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Lohn als Einzelfirma-Inhaber: So funktioniert dein Einkommen

Eine der häufigsten Fragen von frisch Selbständigen: «Wie zahle ich mir einen Lohn?» Die kurze Antwort: gar nicht. Als Inhaber einer Einzelfirma hast du keinen Lohn — dein Geschäftsgewinn ist automatisch dein Einkommen. Aber was heisst das konkret für deine Buchhaltung, deine Steuern und dein Bankkonto?

ER
Einzly Redaktion
Steuer- & Finanzredaktion
8 Min. Lesezeit
5. März 2026
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EinzelfirmaLohnPrivatentnahmeBuchhaltung

01Warum du dir keinen Lohn auszahlst

Bei einer Einzelfirma gibt es keine rechtliche Trennung zwischen dir als Person und deinem Unternehmen. Du und deine Firma seid eins. Deshalb gilt:

  • Du bist kein Angestellter deiner eigenen Firma
  • Du zahlst dir keinen Lohn und erstellst keinen Lohnausweis
  • Dein Geschäftsgewinn (Einnahmen minus Ausgaben) fliesst direkt in dein steuerbares Einkommen
  • In der Steuererklärung deklarierst du diesen Gewinn unter «Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit»
Der zentrale Unterschied zur GmbHBei einer GmbH oder AG bist du Angestellter und zahlst dir einen Lohn mit Lohnausweis. Bei der Einzelfirma gibt es das nicht. Dein Gewinn = dein Einkommen. Kein Lohnblatt, keine Sozialabzüge auf dem «Lohn» — dafür zahlst du AHV direkt auf deinen Gewinn.


02Was ist eine Privatentnahme?

Wenn du Geld vom Geschäftskonto auf dein Privatkonto überweist, nennt man das Privatentnahme. Und hier kommt der wichtige Punkt:

Privatentnahmen sind keine AusgabeWenn du CHF 5'000 von deinem Geschäftskonto auf dein Privatkonto überweist, ist das KEINE geschäftliche Ausgabe. Es ist einfach eine Verschiebung deines eigenen Geldes. Du buchst das nicht in der einfachen Buchhaltung.

Das Gleiche gilt umgekehrt: Wenn du privates Geld auf das Geschäftskonto einzahlst (Privateinlage), ist das keine geschäftliche Einnahme.

VorgangBuchung nötig?Warum
Geschäftskonto → PrivatkontoNeinPrivatentnahme, keine Ausgabe
Privatkonto → GeschäftskontoNeinPrivateinlage, keine Einnahme
Geschäftliche Ausgabe vom Privatkonto bezahltJaGeschäftsaufwand, auch wenn privat bezahlt
Private Ausgabe vom Geschäftskonto bezahltNeinPrivat, gehört nicht in die Buchhaltung

Wichtig: Wenn du eine geschäftliche Ausgabe mit deinem privaten Konto bezahlst (z.B. Büromaterial), darfst und solltest du diese trotzdem als Geschäftsausgabe erfassen. Der Beleg zählt, nicht welches Konto belastet wurde.



03Wie viel kannst du dir «auszahlen»?

Theoretisch kannst du jederzeit so viel Geld vom Geschäftskonto abheben, wie du möchtest — es ist dein Geld. Aber klug wirtschaften heisst, Reserven zu halten für:

  • AHV/IV/EO-Beiträge: 10.6% deines Gewinns (2026), zahlst du direkt an die Ausgleichskasse
  • Einkommenssteuer: Je nach Kanton und Gewinn 20–40% des steuerbaren Einkommens
  • MWST: Falls du MWST-pflichtig bist, halte den geschuldeten Betrag zurück
  • Rückstellungen: Für schwächere Monate, Investitionen oder unerwartete Ausgaben
Faustregel: 30–40% zurücklegenLege bei jeder Einnahme sofort 30–40% auf ein separates Sparkonto. Damit deckst du AHV, Steuern und MWST ab und hast am Jahresende keine böse Überraschung.


04Konkretes Beispiel: Vom Umsatz zum Einkommen

Marco ist selbständiger Grafiker in Bern. So sieht sein Jahr 2026 aus:

PositionBetrag
Jahresumsatz (Einnahmen)CHF 120'000
Geschäftsausgaben– CHF 25'000
Geschäftsgewinn (= Einkommen)CHF 95'000
AHV/IV/EO (10.6%)– CHF 10'070
Säule 3a (Maximum ohne BVG)– CHF 36'288
Steuerbares Einkommen (ca.)CHF 48'642
Einkommenssteuer (ca. 15%)– CHF 7'300
Netto verfügbar (ca.)CHF 41'342

Von CHF 120'000 Umsatz bleiben Marco also rund CHF 41'000 netto — nach allen Abzügen, Sozialversicherungen und Steuern. In der Praxis hat er monatlich ca. CHF 3'400 zum Leben zur Verfügung.

Nicht vergessenMarco muss aus diesem Betrag auch seine Krankenkasse, Unfallversicherung und allfällige weitere Versicherungen selbst bezahlen. Als Selbständiger übernimmt das kein Arbeitgeber für dich.


05AHV-Beiträge: Die «Sozialabgaben» der Selbständigen

Als Angestellter teilst du die AHV-Beiträge mit dem Arbeitgeber (je 5.3%). Als Selbständiger trägst du den vollen Beitrag allein — aktuell 10.6% auf deinen Reingewinn (abzüglich persönlicher Beiträge).

  • Du meldest dich bei der kantonalen Ausgleichskasse an
  • Während des Jahres zahlst du Akontobeiträge basierend auf einer Schätzung
  • Nach Einreichen der Steuererklärung wird definitiv abgerechnet — Nachzahlung oder Rückerstattung
  • Die AHV-Beiträge sind Geschäftsaufwand und mindern deinen steuerbaren Gewinn
AHV-Beiträge als Ausgabe buchenDie AHV/IV/EO-Beiträge buchst du in einzly als Geschäftsausgabe unter «Versicherungen / Sozialversicherungen». Das mindert deinen Geschäftsgewinn und damit deine Steuerbelastung.


06Was gehört nicht in die Buchhaltung?

Da es bei der Einzelfirma keine Trennung zwischen Firma und Person gibt, sind bestimmte Dinge keine Geschäftsvorgänge:

VorgangIn die Buchhaltung?
Privatentnahme (Geld auf Privatkonto)Nein
Privateinlage (Geld auf Geschäftskonto)Nein
Miete für private WohnungNein (ausser Homeoffice-Anteil)
Private Einkäufe vom GeschäftskontoNein
Säule 3a EinzahlungNein (Steuerabzug über Steuererklärung)
KrankenkassenprämieNein (Steuerabzug über Steuererklärung)
AHV-BeiträgeJa — Geschäftsaufwand
BVG-Beiträge (freiwillig)Ja — Geschäftsaufwand
Häufiger FehlerViele Selbständige buchen Privatentnahmen als Ausgabe oder Säule-3a-Einzahlungen in der Buchhaltung. Beides ist falsch. Die Säule 3a wird in der Steuererklärung als persönlicher Abzug geltend gemacht — nicht als Geschäftsausgabe.


07Tipps für ein gesundes Einkommen

1
Geschäfts- und Privatkonto trennen

Auch wenn es rechtlich nicht zwingend ist: Ein separates Geschäftskonto macht deine Buchhaltung übersichtlicher und erleichtert die Steuererklärung enorm.

2
Monatliches «Gehalt» festlegen

Überweise dir jeden Monat einen fixen Betrag auf dein Privatkonto. Das schafft Planbarkeit und verhindert, dass du in guten Monaten zu viel ausgibst.

3
Steuer-Rücklage automatisieren

Richte einen Dauerauftrag ein, der bei jedem Geldeingang automatisch 30–40% auf ein Steuersparkonto überweist.

4
Quartalsweise Gewinn prüfen

Schau dir alle 3 Monate an, wie sich dein Gewinn entwickelt. So kannst du frühzeitig reagieren — sei es mit Sparmassnahmen oder mit Investitionen zur Steueroptimierung.



08Häufige Fragen zum Lohn bei Einzelfirmen

Nein. Als Inhaber einer Einzelfirma zahlst du dir keinen Lohn. Dein Geschäftsgewinn ist automatisch dein Einkommen. Du erstellst keinen Lohnausweis und führst keine Lohnbuchhaltung für dich selbst.
Nein. Überweisungen zwischen Geschäfts- und Privatkonto sind weder Einnahmen noch Ausgaben. Sie werden in der einfachen Buchhaltung (Milchbüechli) nicht erfasst.
Dein Einkommen = Einnahmen minus Geschäftsausgaben. Von diesem Gewinn gehen noch AHV-Beiträge (10.6%), Einkommenssteuern und allenfalls Säule-3a-Einzahlungen ab. Was übrig bleibt, ist dein verfügbares Einkommen.
Den Gewinn deiner Einzelfirma deklarierst du im Formular «Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit» (oft Formular 9 oder Beilage SE). Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung aus einzly liefert dir alle nötigen Zahlen.
AHV/IV/EO-Beiträge buchst du als Geschäftsausgabe in der Kategorie «Versicherungen / Sozialversicherungen». Die Säule 3a hingegen ist KEIN Geschäftsaufwand — sie wird in der Steuererklärung als persönlicher Abzug geltend gemacht.
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