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Vorsteuerabzug in der Schweiz: So holst du dir die MWST zurück

Vorsteuerabzug einfach erklärt: Wer ihn nutzen darf, welche Voraussetzungen gelten und wie du als Selbständige/r die bezahlte MWST korrekt geltend machst.

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einzly Redaktion
Steuer- & Finanzredaktion
7 Min. Lesezeit
19. März 2026
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01Was ist der Vorsteuerabzug?

Wenn du als Unternehmer Waren oder Dienstleistungen einkaufst, zahlst du darauf MWST -- die sogenannte Vorsteuer. Der Vorsteuerabzug bedeutet, dass du diese bezahlte MWST von deiner eigenen MWST-Schuld abziehen darfst. Du zahlst also nur die Differenz zwischen der MWST, die du von deinen Kunden kassiert hast, und der MWST, die du selbst bezahlt hast.

Einfaches BeispielDu stellst einem Kunden CHF 1'081 in Rechnung (CHF 1'000 + 8.1% MWST = CHF 81). Gleichzeitig kaufst du Material für CHF 540 (CHF 500 + 8.1% MWST = CHF 40.50). Du schuldest der ESTV nur CHF 81 - CHF 40.50 = CHF 40.50.


02Wer darf den Vorsteuerabzug geltend machen?

Nicht jeder darf die Vorsteuer abziehen. Du musst folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Du bist MWST-pflichtig -- entweder obligatorisch (Umsatz über CHF 100'000) oder freiwillig registriert.
  • Du verwendest die effektive Abrechnungsmethode -- bei der Saldosteuersatz-Methode ist der Vorsteuerabzug bereits im reduzierten Satz eingerechnet.
  • Die Einkäufe dienen deiner unternehmerischen Tätigkeit -- private Ausgaben sind ausgeschlossen.
  • Du hast eine korrekte Rechnung mit MWST-Ausweis -- der Beleg muss MWST-Nummer, Steuersatz und Steuerbetrag enthalten.
Saldosteuersatz = kein separater VorsteuerabzugWenn du die Saldosteuersatz-Methode nutzt, ist die Vorsteuer bereits im tieferen Steuersatz berücksichtigt. Du darfst die bezahlte MWST nicht zusätzlich abziehen. Der Vorsteuerabzug ist nur bei der effektiven Methode möglich.


03Was darfst du als Vorsteuer abziehen?

Grundsätzlich darfst du die MWST auf allen geschäftlichen Einkäufen abziehen. Hier die wichtigsten Kategorien:

KategorieBeispieleAbzugsfähig?
Material & WarenBüromaterial, Rohstoffe, HandelswareJa
DienstleistungenBuchhaltung, Rechtsberatung, IT-SupportJa
Software & AbosCloud-Software, Hosting, LizenzenJa
Miete (geschäftlich)Büro, Atelier, WerkstattJa
FahrzeugkostenLeasing, Reparaturen, Treibstoff (geschäftl. Anteil)Ja (anteilig)
Bewirtung & GeschäftsessenKundenessen, TeamessenJa (mit Einschränkungen)
Private EinkäufeLebensmittel, Kleidung, FreizeitartikelNein
Steuerbefreite LeistungenKrankenkasse, Arztkosten, BankgebührenNein (keine MWST drauf)
Gemischte NutzungWenn du etwas sowohl geschäftlich als auch privat nutzt (z.B. ein Auto), darfst du nur den geschäftlichen Anteil als Vorsteuer abziehen. Dokumentiere den Anteil nachvollziehbar -- z.B. mit einem Fahrtenbuch. Mehr dazu im Ratgeber zum Privatanteil Geschäftsfahrzeug.


04Formelle Voraussetzungen: Was muss auf dem Beleg stehen?

Damit du die Vorsteuer abziehen darfst, muss der Beleg bestimmte Angaben enthalten. Die ESTV prüft das bei Revisionen genau.

  • Name und Adresse des Leistungserbringers (Lieferant)
  • MWST-Nummer des Lieferanten (CHE-xxx.xxx.xxx MWST)
  • Datum der Lieferung oder Dienstleistung
  • Art, Gegenstand und Umfang der Leistung
  • Entgelt (Preis)
  • Steuersatz (8.1%, 2.6% oder 3.8%)
  • Steuerbetrag (oder Hinweis «inkl. MWST»)
Vereinfachte Rechnung (unter CHF 400)Bei Kleinbeträgen bis CHF 400 (inkl. MWST) genügt eine vereinfachte Rechnung. Hier reichen: Name des Lieferanten, Leistungsbeschreibung, Betrag und MWST-Satz. Das betrifft typische Quittungen aus dem Detailhandel. Mehr dazu: Quittung vs. Rechnung.


05So berechnest du die Vorsteuer

Die Berechnung ist einfach, wenn du die bezahlte MWST pro Beleg kennst:

1
MWST auf jedem Beleg erfassen.

Notiere bei jeder Geschäftsausgabe den MWST-Betrag und den Steuersatz (8.1%, 2.6% oder 3.8%). Wenn auf dem Beleg nur «inkl. MWST» steht, rechnest du zurück: Betrag / 1.081 * 0.081 = MWST-Anteil.

2
Vorsteuer pro Periode summieren.

Am Ende jedes Quartals addierst du alle MWST-Beträge deiner Geschäftsausgaben. Das ist deine Vorsteuer.

3
Vorsteuer in der MWST-Abrechnung eintragen.

In der MWST-Abrechnung auf estv.admin.ch trägst du die Vorsteuer in Ziffer 400 ein. Sie wird von deiner MWST-Schuld abgezogen.

BelegNettobetragMWST-SatzMWST (Vorsteuer)
BüromaterialCHF 200.008.1%CHF 16.20
Software-AboCHF 50.008.1%CHF 4.05
DruckkostenCHF 800.008.1%CHF 64.80
BuchhalterCHF 500.008.1%CHF 40.50
Total VorsteuerCHF 125.55


06Häufige Fehler beim Vorsteuerabzug

Diese Fehler führen dazu, dass du zu viel MWST zahlst -- oder bei einer Revision Nachforderungen bekommst:

  • Vorsteuer vergessen. Viele Selbständige sammeln ihre Belege, vergessen aber, die MWST darauf geltend zu machen. Jeder Beleg ohne Vorsteuerabzug ist bares Geld, das du verschenkst.
  • Belege ohne MWST-Nummer. Wenn auf dem Beleg die MWST-Nummer des Lieferanten fehlt, darf die ESTV den Vorsteuerabzug streichen. Achte darauf, dass deine Lieferanten korrekte Rechnungen stellen.
  • Privatausgaben abgezogen. Die ESTV prüft bei Revisionen, ob die Ausgaben tatsächlich geschäftlich waren. Private Einkäufe als Geschäftsausgabe zu deklarieren ist nicht erlaubt und kann zu Nachforderungen plus Verzugszinsen führen.
  • Vorsteuer auf steuerbefreiten Leistungen. Krankenkassenprämien, Bankgebühren oder Arztkosten enthalten keine MWST. Hier gibt es nichts abzuziehen.
  • Falscher Steuersatz. Wenn du den MWST-Betrag zurückreechnest, achte auf den richtigen Satz. Lebensmittel haben z.B. 2.6%, nicht 8.1%.


07Vorsteuerabzug mit einzly

Mit einzly wird der Vorsteuerabzug zum Selbstläufer. Wenn du deine Ausgaben erfasst, erkennt einzly automatisch den MWST-Satz und berechnet die Vorsteuer. Am Ende des Quartals bekommst du eine fertige Zusammenfassung mit allen Zahlen für die ESTV.

  • Automatische MWST-Erkennung. einzly ordnet jedem Beleg den richtigen MWST-Satz zu -- 8.1%, 2.6% oder 3.8%. Kein manuelles Nachschlagen mehr.
  • Belegscanner mit KI. Fotografiere deinen Beleg und einzly extrahiert automatisch Lieferant, Betrag, Datum, Kategorie und MWST-Satz. Du musst nichts manuell eintippen.
  • MWST-Zusammenfassung. Am Ende jeder Abrechnungsperiode siehst du auf einen Blick: geschuldete MWST, Vorsteuer und die Differenz. Die Zahlen überträgst du direkt ins ESTV-Formular.
  • Belege digital archiviert. Alle Belege werden sicher gespeichert und sind bei einer Revision sofort verfügbar. Du erfüllst damit auch die 10-jährige Aufbewahrungspflicht.
MWST-Satz nur bei effektiver MethodeWenn du die Saldosteuersatz-Methode nutzt, brauchst du den MWST-Satz auf Belegen gar nicht zu erfassen. einzly erkennt deine Abrechnungsmethode und überspringt das Feld automatisch -- so werden keine unnötigen Daten erhoben.


08Häufige Fragen zum Vorsteuerabzug

Nein. Nur wer bei der ESTV als MWST-pflichtig registriert ist, darf den Vorsteuerabzug geltend machen. Wenn du unter CHF 100'000 Umsatz liegst und nicht freiwillig registriert bist, zahlst du die MWST auf deinen Einkäufen, ohne sie zurückzubekommen.
Du kannst die Vorsteuer innerhalb der laufenden Abrechnungsperiode plus der folgenden 60 Tage (Einreichungsfrist) geltend machen. Vergessene Vorsteuer aus früheren Perioden kannst du über eine Korrekturabrechnung nachholen -- innerhalb von 5 Jahren (Verjährungsfrist).
Du musst Belege 10 Jahre lang aufbewahren. Seit 2024 akzeptiert die ESTV auch digitale Kopien, sofern die Integrität gewährleistet ist. Wichtig: Der Beleg muss die MWST-Nummer, den Steuersatz und den Steuerbetrag enthalten.
Wenn dein Lieferant nicht MWST-pflichtig ist, stellt er keine MWST in Rechnung. Es gibt also keine Vorsteuer zum Abziehen. Das kommt häufig bei Kleinunternehmen unter CHF 100'000 Umsatz vor.
Das hängt von deinen Ausgaben ab. Wenn du hohe geschäftliche Einkäufe mit MWST hast (z.B. Material, Software, Geräte), lohnt sich die effektive Methode oft. Wenn du hauptsächlich Dienstleistungen ohne grossen Materialeinsatz erbringst, ist die Saldosteuersatz-Methode meistens günstiger.
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