MWST und Belegmanagement — alles in einer App. 30 Tage kostenlos testen, keine Kreditkarte nötig.


07Häufige Fragen zum Einzelunternehmen

Ein Einzelunternehmen ist eine Rechtsform, bei der eine einzelne natürliche Person ein Geschäft betreibt. Es gibt keine separate juristische Person — du haftest persönlich mit deinem Privatvermögen, hast aber die volle Kontrolle und brauchst kein Mindestkapital.
Die gängige Abkürzung ist EU. Im Alltag werden auch die Begriffe Einzelfirma und Einmannfirma synonym verwendet.
Zwingend bei der AHV-Ausgleichskasse deines Kantons. Ab CHF 100'000 Umsatz zusätzlich beim Handelsregister und bei der ESTV für die MWST. Unter dieser Grenze sind HR und MWST freiwillig.
Unter CHF 500'000 Jahresumsatz: Nein. Eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mit Vermögensverzeichnis reicht. Ab CHF 500'000 Umsatz bist du zur ordentlichen Buchführung mit Bilanz und Erfolgsrechnung verpflichtet.
Für Schweizer Einzelunternehmen unter CHF 500'000 Umsatz eignet sich eine Software, die auf die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung spezialisiert ist — wie einzly. Achte auf QR-Rechnungen, MWST-Integration und Schweizer Kontenrahmen.
Ja, das ist jederzeit möglich. Du gründest eine GmbH (Stammkapital CHF 20'000, Notar, HR-Eintrag) und überträgst die Aktiven und Passiven deines Einzelunternehmens. Der Vorgang heisst Umwandlung durch Vermögensübertragung und ist steuerlich in der Regel neutral, wenn er korrekt durchgeführt wird.
Teilen