01Was ist eine Einzelfirma?
Die Einzelfirma (auch Einzelunternehmen) ist die einfachste Rechtsform in der Schweiz. Du brauchst weder einen Gesellschaftsvertrag noch Mitgründer. Du bist gleichzeitig Inhaber, Geschäftsführer und alleiniger Entscheidungsträger. Die Einzelfirma ist keine eigene juristische Person -- sie ist rechtlich betrachtet einfach du selbst, der ein Geschäft betreibt.
Das hat zwei wichtige Konsequenzen: Erstens ist die Gründung extrem unkompliziert. Kein Notar, kein Mindestkapital, keine Statuten. Du meldest dich bei der AHV-Ausgleichskasse als selbständig erwerbend an -- und fertig. Zweitens bedeutet es aber auch, dass du als Inhaber unbeschränkt mit deinem Privatvermögen haftest. Es gibt keine Trennung zwischen Geschäfts- und Privatvermögen.
In der Praxis ist die Einzelfirma die beliebteste Rechtsform für Freelancer, Berater, Handwerker und alle, die allein starten. Über 60% aller Schweizer Unternehmen sind Einzelfirmen. In unserem Artikel Selbständig machen in der Schweiz findest du eine Übersicht aller wichtigen Schritte.
02Voraussetzungen
Die Hürden für die Gründung einer Einzelfirma sind bewusst tief gehalten. Das Schweizer Recht will es einfach machen, selbständig zu werden. Hier die wichtigsten Punkte:
- Kein Mindestkapital: Du brauchst kein einziges Franken Startkapital. Es gibt keine gesetzliche Anforderung
- Kein Notar: Du musst keinen Notar aufsuchen. Keine öffentliche Beurkundung, keine Statuten
- Firmenname muss Familienname enthalten: Das ist gesetzliche Pflicht. Du darfst Zusätze anfügen (z.B. «Müller Webdesign» oder «Anna Meier Coaching»), aber dein Familienname muss im Firmennamen vorkommen
- Wohnsitz in der Schweiz: Du brauchst einen Wohnsitz oder zumindest einen festen Geschäftssitz in der Schweiz
- Handlungsfähigkeit: Du musst volljährig (18 Jahre) und urteilsfähig sein
03Schritt-für-Schritt: Einzelfirma gründen
Die Gründung einer Einzelfirma ist keine bürokratische Herausforderung. Die meisten Schritte erledigst du online oder per Post. Hier der komplette Ablauf:
Rein rechtlich existiert deine Einzelfirma ab dem Moment, in dem du die erste Geschäftstätigkeit ausübst. Es gibt keinen formellen Gründungsakt
Das ist der wichtigste Schritt. Melde dich bei der kantonalen Ausgleichskasse deines Wohnkantons als «selbständig erwerbend» an. Du brauchst: Personalausweis, Nachweis der Selbständigkeit (z.B. erste Rechnungen, Aufträge oder Businessplan), allenfalls Abmeldung beim bisherigen Arbeitgeber
Eröffne ein separates Bankkonto für dein Geschäft. Rechtlich nicht zwingend, aber dringend empfohlen -- es trennt private und geschäftliche Finanzen sauber
Unterhalb von CHF 100'000 Jahresumsatz ist der Handelsregistereintrag freiwillig. Darüber wird er Pflicht (mehr dazu im nächsten Abschnitt)
Ab CHF 100'000 weltweitem Jahresumsatz bist du MWST-pflichtig. Darunter kannst du dich freiwillig registrieren. Die Anmeldung erfolgt online bei der ESTV
Ab dem ersten Tag musst du Einnahmen und Ausgaben erfassen. Eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung genügt unter CHF 500'000 Umsatz
04HR-Eintrag: Pflicht oder freiwillig?
Der Handelsregistereintrag ist eines der meistmissverstandenen Themen bei der Einzelfirma. Die Regel ist klar: Ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000 ist der Eintrag ins Handelsregister Pflicht. Unterhalb dieser Schwelle ist er freiwillig -- aber oft trotzdem sinnvoll.
Vorteile eines freiwilligen HR-Eintrags:
- Firmennamen-Schutz: Dein Firmenname ist in deinem Kanton geschützt. Niemand anderes darf einen verwechselbaren Namen verwenden
- Mehr Vertrauen: Ein HR-Eintrag wirkt professionell. Kunden und Partner sehen, dass dein Unternehmen registriert ist
- Voraussetzung für gewisse Aufträge: Manche Auftraggeber (besonders die öffentliche Hand) verlangen einen HR-Eintrag
- Bankenkonto: Einige Banken verlangen einen HR-Auszug für die Eröffnung eines Geschäftskontos
Nachteile: Der Eintrag kostet je nach Kanton ca. CHF 120-400, und du bist danach im öffentlichen Register einsehbar. Zudem kann das Betreibungsamt direkt auf deine HR-Daten zugreifen.
| Jahresumsatz | HR-Eintrag | Buchführung |
|---|---|---|
| Unter CHF 100'000 | Freiwillig | Vereinfacht (EAR) |
| CHF 100'000 -- 499'999 | Pflicht | Vereinfacht (EAR) |
| Ab CHF 500'000 | Pflicht | Ordentlich (doppelt) |
05Versicherungen und Vorsorge
Als Inhaber einer Einzelfirma bist du selbständig erwerbend. Das verändert deine Versicherungssituation grundlegend gegenüber einem Anstellungsverhältnis. Manche Versicherungen sind obligatorisch, andere freiwillig aber empfohlen. Alles Wichtige zu den AHV-Beiträgen für Selbständige haben wir separat zusammengefasst.
| Versicherung | Status | Details |
|---|---|---|
| AHV/IV/EO | Obligatorisch | Beiträge: 5.371% bis 10.6% des Nettoeinkommens. Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse. Minimum: CHF 514/Jahr |
| BVG (2. Säule) | Freiwillig | Selbständige können sich freiwillig bei einer Vorsorgeeinrichtung versichern. Ohne BVG entfällt der Arbeitgeberbeitrag |
| Unfallversicherung (UVG) | Situationsabhängig | Pflicht nur, wenn du Angestellte beschäftigst. Für dich selbst: empfohlen, aber freiwillig |
| Krankentaggeld | Freiwillig | Dringend empfohlen. Bei Krankheit hast du als Selbständiger keinen Lohnfortzahlungsanspruch |
| Berufshaftpflicht | Freiwillig | Je nach Branche sehr sinnvoll. Schützt bei Schäden, die du Dritten im Rahmen deiner Tätigkeit verursachst |
| Säule 3a | Freiwillig | Steuerlich absetzbar. Ohne BVG: max. 20% des Nettoeinkommens (max. CHF 36'288/Jahr 2026). Mit BVG: max. CHF 7'258/Jahr |
06Erste Schritte nach der Gründung
Du bist offiziell selbständig -- und jetzt? In den ersten Wochen nach der Gründung solltest du ein paar grundlegende Dinge einrichten, damit dein Einzelunternehmen von Anfang an professionell läuft. Dazu gehört auch die Wahl des richtigen Geschäftskontos.
Erfasse jede Einnahme und jede Ausgabe. Unter CHF 500'000 Jahresumsatz genügt eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR). Richte dir ein System ein -- ob Excel, Software oder eine App wie einzly
Wirst du im ersten Jahr voraussichtlich CHF 100'000 Umsatz erreichen? Dann melde dich proaktiv bei der ESTV für die MWST an. Du kannst dich auch freiwillig registrieren, z.B. wenn du grosse Einkäufe (Vorsteuer) hast
Deine Rechnungen müssen bestimmte Pflichtangaben enthalten: Name und Adresse (Rechnungssteller und Empfänger), Datum, Leistungsbeschreibung, Betrag, Zahlungskonditionen. Falls MWST-pflichtig: MWST-Nummer und Steuerbetrag
Gewöhne dir von Anfang an eine Routine an. Jeder geschäftliche Beleg wird sofort digitalisiert oder abgelegt. 10 Jahre Aufbewahrungspflicht -- besser früh anfangen als später suchen
Trenne private und geschäftliche Finanzen konsequent. Ein eigenes Geschäftskonto macht die Buchhaltung massiv einfacher und schützt dich bei einer Steuerprüfung
07Einzelfirma mit einzly starten
einzly wurde genau für diesen Moment gebaut: Du hast deine Einzelfirma gegründet und brauchst jetzt ein Tool, das Rechnungen, Buchhaltung und MWST ohne Vorkenntnisse erledigt. Kein Buchhaltungsstudium nötig, kein Treuhänder-Abo.
Was einzly dir ab Tag 1 bietet:
- Rechnungen mit Swiss QR-Code: Erstelle professionelle Rechnungen mit QR-Zahlschein in Sekunden. Alle gesetzlichen Pflichtangaben sind automatisch dabei
- Automatische Buchhaltung: Erfasse Einnahmen und Ausgaben, einzly kategorisiert automatisch und erstellt deine EAR
- MWST-Abrechnung: Falls du MWST-pflichtig bist, berechnet einzly alles automatisch -- ob effektive Methode oder Saldosteuersatz
- Digitale Belege: Fotografiere Quittungen direkt in der App. Sie werden automatisch dem richtigen Geschäftsvorfall zugeordnet
- Jahresabschluss als PDF/ZIP: Am Jahresende exportierst du alles auf Knopfdruck -- bereit fürs Steueramt oder deinen Treuhänder