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Quittung vs. Rechnung: Der Unterschied einfach erklärt

Quittung und Rechnung werden oft verwechselt — doch steuerlich und rechtlich gibt es grosse Unterschiede. Was du als Selbständiger in der Schweiz wissen musst.

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einzly Redaktion
Steuer- & Finanzredaktion
5 Min. Lesezeit
2. März 2026

01Definition: Was ist eine Rechnung?

Eine Rechnung ist ein Dokument, mit dem du als Leistungserbringer eine Forderung gegenüber dem Kunden geltend machst. Sie dokumentiert, welche Leistung erbracht wurde, wie viel sie kostet und wann bezahlt werden muss. Die Rechnung ist das zentrale Dokument im Geschäftsverkehr.

Im Obligationenrecht wird die Rechnung im Zusammenhang mit der Buchführungspflicht erwähnt (OR Art. 957a). Für MWST-Zwecke enthält Art. 26 MWSTG detaillierte Anforderungen an den Inhalt einer Rechnung.

Eine Rechnung wird vor der Bezahlung ausgestellt und dient als Zahlungsaufforderung. Sie ist die Grundlage für die Buchführung — sowohl beim Rechnungssteller (Ertrag) als auch beim Empfänger (Aufwand).

Wichtig für die MWSTNur eine korrekte Rechnung berechtigt den Empfänger zum Vorsteuerabzug. Eine Quittung oder ein Kassenbon genügt dafür in der Regel nicht — ausser er enthält alle Pflichtangaben einer Rechnung (was selten der Fall ist).


02Definition: Was ist eine Quittung?

Eine Quittung ist eine Empfangsbestätigung. Sie bestätigt, dass eine Zahlung geleistet wurde. Die rechtliche Grundlage findet sich in OR Art. 88: «Der Schuldner, der eine Zahlung leistet, ist berechtigt, eine Quittung und, falls die Schuld vollständig getilgt wird, auch die Rückgabe des Schuldscheins oder dessen Entkräftung zu fordern.»

Die Quittung wird also nach der Bezahlung ausgestellt und bestätigt, dass der Gläubiger den geschuldeten Betrag erhalten hat. Sie enthält typischerweise den bezahlten Betrag, das Datum und die Unterschrift des Empfängers.

Ein alltägliches Beispiel: Der Kassenbon, den du im Geschäft erhältst, ist eine Form der Quittung. Er bestätigt, dass du bezahlt hast — ist aber keine Rechnung im eigentlichen Sinne.

Quittung einfordernAls Schuldner hast du gemäss OR Art. 88 ein gesetzliches Recht auf eine Quittung. Wenn du bar bezahlst und keinen Kassenbon erhältst, darfst du eine Quittung verlangen. Das ist besonders wichtig für geschäftliche Ausgaben, die du in der Buchhaltung erfassen willst.


03Direkter Vergleich: Quittung vs. Rechnung

Die Unterschiede zwischen Quittung und Rechnung werden in der Praxis oft unterschätzt. Hier ein direkter Vergleich:

KriteriumRechnungQuittung
ZweckZahlungsaufforderungZahlungsbestätigung
ZeitpunktVor der BezahlungNach der Bezahlung
Rechtliche BasisOR Art. 957a, MWSTG Art. 26OR Art. 88
AusstellerLeistungserbringer (Gläubiger)Zahlungsempfänger (Gläubiger)
MWST-AusweisPflicht (wenn MWST-pflichtig)Nicht vorgeschrieben
VorsteuerabzugJa (mit korrektem MWST-Ausweis)Nein (in der Regel)
ZahlungsfristEnthält ZahlungsfristKeine (bereits bezahlt)
Typische FormPDF, Brief, E-MailKassenbon, handschriftliche Bestätigung
BuchhaltungsbelegJa — primärer BelegJa — als ergänzender Beleg
PflichtangabenUmfangreich (Name, Adresse, Leistung, MWST etc.)Minimal (Betrag, Datum, Unterschrift)

Kurz gesagt: Die Rechnung sagt «Du schuldest mir Geld», die Quittung sagt «Ich habe dein Geld erhalten». Beide Dokumente sind wichtig — aber sie erfüllen unterschiedliche Funktionen.



04Pflichtangaben einer Rechnung

Das MWSTG stellt klare Anforderungen an den Inhalt einer Rechnung. Eine vollständige Übersicht findest du im Artikel zu den Pflichtangaben auf Schweizer Rechnungen. Die Pflichtangaben unterscheiden sich je nachdem, ob du MWST-pflichtig bist oder nicht:

Rechnung ohne MWST (nicht MWST-pflichtig)

  • Name und Adresse des Rechnungsstellers
  • Name und Adresse des Empfängers
  • Datum der Rechnungsstellung
  • Rechnungsnummer (fortlaufend)
  • Beschreibung der erbrachten Leistung oder gelieferten Ware
  • Menge und Einzelpreis (wenn zutreffend)
  • Gesamtbetrag
  • Zahlungsbedingungen (Frist, Bankverbindung)

Rechnung mit MWST (MWST-pflichtig, gemäss Art. 26 MWSTG)

  • Alle oben genannten Angaben, plus:
  • UID-Nummer des Leistungserbringers mit MWST-Zusatz (CHE-XXX.XXX.XXX MWST)
  • Datum oder Zeitraum der Leistungserbringung (falls abweichend vom Rechnungsdatum)
  • Entgelt ohne MWST (Nettobetrag)
  • Steuersatz (8.1%, 2.6% oder 3.8%)
  • Steuerbetrag (separat ausgewiesen)
  • Gesamtbetrag inkl. MWST
  • Hinweis «MWST» oder «TVA» auf dem Dokument
Fehlende MWST-Angaben = Kein VorsteuerabzugWenn eine Rechnung die MWST-Pflichtangaben nicht vollständig enthält (z.B. fehlende UID-Nummer oder fehlender separater MWST-Ausweis), kann der Empfänger keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Die ESTV ist bei Prüfungen in diesem Punkt sehr streng.


05Kassenbon als Buchhaltungsbeleg

Im Alltag erhältst du bei Barzahlungen einen Kassenbon. Die Frage ist: Reicht der als Beleg für die Buchhaltung? Die Antwort: Ja, aber mit Einschränkungen.

Ein Kassenbon ist eine Quittung — er bestätigt die Zahlung. Für die einfache Buchhaltung (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) genügt er als Ausgabenbeleg: Du siehst, was gekauft wurde, wann, wo und für wie viel.

Für den MWST-Vorsteuerabzug gelten jedoch strengere Regeln. Gemäss MWSTG Art. 26 muss eine Rechnung bestimmte Angaben enthalten (siehe oben). Die meisten Kassenbons enthalten diese Angaben nicht vollständig — insbesondere fehlt oft:

  • Name und Adresse des Käufers (dein Unternehmen)
  • Separate Ausweisung der MWST (Steuersatz + Steuerbetrag)
  • UID-Nummer des Verkäufers mit MWST-Zusatz
Vereinfachte Rechnung bis CHF 400Bei Beträgen bis CHF 400 (inkl. MWST) akzeptiert die ESTV vereinfachte Rechnungen für den Vorsteuerabzug. Diese müssen mindestens den Namen des Leistungserbringers, das Datum, die Art der Leistung, den Betrag inkl. MWST und den Steuersatz enthalten. Viele moderne Kassenbons erfüllen diese Anforderungen — prüfe im Einzelfall.

Tipp: Bei grösseren geschäftlichen Einkäufen im Laden (z.B. Büromaterial, Elektronik) frage immer nach einer vollständigen Rechnung mit deinem Firmennamen und Adresse. Nur so sicherst du dir den Vorsteuerabzug.



06Häufige Fehler in der Praxis

Im Geschäftsalltag passieren rund um Quittungen und Rechnungen immer wieder dieselben Fehler. Hier die häufigsten — und wie du sie vermeidest:

  • Kassenbon als MWST-Beleg verwenden: Ein Kassenbon ohne UID-Nummer und ohne separaten MWST-Ausweis berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug. Fordere bei geschäftlichen Einkäufen immer eine vollständige Rechnung an
  • Keine Rechnungsnummer: Jede Rechnung braucht eine eindeutige, fortlaufende Nummer. Rechnungen ohne Nummer sind formal mangelhaft und können bei Prüfungen beanstandet werden
  • Rechnung und Quittung verwechseln: Wenn ein Kunde bar bezahlt, erstelle trotzdem eine Rechnung — und stelle zusätzlich eine Quittung aus (oder vermerke «Bar bezahlt» auf der Rechnung). Die Rechnung ist der Buchungsbeleg, die Quittung der Zahlungsnachweis
  • MWST falsch ausgewiesen: Wenn du nicht MWST-pflichtig bist, darfst du keine MWST auf der Rechnung ausweisen. Tust du es trotzdem, schuldest du den ausgewiesenen Betrag der ESTV — ohne Vorsteuerabzug
  • Fehlende Leistungsbeschreibung: «Diverse Arbeiten» oder «Pauschale» reichen nicht. Die Rechnung muss Art und Umfang der Leistung nachvollziehbar beschreiben
  • Belege nicht aufbewahrt: Sowohl Rechnungen als auch Quittungen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden. Fehlende Belege führen bei Prüfungen zu gestrichenen Abzügen
einzly erstellt konforme RechnungenMit einzly erstellst du Rechnungen, die alle Schweizer Pflichtangaben enthalten — mit oder ohne MWST. Rechnungsnummer, UID, MWST-Ausweis und QR-Zahlschein werden automatisch generiert. So machst du keine formalen Fehler.


07Wann brauche ich was?

In der Praxis stellt sich oft die Frage: Brauche ich jetzt eine Rechnung, eine Quittung oder beides? Hier eine Übersicht für die gängigsten Situationen:

SituationBenötigtes DokumentWarum
Du erbringst eine DienstleistungRechnungZahlungsaufforderung an den Kunden, Ertragsnachweis für deine Buchhaltung
Du kaufst Büromaterial im LadenQuittung (Kassenbon) + evtl. RechnungKassenbon als Ausgabenbeleg; vollständige Rechnung für Vorsteuerabzug bei Betrag über CHF 400
Ein Kunde bezahlt barRechnung + QuittungRechnung als Leistungsnachweis, Quittung als Zahlungsbestätigung
Du bestellst Software onlineRechnung (digital)PDF-Rechnung als Aufwandsbeleg und für den Vorsteuerabzug
Du bezahlst einen HandwerkerRechnungAufwandsbeleg mit vollständiger Leistungsbeschreibung und MWST-Ausweis
Kunde verlangt ZahlungsbestätigungQuittungNachweis, dass die Rechnung bezahlt wurde (OR Art. 88)

Faustregel: Wenn du etwas leistest oder lieferst, stellst du eine Rechnung. Wenn du etwas bezahlst oder kassierst, erhältst oder erstellst du eine Quittung. Für die Buchhaltung brauchst du idealerweise beides — die Rechnung als Beleg und den Zahlungsnachweis (Kontoauszug oder Quittung).



08Häufige Fragen zu Quittung und Rechnung

Ein Kassenbon ist rechtlich gesehen eine Quittung — er bestätigt, dass du bezahlt hast. Er ist keine Rechnung im Sinne des MWSTG, da ihm in der Regel wichtige Angaben fehlen (z.B. Name des Käufers, separate MWST-Ausweisung, UID-Nummer). Für die einfache Buchhaltung genügt er als Ausgabenbeleg, für den Vorsteuerabzug bei Beträgen über CHF 400 jedoch nicht.
Ja, wenn du auf der Rechnung vermerkst «Bar bezahlt am [Datum]» und sie unterschreibst, dient sie gleichzeitig als Zahlungsbestätigung. In der Praxis ist das bei Barzahlungen üblich. Bei Überweisungen genügt der Bankbeleg als Zahlungsnachweis — die Rechnung bleibt der Leistungsnachweis.
Grundsätzlich ja. Der Vorsteuerabzug setzt eine Rechnung mit den Pflichtangaben gemäss Art. 26 MWSTG voraus (inkl. UID-Nummer, MWST-Satz und MWST-Betrag). Ausnahme: Bei Beträgen bis CHF 400 (inkl. MWST) genügt eine vereinfachte Rechnung mit reduzierten Angaben.
Fordere den Lieferanten oder Dienstleister auf, dir eine korrekte Rechnung auszustellen. Du hast als Kunde das Recht darauf. Ohne Rechnung kannst du die Ausgabe zwar in der Buchhaltung erfassen (mit Kassenbon oder Kontoauszug als Beleg), aber keinen Vorsteuerabzug geltend machen.
Ja. Auch ohne MWST-Pflicht solltest du für jede erbrachte Leistung eine Rechnung ausstellen — mit den grundlegenden Angaben (Name, Adresse, Leistung, Betrag, Rechnungsnummer, Datum). Die Rechnung ist dein Ertragsnachweis in der Buchhaltung und für die Steuererklärung unverzichtbar. Lediglich die MWST-spezifischen Angaben (UID, Steuersatz, Steuerbetrag) fallen weg.
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