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Betreibung einleiten: Ablauf, Kosten & Fristen für Selbständige

Betreibung in der Schweiz Schritt für Schritt erklärt: Vom Mahnwesen über das Betreibungsbegehren bis zur Pfändung. Mit Kosten-Tabelle, Fristen und Praxis-Tipps für Selbständige.

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einzly Redaktion
Steuer- & Finanzredaktion
9 Min. Lesezeit
1. März 2026

01Mahnwesen: Die Vorstufe zur Betreibung

Bevor du eine Betreibung einleitest, solltest du den Kunden zunächst mahnen. In der Schweiz gibt es zwar keine gesetzliche Mahnpflicht – du könntest also direkt ein Betreibungsbegehren stellen. In der Praxis ist ein sauberes Mahnwesen aber aus zwei Gründen unverzichtbar: Erstens zeigt es dem Gericht bei einer späteren Rechtsöffnung, dass du den Schuldner nachweislich aufgefordert hast. Zweitens lassen sich viele offene Rechnungen bereits durch Mahnungen klären, ohne dass es überhaupt zur Betreibung kommt.

Ein bewährtes Mahnverfahren besteht aus drei Stufen:

  1. Freundliche Zahlungserinnerung – ein kurzer Hinweis, dass die Rechnung offen ist. Kein Vorwurf, nur eine Erinnerung. Idealerweise 5–10 Tage nach Ablauf der Zahlungsfrist.
  2. 1. Mahnung – ein formellerer Ton, neue Frist von z.B. 10 Tagen. Optional mit Mahngebühr (z.B. CHF 20). Klar formuliert, dass es sich um eine Mahnung handelt.
  3. 2. Mahnung mit Androhung der Betreibung – letzte Frist (z.B. 10 Tage), ausdrücklicher Hinweis, dass bei Nichtbezahlung ein Betreibungsverfahren eingeleitet wird. Per Einschreiben versenden.
Keine gesetzliche MahnpflichtIn der Schweiz bist du rechtlich nicht verpflichtet, vor einer Betreibung zu mahnen. Die Betreibung kann jederzeit eingeleitet werden. Dennoch ist ein dokumentiertes Mahnverfahren dringend empfohlen: Es stärkt deine Position bei einer allfälligen Rechtsöffnung und zeigt dem Gericht, dass du den Schuldner fair behandelt hast.


02Das Betreibungsverfahren Schritt für Schritt

Das Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) regelt den Ablauf des Betreibungsverfahrens in der Schweiz. So funktioniert es:

1
Betreibungsbegehren einreichen

Du reichst beim Betreibungsamt am Wohnsitz (oder Sitz) des Schuldners ein Betreibungsbegehren ein. Das geht schriftlich, persönlich am Schalter oder online via EasyGov bzw. e-SchKG. Im Begehren gibst du den Schuldner, die Forderungssumme, den Forderungsgrund und allfällige Zinsen an.

2
Zahlungsbefehl wird zugestellt

Das Betreibungsamt stellt dem Schuldner einen Zahlungsbefehl zu – in der Regel persönlich durch einen Beamten. Der Zahlungsbefehl informiert den Schuldner über die Forderung und seine Rechte (insbesondere den Rechtsvorschlag).

3
Rechtsvorschlag des Schuldners

Der Schuldner kann innert 10 Tagen nach Zustellung des Zahlungsbefehls Rechtsvorschlag erheben. Das bedeutet: Er bestreitet die Forderung. Der Rechtsvorschlag erfordert keine Begründung und stoppt das Verfahren vorläufig. Erhebt der Schuldner keinen Rechtsvorschlag, kann das Verfahren direkt weitergeführt werden.

4
Rechtsöffnung beantragen

Falls der Schuldner Rechtsvorschlag erhoben hat, musst du beim Gericht die Beseitigung beantragen. Es gibt zwei Varianten: Provisorische Rechtsöffnung – wenn du eine Schuldanerkennung vorweisen kannst (z.B. unterschriebener Vertrag, Auftragsbestätigung). Definitive Rechtsöffnung – wenn du bereits einen rechtskräftigen Gerichtsurteil oder eine öffentliche Urkunde hast.

5
Fortsetzungsbegehren stellen

Nachdem der Rechtsvorschlag beseitigt wurde (oder gar keiner erhoben wurde), stellst du ein Fortsetzungsbegehren beim Betreibungsamt. Frühestens 20 Tage und spätestens 1 Jahr nach Zustellung des Zahlungsbefehls.

6
Pfändung oder Konkurs

Je nach Betreibungsart folgt die Pfändung (bei Privatpersonen und Einzelfirmen) oder das Konkursverfahren (bei im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen). Bei der Pfändung beschlagnahmt das Betreibungsamt pfändbares Vermögen des Schuldners, um deine Forderung zu begleichen.

Fristen beachtenDie Fristen im Betreibungsverfahren sind zwingend. Verpasst du z.B. die Jahresfrist für das Fortsetzungsbegehren, verfällt die Betreibung und du musst ein neues Begehren stellen – inklusive neuer Kosten.


03Was kostet eine Betreibung?

Die Kosten einer Betreibung richten sich nach der Höhe der Forderung und sind in der Gebührenverordnung zum SchKG (GebV SchKG) geregelt. Sie werden vom Schuldner getragen, d.h. du kannst sie zusätzlich zur Forderung geltend machen. Hier eine Übersicht:

ForderungshöheBetreibungskostenRechtsöffnung ca.
Bis CHF 500CHF 40–60CHF 150–300
CHF 500–5'000CHF 60–80CHF 200–400
CHF 5'000–20'000CHF 80–104CHF 300–600

Die Betreibungskosten umfassen die Gebühr für den Zahlungsbefehl und das Fortsetzungsbegehren. Kommt es zu einer Rechtsöffnung, fallen zusätzlich Gerichtsgebühren an, die je nach Kanton variieren. Bei Forderungen über CHF 20'000 steigen die Kosten entsprechend. Alle Gebühren werden dem Schuldner auferlegt und können zur Forderung hinzugerechnet werden.



04Wichtige Fristen im Überblick

Im Betreibungsverfahren gelten strenge gesetzliche Fristen. Ein Überblick über die wichtigsten:

FristDauerRechtsgrundlage
Rechtsvorschlag erheben10 Tage ab ZustellungSchKG Art. 74
Zahlung nach Zahlungsbefehl20 Tage ab ZustellungSchKG Art. 88
Fortsetzungsbegehren1 Jahr ab ZahlungsbefehlSchKG Art. 88
Betreibung auf Pfändung1 Jahr ab PfändungSchKG Art. 116

Besonders wichtig: Die 20-Tage-Frist nach dem Zahlungsbefehl ist eine Sperrfrist – du darfst das Fortsetzungsbegehren erst danach stellen. Die Jahresfrist ist hingegen eine Verwirkungsfrist. Verpasst du sie, musst du die Betreibung von vorne beginnen.



05Praxis-Tipps für Gläubiger

Mit diesen Massnahmen kannst du deine Position als Gläubiger stärken und das Betreibungsverfahren effizienter gestalten. Bereits klare Zahlungsfristen und Zahlungsbedingungen auf deinen Rechnungen helfen dabei:

  • Online einreichen via EasyGov oder e-SchKG – das spart Zeit und Porto. Viele Betreibungsämter bieten die elektronische Einreichung an.
  • Verträge und Auftragsbestätigungen immer unterschreiben lassen – ein unterschriebenes Dokument gilt als Schuldanerkennung und erleichtert die provisorische Rechtsöffnung massiv.
  • Betreibungsregisterauszug von Neukunden verlangen – so prüfst du die Bonität und erkennst Risiken, bevor du eine Geschäftsbeziehung eingehst.
  • Mahnungen immer per Einschreiben versenden – nur so hast du einen Zustellnachweis, der vor Gericht als Beweis gilt.
  • Zahlungsfristen klar definieren – schreibe auf jede Rechnung eine explizite Zahlungsfrist (z.B. 30 Tage netto). Das verhindert Diskussionen darüber, wann der Verzug beginnt.
  • Dokumentation lückenlos führen – halte alle Rechnungen, Mahnungen, E-Mails und Verträge sorgfältig fest. Bei einer Rechtsöffnung musst du die Forderung belegen können.


06Mahnwesen mit einzly automatisieren

Ein strukturiertes Mahnwesen ist die beste Prävention gegen offene Forderungen. Nutze unsere Mahnung-Vorlage als Ausgangspunkt. Mit einzly kannst du den gesamten Prozess automatisieren – von der ersten Zahlungserinnerung bis zur letzten Mahnung.

einzly für dein MahnwesenMit einzly versendest du bis zu 3 Mahnstufen direkt per E-Mail — inklusive Mahngebühr und neuer Frist. So hast du alles dokumentiert, falls es zur Betreibung kommt.


07Häufige Fragen zur Betreibung

Die Kosten richten sich nach der Forderungshöhe. Für den Zahlungsbefehl zahlst du als Gläubiger zwischen CHF 40 und CHF 104, abhängig von der Forderungssumme. Dazu kommen ggf. Gerichtsgebühren für die Rechtsöffnung (CHF 150–600). Alle Kosten werden dem Schuldner auferlegt und können zur Forderung hinzugerechnet werden.
Ja. Über die Plattform EasyGov (easygov.swiss) oder das e-SchKG-Portal kannst du Betreibungsbegehren elektronisch einreichen. Das geht schneller als der Postweg und du erhältst eine Eingangsbestätigung. Nicht alle Betreibungsämter unterstützen das allerdings – prüfe vorher, ob das zuständige Amt E-Eingaben akzeptiert.
Wenn der Schuldner innert 10 Tagen Rechtsvorschlag erhebt, wird das Betreibungsverfahren vorläufig gestoppt. Du musst dann beim Gericht die Rechtsöffnung beantragen, um den Rechtsvorschlag beseitigen zu lassen. Dafür brauchst du eine Schuldanerkennung (provisorische Rechtsöffnung) oder ein rechtskräftiges Urteil (definitive Rechtsöffnung). Ohne eines dieser Dokumente bleibt dir nur der ordentliche Zivilprozess.
Nein, eine gesetzliche Mahnpflicht gibt es in der Schweiz nicht. Du kannst theoretisch sofort eine Betreibung einleiten, sobald die Forderung fällig ist. In der Praxis ist es aber dringend empfohlen, mindestens eine Mahnung zu versenden – idealerweise per Einschreiben. Das stärkt deine Position vor Gericht und gibt dem Schuldner eine faire Chance, die Rechnung noch zu begleichen.
Das hängt vom Einzelfall ab. Ohne Rechtsvorschlag kann ein Verfahren in 4–6 Wochen abgeschlossen sein. Erhebt der Schuldner Rechtsvorschlag und du musst die Rechtsöffnung beantragen, dauert es je nach Kanton 2–6 Monate. Bei einem anschliessenden Pfändungsverfahren kommen weitere Wochen hinzu.
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