Der Gewinn ist die wichtigste Kennzahl deiner Einzelfirma. Er bestimmt, wie viel du als Einkommen versteuerst, wie hoch deine AHV-Beiträge sind und wie viel du dir privat auszahlen kannst. Trotzdem herrscht bei vielen Selbständigen Unsicherheit: Was zählt genau als Einnahme? Welche Ausgaben darf ich abziehen? Und was ist der Unterschied zwischen Umsatz, Bruttogewinn und Reingewinn?
In diesem Artikel erklären wir dir die Gewinnberechnung Schritt für Schritt — mit den relevanten Gesetzesgrundlagen, einer konkreten Beispielrechnung und Tipps, wie der Gewinn in deine Steuererklärung fliesst.
01Die Grundformel der Gewinnberechnung
Die Gewinnberechnung für eine Einzelfirma mit einfacher Buchhaltung (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gemäss OR Art. 957 Abs. 2) ist im Kern simpel:
Oder ausführlicher:
- Einnahmen (alle betrieblichen Erträge eines Jahres)
- minus geschäftsmässig begründeter Aufwand (Betriebskosten gemäss DBG Art. 27–31)
- minus Abschreibungen auf Anlagegütern (gemäss ESTV-Merkblatt A1995)
- = Reingewinn (= steuerbares Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit)
Dieser Reingewinn ist dein steuerbares Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit. Er wird in der Steuererklärung deklariert und dient auch als Basis für deine AHV/IV/EO-Beiträge.
02Was zählt als Einnahme?
Zu den Einnahmen deiner Einzelfirma zählt alles, was du im Rahmen deiner geschäftlichen Tätigkeit einnimmst. Die häufigsten Positionen:
- Umsatzerlöse: Alle Einnahmen aus dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen — der Hauptbestandteil
- Eigenverbrauch: Wenn du Waren oder Dienstleistungen deines Geschäfts privat nutzt, gilt das steuerlich als Einnahme (z.B. du bist Fotograf und machst kostenlose Familienfotos mit deiner Geschäftsausrüstung)
- Nebenerlöse: Zinserträge auf dem Geschäftskonto, Mieteinnahmen aus geschäftlich genutzten Räumen, Erlöse aus dem Verkauf von Anlagegütern
- Subventionen und Entschädigungen: Staatliche Beiträge, Versicherungsleistungen für betriebliche Schäden
03Was darf als Ausgabe abgezogen werden?
Gemäss DBG Art. 27 sind alle «geschäftsmässig begründeten» Kosten abzugsfähig. Das sind Aufwände, die für die Ausübung deiner selbständigen Erwerbstätigkeit notwendig sind. Die Art. 28–31 DBG präzisieren dies weiter.
Die häufigsten abzugsfähigen Ausgaben:
| Kategorie | Beispiele | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Material / Waren | Einkauf von Rohstoffen, Handelswaren, Verbrauchsmaterial | DBG Art. 27 |
| Miete | Büromiete, Lagermiete, Arbeitsplatz in Coworking | DBG Art. 27 |
| Homeoffice | Anteilige Wohnungsmiete, Strom, Internet (geschäftlicher Anteil) | DBG Art. 27 |
| Versicherungen | Berufshaftpflicht, Krankentaggeld, Sachversicherungen | DBG Art. 27 |
| Fahrzeugkosten | Geschäftsfahrzeug: Leasing, Versicherung, Treibstoff, Unterhalt (abzüglich Privatanteil) | DBG Art. 27 |
| Kommunikation | Telefon, Internet, Mobilfunkabo (geschäftlicher Anteil) | DBG Art. 27 |
| Weiterbildung | Berufsbezogene Kurse, Fachliteratur, Konferenzen | DBG Art. 27 |
| Software & Tools | Buchhaltungssoftware, Cloud-Dienste, Lizenzen | DBG Art. 27 |
| AHV/IV/EO-Beiträge | Persönliche Sozialversicherungsbeiträge | DBG Art. 33 |
| BVG-Beiträge | Freiwillige 2. Säule für Selbständige | DBG Art. 33 |
| Abschreibungen | Wertminderung auf Anlagegütern (Computer, Fahrzeuge, Möbel) | DBG Art. 28 |
04Unterschied Umsatz, Bruttogewinn und Reingewinn
Diese drei Begriffe werden oft verwechselt, haben aber unterschiedliche Bedeutungen:
| Begriff | Definition | Beispiel |
|---|---|---|
| Umsatz (Ertrag) | Alle Einnahmen aus der Geschäftstätigkeit, ohne Abzüge | CHF 120'000 |
| Bruttogewinn | Umsatz minus direkte Kosten (Material, Wareneinkauf) | CHF 120'000 − CHF 25'000 = CHF 95'000 |
| Reingewinn | Bruttogewinn minus alle weiteren Betriebskosten und Abschreibungen | CHF 95'000 − CHF 30'000 = CHF 65'000 |
Für dich als Einzelunternehmer ist der Reingewinn die entscheidende Grösse. Er entspricht deinem steuerbaren Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit und ist die Basis für die AHV-Berechnung.
05Beispielrechnung: Gewinn einer Einzelfirma
Marco ist selbständiger Webentwickler in Zürich. Er führt eine Einzelfirma und erstellt eine einfache Buchhaltung. So sieht seine Gewinnberechnung für 2025 aus:
Einnahmen
| Position | Betrag |
|---|---|
| Umsatz aus Kundenprojekten | CHF 135'000 |
| Wartungsverträge | CHF 12'000 |
| Eigenverbrauch (private Website) | CHF 500 |
| Total Einnahmen | CHF 147'500 |
Ausgaben
| Position | Betrag |
|---|---|
| Coworking-Space (12 × CHF 450) | CHF 5'400 |
| Software-Abos (Hosting, Tools, Lizenzen) | CHF 3'600 |
| Telefon / Internet | CHF 1'200 |
| Weiterbildung (Kurs + Konferenz) | CHF 1'800 |
| Fahrtkosten (ÖV-Abo, geschäftl. Anteil 60%) | CHF 1'500 |
| Büromaterial und Verbrauchsmaterial | CHF 400 |
| Berufshaftpflichtversicherung | CHF 650 |
| Krankentaggeldversicherung | CHF 2'100 |
| Abschreibung MacBook Pro (40% degressiv auf CHF 2'800) | CHF 1'120 |
| Abschreibung Monitor (40% degressiv auf CHF 800) | CHF 320 |
| Total Ausgaben | CHF 18'090 |
Gewinnberechnung
| Position | Betrag |
|---|---|
| Total Einnahmen | CHF 147'500 |
| Total Ausgaben | −CHF 18'090 |
| Reingewinn (= steuerbares Einkommen) | CHF 129'410 |
Marcos Reingewinn von CHF 129'410 wird in seiner Steuererklärung als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit deklariert. Auf diesen Betrag zahlt er Einkommenssteuer (Bund, Kanton, Gemeinde) und AHV/IV/EO-Beiträge.
06Wie fliesst der Gewinn in die Steuererklärung?
Als Inhaber einer Einzelfirma gibt es keine Trennung zwischen Firmen- und Privatsteuern. Dein Geschäftsgewinn ist dein persönliches Einkommen. Wie du ihn korrekt in der Steuererklärung deklarierst:
Erstelle deine Jahresrechnung (Einnahmen minus Ausgaben = Reingewinn). Für Einzelfirmen unter CHF 500'000 Jahresumsatz genügt eine einfache Buchhaltung gemäss OR Art. 957 Abs. 2.
Die meisten Kantone verlangen ein separates Formular für die selbständige Erwerbstätigkeit (z.B. «Fragebogen für Selbständigerwerbende»). Hier trägst du Einnahmen, Ausgaben, Abschreibungen und den Reingewinn ein.
Der Reingewinn wird in der Hauptsteuererklärung als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit eingetragen. Dazu kommen allfällige weitere Einkommen (Nebenerwerb, Zinsen, Mieteinnahmen etc.).
Neben dem Gewinn musst du auch dein Geschäftsvermögen (Anlagegüter, Debitoren, Bankguthaben) in der Steuererklärung angeben. Dieses wird bei der Vermögenssteuer berücksichtigt.
07Tipps zur legalen Gewinnoptimierung
Du kannst deinen steuerbaren Gewinn legal reduzieren, indem du alle zulässigen Abzüge nutzt. Besonders wirkungsvoll sind dabei Abschreibungen auf Anlagegütern:
- Alle Betriebsausgaben erfassen: Jede vergessene Quittung ist bares Geld, das du zu viel versteuerst. Erfasse konsequent alle geschäftlichen Ausgaben — auch kleine Beträge summieren sich
- Abschreibungen nutzen: Schreibe Anlagegüter über die maximal zulässigen ESTV-Sätze ab (z.B. 40% degressiv für Computer). Das senkt den Gewinn in den ersten Jahren stärker
- Säule 3a einzahlen: Der Maximalbetrag für Selbständige ohne BVG beträgt 2025/2026 bis zu 20% des Erwerbseinkommens, maximal CHF 36'288. Dieser Betrag ist vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar (DBG Art. 33 Abs. 1 lit. e)
- Freiwillige BVG-Beiträge: Selbständige können sich freiwillig der 2. Säule anschliessen. Die Beiträge sind ebenfalls abzugsfähig und reduzieren dein steuerbares Einkommen
- Homeoffice-Anteil korrekt berechnen: Wenn du von zuhause arbeitest, kannst du einen proportionalen Anteil der Wohnungsmiete, Nebenkosten und Internetkosten als Betriebsausgabe geltend machen
- Investitionen planen: Grössere Anschaffungen (Computer, Möbel, Software) kurz vor Jahresende tätigen, um noch im laufenden Jahr abzuschreiben