01Warum du dir keinen Lohn auszahlst
Bei einer Einzelfirma gibt es keine rechtliche Trennung zwischen dir als Person und deinem Unternehmen. Du und deine Firma seid eins. Deshalb gilt:
- Du bist kein Angestellter deiner eigenen Firma
- Du zahlst dir keinen Lohn und erstellst keinen Lohnausweis
- Dein Geschäftsgewinn (Einnahmen minus Ausgaben) fliesst direkt in dein steuerbares Einkommen
- In der Steuererklärung deklarierst du diesen Gewinn unter «Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit»
02Was ist eine Privatentnahme?
Wenn du Geld vom Geschäftskonto auf dein Privatkonto überweist, nennt man das Privatentnahme. Und hier kommt der wichtige Punkt:
Das Gleiche gilt umgekehrt: Wenn du privates Geld auf das Geschäftskonto einzahlst (Privateinlage), ist das keine geschäftliche Einnahme.
| Vorgang | Buchung nötig? | Warum |
|---|---|---|
| Geschäftskonto → Privatkonto | Nein | Privatentnahme, keine Ausgabe |
| Privatkonto → Geschäftskonto | Nein | Privateinlage, keine Einnahme |
| Geschäftliche Ausgabe vom Privatkonto bezahlt | Ja | Geschäftsaufwand, auch wenn privat bezahlt |
| Private Ausgabe vom Geschäftskonto bezahlt | Nein | Privat, gehört nicht in die Buchhaltung |
Wichtig: Wenn du eine geschäftliche Ausgabe mit deinem privaten Konto bezahlst (z.B. Büromaterial), darfst und solltest du diese trotzdem als Geschäftsausgabe erfassen. Der Beleg zählt, nicht welches Konto belastet wurde.
03Wie viel kannst du dir «auszahlen»?
Theoretisch kannst du jederzeit so viel Geld vom Geschäftskonto abheben, wie du möchtest — es ist dein Geld. Aber klug wirtschaften heisst, Reserven zu halten für:
- AHV/IV/EO-Beiträge: 10.6% deines Gewinns (2026), zahlst du direkt an die Ausgleichskasse
- Einkommenssteuer: Je nach Kanton und Gewinn 20–40% des steuerbaren Einkommens
- MWST: Falls du MWST-pflichtig bist, halte den geschuldeten Betrag zurück
- Rückstellungen: Für schwächere Monate, Investitionen oder unerwartete Ausgaben
04Konkretes Beispiel: Vom Umsatz zum Einkommen
Marco ist selbständiger Grafiker in Bern. So sieht sein Jahr 2026 aus:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Jahresumsatz (Einnahmen) | CHF 120'000 |
| Geschäftsausgaben | – CHF 25'000 |
| Geschäftsgewinn (= Einkommen) | CHF 95'000 |
| AHV/IV/EO (10.6%) | – CHF 10'070 |
| Säule 3a (Maximum ohne BVG) | – CHF 36'288 |
| Steuerbares Einkommen (ca.) | CHF 48'642 |
| Einkommenssteuer (ca. 15%) | – CHF 7'300 |
| Netto verfügbar (ca.) | CHF 41'342 |
Von CHF 120'000 Umsatz bleiben Marco also rund CHF 41'000 netto — nach allen Abzügen, Sozialversicherungen und Steuern. In der Praxis hat er monatlich ca. CHF 3'400 zum Leben zur Verfügung.
05AHV-Beiträge: Die «Sozialabgaben» der Selbständigen
Als Angestellter teilst du die AHV-Beiträge mit dem Arbeitgeber (je 5.3%). Als Selbständiger trägst du den vollen Beitrag allein — aktuell 10.6% auf deinen Reingewinn (abzüglich persönlicher Beiträge).
- Du meldest dich bei der kantonalen Ausgleichskasse an
- Während des Jahres zahlst du Akontobeiträge basierend auf einer Schätzung
- Nach Einreichen der Steuererklärung wird definitiv abgerechnet — Nachzahlung oder Rückerstattung
- Die AHV-Beiträge sind Geschäftsaufwand und mindern deinen steuerbaren Gewinn
06Was gehört nicht in die Buchhaltung?
Da es bei der Einzelfirma keine Trennung zwischen Firma und Person gibt, sind bestimmte Dinge keine Geschäftsvorgänge:
| Vorgang | In die Buchhaltung? |
|---|---|
| Privatentnahme (Geld auf Privatkonto) | Nein |
| Privateinlage (Geld auf Geschäftskonto) | Nein |
| Miete für private Wohnung | Nein (ausser Homeoffice-Anteil) |
| Private Einkäufe vom Geschäftskonto | Nein |
| Säule 3a Einzahlung | Nein (Steuerabzug über Steuererklärung) |
| Krankenkassenprämie | Nein (Steuerabzug über Steuererklärung) |
| AHV-Beiträge | Ja — Geschäftsaufwand |
| BVG-Beiträge (freiwillig) | Ja — Geschäftsaufwand |
07Tipps für ein gesundes Einkommen
Auch wenn es rechtlich nicht zwingend ist: Ein separates Geschäftskonto macht deine Buchhaltung übersichtlicher und erleichtert die Steuererklärung enorm.
Überweise dir jeden Monat einen fixen Betrag auf dein Privatkonto. Das schafft Planbarkeit und verhindert, dass du in guten Monaten zu viel ausgibst.
Richte einen Dauerauftrag ein, der bei jedem Geldeingang automatisch 30–40% auf ein Steuersparkonto überweist.
Schau dir alle 3 Monate an, wie sich dein Gewinn entwickelt. So kannst du frühzeitig reagieren — sei es mit Sparmassnahmen oder mit Investitionen zur Steueroptimierung.