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Zahlungsfristen & Zahlungsbedingungen richtig setzen (Schweiz)

Welche Zahlungsfristen gelten in der Schweiz? Alles zu OR Art. 75 ff., Skonto, Verzugszins, Mahnung und Betreibung — mit konkreten Formulierungen für deine Rechnungen.

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einzly Redaktion
Steuer- & Finanzredaktion
6 Min. Lesezeit
2. März 2026

Als Selbständiger in der Schweiz entscheidest du selbst, welche Zahlungsbedingungen du auf deinen Rechnungen festlegst. Die Wahl der richtigen Zahlungsfrist beeinflusst deine Liquidität direkt: Je kürzer die Frist, desto schneller fliesst das Geld. Gleichzeitig müssen die Bedingungen fair sein und den gesetzlichen Rahmen einhalten.

In diesem Artikel erfährst du, welche gesetzlichen Grundlagen gelten, welche Fristen in der Schweiz üblich sind und wie du Zahlungsbedingungen formulierst, die deine Kunden verstehen — und einhalten.


01Gesetzliche Grundlage (OR Art. 75 ff.)

Das Schweizer Obligationenrecht (OR) regelt die Fälligkeit von Forderungen in den Artikeln 75 bis 83. Die wichtigsten Punkte:

  • OR Art. 75: Eine Forderung ist sofort fällig, wenn kein anderer Zeitpunkt vereinbart wurde. Das heisst: Ohne explizite Zahlungsfrist auf der Rechnung ist die Zahlung theoretisch sofort geschuldet.
  • OR Art. 76: Ist eine Frist nach Monaten bestimmt, gilt der entsprechende Tag des Fälligkeitsmonats. Fehlt dieser Tag (z.B. der 31. in einem Monat mit 30 Tagen), gilt der letzte Tag des Monats.
  • OR Art. 77: Fristen werden ab dem auf die Rechnungsstellung folgenden Tag berechnet.
  • OR Art. 102: Der Schuldner kommt in Verzug, wenn er nach Mahnung oder nach Ablauf eines bestimmten Verfalltags nicht zahlt.
VertragsfreiheitIn der Schweiz gilt Vertragsfreiheit: Du und dein Kunde können die Zahlungsfrist frei vereinbaren. Die OR-Bestimmungen greifen nur, wenn nichts anderes abgemacht wurde. Du kannst also 10, 14, 30 oder 60 Tage festlegen — solange beide Seiten einverstanden sind.


02Übliche Zahlungsfristen in der Schweiz

In der Schweizer Geschäftspraxis haben sich bestimmte Zahlungsfristen als Standard etabliert. Welche Frist du wählst, hängt von deiner Branche, deiner Kundenstruktur und deiner Liquiditätssituation ab.

ZahlungsfristVerbreitungGeeignet für
10 TageSelten (mit Skonto)Kleine Beträge, Stammkunden
14 TageHäufig bei FreelancernDienstleistungen, Kleinunternehmen
20 TageVerbreitetKMU, regelmässige Aufträge
30 TageStandard (am häufigsten)B2B-Geschäft, grössere Aufträge
60 TageSelten, bei GrosskundenKonzerne, öffentliche Hand
90 TageSehr seltenNur mit sehr guten Gründen

Die 30-Tage-Frist ist in der Schweiz der De-facto-Standard. Als Selbständiger kannst du aber durchaus kürzere Fristen setzen. Viele Freelancer und Kleinunternehmer arbeiten erfolgreich mit 14 oder 20 Tagen — das verbessert den Cashflow spürbar.

TippSetze die Zahlungsfrist in deinen AGB und kommuniziere sie bereits bei der Offerte. So gibt es bei der Rechnungsstellung keine Überraschungen.


03Skonto: Frühzahlungsrabatt als Anreiz

Skonto ist ein Preisnachlass für schnelle Zahlung. Du bietest dem Kunden einen kleinen Rabatt an, wenn er die Rechnung vor Ablauf der regulären Zahlungsfrist bezahlt. Das ist eine bewährte Methode, um die Liquidität zu verbessern.

Typische Skonto-Staffeln in der Schweiz:

FormulierungBedeutung
2% Skonto bei Zahlung innert 10 TagenHäufigste Variante
3% Skonto bei Zahlung innert 5 TagenFür schnelle Zahler
1% Skonto bei Zahlung innert 14 TagenModerate Variante

Rechenbeispiel: Du stellst eine Rechnung über CHF 5'000 mit Zahlungsfrist 30 Tage und 2% Skonto bei Zahlung innert 10 Tagen. Zahlt der Kunde innerhalb von 10 Tagen, bezahlt er CHF 4'900 statt CHF 5'000. Du bekommst das Geld 20 Tage früher — das ist für deine Liquidität oft mehr wert als die CHF 100 Rabatt.

Buchhaltung beachtenWenn ein Kunde Skonto abzieht, musst du den Differenzbetrag in der Buchhaltung korrekt verbuchen. Der Skonto-Abzug ist eine Erlösminderung, nicht ein Aufwand.


04Verzugszins bei verspäteter Zahlung

Bezahlt ein Kunde die Rechnung nicht fristgerecht, gerät er in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt kannst du gemäss OR Art. 104 einen Verzugszins verlangen. Bleibt die Zahlung weiterhin aus, kann eine Betreibung der nächste Schritt sein.

  • Gesetzlicher Verzugszins: 5% pro Jahr (OR Art. 104 Abs. 1)
  • Höherer Satz: Nur zulässig, wenn vertraglich vereinbart oder bei Handelsgeschäften üblich
  • Beginn: Ab dem Tag nach Ablauf der Zahlungsfrist (wenn ein Verfalltag bestimmt ist) oder ab Mahnung (wenn kein Verfalltag bestimmt ist)

Rechenbeispiel: Ein Kunde schuldet dir CHF 8'000 und zahlt 45 Tage zu spät. Der Verzugszins beträgt: CHF 8'000 × 5% × 45/365 = CHF 49.32. Bei kleineren Beträgen und kurzen Verzügen lohnt sich die Geltendmachung kaum — bei grösseren Summen oder längeren Verzügen durchaus.

Verzug ohne MahnungWenn auf der Rechnung ein konkretes Fälligkeitsdatum steht (z.B. «Zahlbar bis 15.04.2026»), gerät der Schuldner automatisch in Verzug — ohne dass du eine Mahnung schicken musst (OR Art. 102 Abs. 2). Bei einer Frist wie «zahlbar innert 30 Tagen» brauchst du hingegen eine Mahnung.


05Vorauszahlung, Anzahlung und Teilzahlung

Nicht immer ist die klassische Nachzahlung (Leistung zuerst, Rechnung danach) die beste Lösung. Je nach Situation lohnen sich andere Zahlungsmodelle:

Vorauszahlung (Vorkasse)

Der Kunde bezahlt den gesamten Betrag vor Leistungserbringung. Das ist üblich bei Online-Shops, Kursen, Seminaren oder wenn du einen neuen Kunden ohne Referenzen hast. Vorteil: Null Ausfallrisiko. Nachteil: Manche Kunden akzeptieren das nicht.

Anzahlung

Du verlangst einen Teil des Betrags im Voraus — typischerweise 30–50%. Der Rest wird nach Lieferung oder bei Projektabschluss fällig. Das reduziert dein Risiko und sichert deine Liquidität während des Projekts.

Teilrechnung (Meilensteinzahlung)

Bei grösseren Projekten stellst du nach definierten Meilensteinen Teilrechnungen. Beispiel: 30% bei Auftragserteilung, 40% bei Zwischenlieferung, 30% bei Projektabschluss. Das ist bei Projekten ab CHF 5'000 empfehlenswert.

Formulierungsbeispiel«Die Zahlung erfolgt in 3 Teilbeträgen: 30% bei Auftragsbestätigung, 40% nach Abnahme des Entwurfs, 30% bei Projektabschluss. Zahlungsfrist je Teilrechnung: 14 Tage netto.»


06Formulierungen für die Rechnung

Klare Formulierungen auf der Rechnung vermeiden Missverständnisse. Achte dabei auch auf die vollständigen Pflichtangaben auf Rechnungen. Hier bewährte Textbausteine:

VarianteFormulierung
Standard 30 TageZahlbar innert 30 Tagen netto
Kürzere FristZahlbar innert 14 Tagen netto
Mit SkontoZahlbar innert 30 Tagen netto, 2% Skonto bei Zahlung innert 10 Tagen
Konkretes DatumZahlbar bis 15.04.2026
SofortZahlbar sofort, rein netto
Bei ErhaltZahlbar bei Erhalt der Rechnung

Der Zusatz «netto» bedeutet, dass der volle Rechnungsbetrag ohne Abzug geschuldet ist. Manche Branchen verwenden auch «rein netto» als Verstärkung.

einzly-TippIn einzly kannst du Standard-Zahlungsbedingungen hinterlegen, die automatisch auf jede Rechnung übernommen werden. So vergisst du keine Angabe und deine Rechnungen sind einheitlich.


07Was tun bei Zahlungsverzug?

Trotz klarer Zahlungsbedingungen kommt es vor, dass Kunden nicht rechtzeitig zahlen. In der Schweiz gibt es einen klaren Ablauf — von der freundlichen Erinnerung bis zur Mahnung — den du kennen solltest:

1
Zahlungserinnerung (freundlich)

3–5 Tage nach Ablauf der Zahlungsfrist. Ein kurzer, freundlicher Hinweis per E-Mail oder Brief. Viele verspätete Zahlungen beruhen auf einem Versehen. Kein Verzugszins, keine Mahngebühr.

2
1. Mahnung

10–14 Tage nach Fälligkeit. Formeller Ton, Verweis auf die offene Rechnung mit Rechnungsnummer, Betrag und ursprünglichem Fälligkeitsdatum. Neue Zahlungsfrist setzen (z.B. 10 Tage). Ab hier kannst du Verzugszins (5% p.a.) geltend machen.

3
2. Mahnung

Ca. 30 Tage nach Fälligkeit. Deutlicher Ton, Androhung weiterer Schritte (Inkasso, Betreibung). Mahngebühr von CHF 20–40 ist branchenüblich und zulässig, wenn sie in den AGB vereinbart wurde.

4
Letzte Mahnung / Betreibungsandrohung

Ca. 45 Tage nach Fälligkeit. Letzte Frist (7–10 Tage). Klare Ankündigung, dass du bei Nichtbezahlung ein Betreibungsbegehren einreichen wirst.

5
Betreibung (SchKG)

Du reichst beim zuständigen Betreibungsamt ein Betreibungsbegehren ein. Kosten: ca. CHF 50–150 je nach Betrag (gemäss GebV SchKG). Der Schuldner erhält einen Zahlungsbefehl und hat 20 Tage Zeit, Rechtsvorschlag zu erheben oder zu bezahlen.

Verjährung beachtenGemäss OR Art. 127 verjähren die meisten Forderungen nach 5 Jahren (bei gewöhnlichen Forderungen) bzw. nach 10 Jahren (OR Art. 127). Periodische Forderungen (z.B. Miete, Zinsen) verjähren nach 5 Jahren (OR Art. 128). Unterbrich die Verjährung rechtzeitig durch Betreibung oder schriftliche Anerkennung.

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08Häufige Fragen zu Zahlungsfristen

Das Gesetz kennt keine fixe Zahlungsfrist. Gemäss OR Art. 75 ist eine Forderung sofort fällig, wenn nichts anderes vereinbart wurde. In der Praxis sind 30 Tage der Standard, aber du kannst jede beliebige Frist vertraglich festlegen.
Ja, sofern die Mahngebühren in deinen AGB oder im Vertrag vereinbart wurden. Üblich sind CHF 20–40 pro Mahnung. Ohne vertragliche Grundlage kannst du nur den gesetzlichen Verzugszins von 5% p.a. (OR Art. 104) verlangen, nicht aber pauschale Mahngebühren.
Der gesetzliche Verzugszins beträgt 5% pro Jahr (OR Art. 104 Abs. 1). Ein höherer Satz ist nur zulässig, wenn er vertraglich vereinbart wurde. Der Verzugszins läuft ab dem Tag des Verzugseintritts — also ab Mahnung oder ab dem vereinbarten Fälligkeitsdatum.
Die Kosten richten sich nach der Forderungshöhe und sind in der GebV SchKG geregelt. Für ein Betreibungsbegehren zahlst du ca. CHF 50–150 als Vorschuss. Diese Kosten kannst du dem Schuldner zusätzlich auferlegen. Das Betreibungsbegehren kannst du beim zuständigen Betreibungsamt oder online über e-SchKG einreichen.
Ja, absolut. In der Schweiz gilt Vertragsfreiheit. Viele Freelancer und Kleinunternehmer arbeiten mit 14 oder 20 Tagen Zahlungsfrist. Kommuniziere die Frist klar in der Offerte und auf der Rechnung, damit der Kunde sie akzeptiert.
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