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Praxisbeispiel: MWST-Abrechnung mit Saldosteuersatz in einzly

Du bist MWST-pflichtig und nutzt die Saldosteuersatz-Methode? In diesem Praxisbeispiel zeigen wir dir Schritt für Schritt, wie du die halbjährliche MWST-Abrechnung in einzly erstellst — mit konkreten Zahlen und allen Angaben für die ESTV.

ER
Einzly Redaktion
Steuer- & Finanzredaktion
10 Min. Lesezeit
5. März 2026
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MWSTSaldosteuersatzESTVAbrechnung

01Das Ausgangsszenario

Nehmen wir ein konkretes Beispiel: Sarah ist selbständige Webdesignerin in Zürich. Sie hat einen genehmigten Saldosteuersatz von 5.9% und rechnet nach vereinnahmtem Entgelt ab — das heisst, nur tatsächlich erhaltene Zahlungen zählen für die MWST-Abrechnung.

Im ersten Halbjahr 2026 (Januar bis Juni) hat Sarah folgende Rechnungen erstellt und kassiert:

RechnungNetto (exkl. MWST)MWST 8.1%Brutto (inkl. MWST)Bezahlt
Website Redesign Müller AGCHF 8'000CHF 648CHF 8'648Ja
Online-Shop Bäckerei KunzCHF 12'500CHF 1'012.50CHF 13'512.50Ja
SEO-Paket Meyer ConsultingCHF 3'500CHF 283.50CHF 3'783.50Ja
Logo & Branding Steiner GmbHCHF 4'000CHF 324CHF 4'324Nein (offen)
Vereinnahmtes EntgeltDa Sarah nach vereinnahmtem Entgelt abrechnet, zählt die offene Rechnung an Steiner GmbH (CHF 4'324) nicht für diese Abrechnungsperiode. Nur die drei bezahlten Rechnungen fliessen in die Abrechnung ein.


02Schritt 1: MWST-Einstellungen in einzly prüfen

Bevor du deine erste Abrechnung erstellst, stelle sicher, dass deine MWST-Einstellungen korrekt sind. Gehe dazu auf Einstellungen und prüfe folgende Punkte:

  • MWST-Status: «MWST-pflichtig» ist aktiviert
  • MWST-Nummer: Deine UID mit MWST-Zusatz (z.B. CHE-123.456.789 MWST)
  • Methode: «Saldosteuersatz» ist ausgewählt
  • Saldosteuersatz: Dein genehmigter Satz ist eingetragen (z.B. 5.9%)
  • Abrechnungsart: «Vereinnahmtes Entgelt» ist gewählt
Einmal einrichten, fertigDiese Einstellungen machst du einmalig beim Onboarding oder unter Einstellungen > Unternehmen. Danach verwendet einzly diese Angaben automatisch für alle Rechnungen und Abrechnungen.


03Schritt 2: Rechnungen mit MWST erstellen

Wenn du in einzly eine neue Rechnung erstellst, wird die MWST automatisch berechnet und auf der Rechnung ausgewiesen. Wichtig: Du stellst deinen Kunden immer den gesetzlichen Normalsatz von 8.1% in Rechnung — nicht deinen Saldosteuersatz.

einzly kümmert sich um alles: QR-Einzahlungsschein, MWST-Ausweis, korrekte Beträge. Du gibst einfach den Nettobetrag ein und einzly rechnet die 8.1% automatisch dazu.

MWST-befreite LeistungenManche Leistungen sind von der MWST befreit oder ausgenommen (z.B. Bildungsleistungen, Gesundheitsleistungen). Wenn du solche Leistungen erbringst, markiere die entsprechende Position in der Rechnung als MWST-befreit. Diese Umsätze erscheinen dann als Abzug in deiner MWST-Abrechnung.


04Schritt 3: MWST-Abrechnung in einzly erstellen

Gehe auf den Bereich MWST in einzly. Wähle die Abrechnungsperiode (z.B. 1. Halbjahr 2026: Januar – Juni). einzly zeigt dir automatisch alle relevanten Zahlen an:

PositionBetrag
Total Entgelte (bezahlte Rechnungen, brutto)CHF 25'944
Abzüge (MWST-befreite Umsätze)CHF 0
Steuerbarer UmsatzCHF 25'944
Saldosteuersatz5.9%
Geschuldete MWSTCHF 1'530.70

Die Berechnung: CHF 25'944 (Bruttoumsatz der bezahlten Rechnungen) × 5.9% = CHF 1'530.70. Das ist der Betrag, den Sarah der ESTV schuldet.

So viel behält SarahSarah hat auf ihren Rechnungen CHF 1'944 MWST (8.1%) in Rechnung gestellt, schuldet der ESTV aber nur CHF 1'530.70 (5.9%). Die Differenz von CHF 413.30 behält sie — das ist der Vorteil der Saldosteuersatz-Methode bei Dienstleistungen.


05Schritt 4: Bezugsteuer prüfen

Hast du im Halbjahr Dienstleistungen aus dem Ausland bezogen? Zum Beispiel ein Hosting bei einem US-Anbieter, eine Lizenz aus der EU oder Freelancer-Leistungen aus dem Ausland?

Wenn ja, musst du auf diese Leistungen Bezugsteuer abführen. einzly erkennt als «Bezugsteuer-relevant» markierte Ausgaben automatisch und rechnet sie in die Abrechnung ein.

In Sarahs Fall: Sie nutzt ein US-Hosting für CHF 240/Jahr. Für das Halbjahr sind das CHF 120 × 8.1% = CHF 9.70 Bezugsteuer, die zusätzlich geschuldet wird.



06Schritt 5: Zahlen auf estv.admin.ch eintragen

einzly zeigt dir eine druckbare Zusammenfassung mit allen Ziffern für das ESTV-Formular. Hier ist, was Sarah wo einträgt:

ESTV-ZifferBezeichnungSarahs Wert
Ziffer 200Total der EntgelteCHF 25'944
Ziffer 289AbzügeCHF 0
Ziffer 299Steuerbarer GesamtumsatzCHF 25'944
Ziffer 321Saldosteuersatz 5.9%CHF 1'530.70
Ziffer 381BezugsteuerCHF 9.70
Ziffer 399Total geschuldete SteuerCHF 1'540.40
Direkt übertragenLogge dich auf estv.admin.ch ein, wähle deine MWST-Abrechnung und trage die Zahlen aus einzly 1:1 in die entsprechenden Felder ein. Nach dem Absenden erhältst du eine Zahlungsaufforderung über CHF 1'540.40.


07Schritt 6: Bezahlte MWST als Ausgabe verbuchen

Sobald du die MWST an die ESTV bezahlt hast, musst du diesen Betrag als Ausgabe in einzly erfassen. So gehst du vor:

  1. Gehe auf Ausgaben und klicke auf «Neue Ausgabe»
  2. Bezeichnung: «MWST-Zahlung 1. HJ 2026»
  3. Betrag: CHF 1'540.40
  4. Kategorie: «Übriger Betriebsaufwand»
  5. Datum: Das Datum der Überweisung an die ESTV

Damit ist die bezahlte MWST korrekt in deiner Buchhaltung erfasst und erscheint in deiner Einnahmen-Ausgaben-Rechnung als Betriebsaufwand.



08Zusammenfassung: Sarahs MWST-Abrechnung

WasBetrag
Umsatz netto (exkl. MWST)CHF 24'000
MWST auf Rechnungen (8.1%)+CHF 1'944
Bruttoumsatz (inkl. MWST)CHF 25'944
MWST-Schuld an ESTV (5.9%)-CHF 1'530.70
Bezugsteuer-CHF 9.70
Total Zahlung an ESTVCHF 1'540.40
Behaltene MWST-Differenz+CHF 403.60

Das Ganze hat Sarah in einzly weniger als 10 Minuten erledigt. Keine Excel-Tabellen, keine Handberechnung — einzly liefert alle Zahlen fertig aufbereitet.



09Häufige Fragen zur MWST-Abrechnung in einzly

Einige Selbständige haben zwei genehmigte Sätze für unterschiedliche Tätigkeiten. einzly unterstützt aktuell einen Saldosteuersatz. Wenn du zwei Sätze hast, verwende den Hauptsatz in einzly und berechne den zweiten manuell für die ESTV-Abrechnung.
Bei der Saldosteuersatz-Methode rechnest du halbjährlich ab. Die Abrechnung für das 1. Halbjahr (Januar–Juni) ist bis 31. August fällig, für das 2. Halbjahr (Juli–Dezember) bis 28. Februar des Folgejahres.
Bei der Abrechnung nach vereinnahmtem Entgelt zählen nur bezahlte Rechnungen. Offene Rechnungen fliessen erst in die Abrechnungsperiode ein, in der sie bezahlt werden. einzly berücksichtigt das automatisch.
Ja. Auf jeder Rechnung muss die MWST separat ausgewiesen sein — mit dem gesetzlichen Satz von 8.1% (Normalsatz) oder 2.6% (reduzierter Satz). einzly macht das automatisch.
Unser Artikel «Die Saldosteuersatz-Methode einfach erklärt» erklärt die Theorie. Dieser Beitrag zeigt dir anhand eines konkreten Praxisbeispiels, wie du die Abrechnung Schritt für Schritt in einzly durchführst.
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