StartseiteBlogSteuern
Steuern

Steuern sparen als Selbständiger: 10 legale Tipps für Einzelfirmen

Säule 3a, Abschreibungen, Spesen und mehr — 10 bewährte Strategien, mit denen du als Einzelunternehmer in der Schweiz legal Steuern sparst. Mit konkreten Zahlen für 2026.

e
einzly Redaktion
Steuer- & Finanzredaktion
10 Min. Lesezeit
5. März 2026

Als Inhaber einer Einzelfirma fliesst dein Geschäftsgewinn direkt in dein steuerbares Einkommen. Jeder Franken, den du legal abziehen kannst, senkt deine Steuerlast — bei Bund, Kanton und Gemeinde gleichzeitig. Viele Selbständige verschenken jedes Jahr Tausende von Franken, weil sie nicht alle Abzüge kennen oder Belege nicht konsequent erfassen. In diesem Artikel zeigen wir dir 10 konkrete Strategien, mit denen du als Einzelunternehmer 2026 legal Steuern sparst.


011. Säule 3a maximal einzahlen

Die Säule 3a ist der wirkungsvollste Steuerabzug für Selbständige. Die Einzahlung wird vollständig vom steuerbaren Einkommen abgezogen — bei einem Grenzsteuersatz von 30% sparst du pro einbezahltem Franken 30 Rappen an Steuern.

SituationMaximalbetrag 2026Steuerersparnis (ca.)
Mit Pensionskasse (BVG)CHF 7'258CHF 2'200 – 2'900
Ohne PensionskasseCHF 36'288 (max. 20% des Nettoeinkommens)CHF 10'900 – 14'500

Selbständige ohne BVG-Anschluss profitieren besonders stark: Mit bis zu CHF 36'288 pro Jahr ist der Abzug fast fünfmal so hoch wie bei Personen mit Pensionskasse. Alle Details findest du im Artikel Säule 3a für Selbständige. Voraussetzung ist ein entsprechendes Nettoeinkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit.

Mehrere 3a-Konten eröffnenEröffne bis zu 5 Säule-3a-Konten und verteile die Einzahlungen. Beim Bezug im Alter löst du sie gestaffelt auf — das senkt die Kapitalauszahlungssteuer erheblich.


022. Geschäftskosten konsequent erfassen

Jede geschäftlich bedingte Ausgabe mindert deinen steuerbaren Gewinn. Das Problem: Viele Selbständige vergessen Ausgaben zu erfassen oder werfen Belege weg. Besonders bei gemischt genutzten Kosten lässt sich ein geschäftlicher Anteil geltend machen:

AusgabeTypischer Geschäftsanteil
Homeoffice (Miete, Strom, Heizung)Anteil nach Fläche (z.B. 20–30%)
Mobiltelefon50–80% je nach Nutzung
Internet50–70%
Computer / Tablet80–100%

Wichtig: Der geschäftliche Anteil muss plausibel und nachvollziehbar sein. Dokumentiere die Berechnung schriftlich — zum Beispiel: Arbeitszimmer = 15 m² von 75 m² Wohnung = 20% Mietanteil.

Belege 10 Jahre aufbewahrenDas Steueramt kann jeden Abzug hinterfragen. Bewahre alle Quittungen und Rechnungen digital oder physisch mindestens 10 Jahre auf (gesetzliche Aufbewahrungspflicht gemäss OR Art. 958f).


033. Abschreibungen strategisch planen

Investitionen in Geschäftsmittel (Laptop, Möbel, Fahrzeug) darfst du nicht sofort vollständig abziehen, sondern musst sie über mehrere Jahre abschreiben. Einen ausführlichen Leitfaden findest du im Artikel Abschreibungen für Selbständige. Die ESTV gibt maximale Abschreibungssätze vor:

AnlagegutDegressiv (max.)Linear (max.)
Büromöbel25%12.5%
Computer, Software40%20%
Fahrzeuge40%20%
Maschinen, Geräte30%15%
Werkzeuge45%22.5%

Degressiv vs. linear: Bei der degressiven Methode ist der Abschreibungsbetrag in den ersten Jahren höher (Abschreibung auf dem Buchwert). Das lohnt sich besonders in guten Einkommensjahren, weil du so mehr vom steuerbaren Einkommen abziehst, wenn der Grenzsteuersatz hoch ist.

Sofortabschreibung bei KleinbeträgenAnschaffungen unter CHF 1'000 (exkl. MWST) können in der Regel im Anschaffungsjahr vollständig als Aufwand verbucht werden. Das gilt z.B. für ein Headset, eine externe Festplatte oder Fachliteratur.


044. Privatanteil korrekt berechnen

Nutzt du geschäftliche Güter (z.B. ein Fahrzeug) auch privat, musst du einen Privatanteil als Einkommen deklarieren. Die korrekte Berechnung verhindert einerseits eine Aufrechnung durch das Steueramt, andererseits stellst du sicher, dass du nicht mehr deklarierst als nötig.

Geschäftsfahrzeug: Pauschale oder Fahrtenbuch

  • Pauschale: 0.9% des Kaufpreises (exkl. MWST) pro Monat, mindestens CHF 150/Monat. Beispiel: Fahrzeug CHF 30'000 → Privatanteil CHF 270/Monat = CHF 3'240/Jahr
  • Fahrtenbuch: Exakte Erfassung aller Fahrten (Datum, Strecke, Zweck, km). Der private Anteil ergibt sich aus dem Verhältnis private/geschäftliche Kilometer. Aufwändiger, aber oft günstiger, wenn du wenig privat fährst
Fahrtenbuch lohnt sich oftWer das Geschäftsfahrzeug zu weniger als 50% privat nutzt, fährt mit dem Fahrtenbuch meist günstiger als mit der Pauschale. Führe das Fahrtenbuch konsequent — nachträgliche Rekonstruktionen werden vom Steueramt nicht akzeptiert.


055. Vorsorge-Einkäufe in guten Jahren

In Jahren mit überdurchschnittlichem Einkommen lohnt sich ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse besonders. Der gesamte Einkaufsbetrag ist steuerlich absetzbar und senkt dein steuerbares Einkommen sofort. Das ist besonders wirksam bei progressiver Besteuerung: Je höher das Einkommen, desto mehr Steuern sparst du pro Franken Einkauf.

  • Pensionskassen-Einkauf: Der maximale Einkaufsbetrag steht auf deinem PK-Ausweis. Einkäufe sind besonders sinnvoll nach Jahren mit tiefen Beiträgen oder nach einer Scheidung
  • Freiwillige AHV-Beiträge: Wer Beitragslücken aus früheren Jahren hat, kann diese nachzahlen. Die Nachzahlung ist innerhalb von 5 Jahren möglich und steuerlich absetzbar
Sperrfrist beachtenNach einem PK-Einkauf darfst du das Kapital frühestens nach 3 Jahren als Kapitalbezug beziehen (z.B. für Wohneigentum oder bei Aufnahme einer Selbständigkeit). Plane Einkäufe also vorausschauend.


066. Zeitpunkt der Rechnungsstellung steuern

In der Schweiz gilt für Einzelfirmen das Periodenprinzip (auch Soll-Methode): Einnahmen werden dem Jahr zugerechnet, in dem die Leistung erbracht wurde — nicht dem Jahr, in dem das Geld eingeht. Trotzdem gibt es legalen Spielraum:

  • Leistung im Dezember, Rechnung im Januar: Wenn die Leistungserbringung erst im neuen Jahr abgeschlossen wird, gehört die Einnahme ins neue Geschäftsjahr
  • Teilrechnungen nutzen: Bei grösseren Projekten kannst du Teilrechnungen stellen und so die Einnahmen auf zwei Jahre verteilen
  • Vorauszahlungen ins richtige Jahr buchen: Erhaltene Vorauszahlungen für Leistungen im Folgejahr sind als passive Rechnungsabgrenzung zu verbuchen — nicht als Ertrag des laufenden Jahres
Keine künstliche VerschiebungDas Hinauszögern von Rechnungen für bereits vollständig erbrachte Leistungen ist nicht zulässig. Es geht um den Zeitpunkt der Leistungserbringung, nicht den der Rechnungsstellung.


077. Spesen und Berufskosten nicht vergessen

Viele Selbständige vergessen alltägliche Berufskosten, die sich über das Jahr summieren. Diese Ausgaben sind vollständig oder anteilig absetzbar:

  • Weiterbildung: Kurse, Seminare, Konferenzen, Online-Trainings mit Bezug zur Tätigkeit
  • Fachliteratur: Bücher, Fachzeitschriften, Online-Abos (z.B. Branchenpublikationen)
  • Berufskleidung: Spezielle Arbeitskleidung, Sicherheitsausrüstung (nicht normale Alltagskleidung)
  • Berufsverbände: Mitgliedsbeiträge an Berufs- und Branchenverbände
  • Verpflegung: Geschäftsessen mit Kunden (Beleg + Notiz mit Geschäftszweck und Teilnehmern)
  • Geschenke: Kundengeschenke bis zu einem angemessenen Betrag
  • Bankgebühren: Kontoführungsgebühren, Transaktionskosten und Kartengebühren des Geschäftskontos — werden oft vergessen, weil sie direkt vom Konto abgezogen werden und keine separate Rechnung existiert

Tipp: Erstelle eine Checkliste aller wiederkehrenden Berufskosten und gehe sie monatlich durch. Prüfe auch regelmässig deine Kontoauszüge auf abgebuchte Gebühren — diese sind vollständig absetzbar.



088. Weiterbildungskosten abziehen

Seit 2016 sind Aus- und Weiterbildungskosten im Bundesgesetz einheitlich geregelt. Für die direkte Bundessteuer gilt:

  • Weiterbildungskosten, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen, sind abzugsfähig
  • Maximaler Abzug bei der Bundessteuer: CHF 12'000 pro Jahr
  • Kantone können höhere oder tiefere Limite festlegen — informiere dich bei deiner kantonalen Steuerverwaltung
  • Erstausbildungen (z.B. erstes Studium) sind nicht abzugsfähig

Wichtig für Selbständige: Als Einzelunternehmer verbuchst du Weiterbildungskosten direkt als Geschäftsaufwand in deiner Buchhaltung. Sie mindern den Geschäftsgewinn und damit das steuerbare Einkommen — zusätzlich zum persönlichen Abzug in der Steuererklärung (kein Doppelabzug, aber die Verbuchung als Geschäftsaufwand ist in der Regel vorteilhafter).

Was zählt als Weiterbildung?Anerkannt werden: Fachkurse, CAS/MAS/MBA-Studiengänge, Sprachkurse mit Berufsbezug, Zertifizierungen, Fachkonferenzen. Nicht anerkannt: Hobbykurse ohne beruflichen Zusammenhang.


099. Investitionen in guten Jahren vorziehen

Wegen der progressiven Besteuerung sparst du pro Franken Ausgabe mehr Steuern, wenn dein Einkommen hoch ist. Wenn du ohnehin Anschaffungen planst (Laptop, Büromöbel, Software-Lizenzen), lohnt es sich, diese in ein gutes Einkommensjahr vorzuziehen.

  • Laptop / Computer: Abschreibung 40% degressiv oder Sofortabzug unter CHF 1'000
  • Büromöbel: Ergonomischer Stuhl, Stehpult — Abschreibung 25% degressiv
  • Software: Jahresabos für Buchhaltung, CRM, Design-Tools — sofort als Aufwand abziehbar
  • Fahrzeug: Grosser Abzug im Anschaffungsjahr bei degressiver Abschreibung (40%)

Rechenbeispiel: Bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 120'000 und einem Grenzsteuersatz von ca. 35% spart dir ein Laptop für CHF 2'500 rund CHF 875 an Steuern (bei Sofortabschreibung). Im gleichen Jahr auch noch einen Bürostuhl für CHF 900? Weitere CHF 315 gespart.



1010. Professionelle Buchhaltung als Grundlage

Alle Tipps in diesem Artikel haben eines gemeinsam: Sie setzen eine saubere, vollständige Buchhaltung voraus. Ohne lückenlose Erfassung aller Einnahmen und Ausgaben kannst du keine Abzüge geltend machen — und die Steuererklärung der Einzelfirma wird zum Blindflug. Eine professionelle Buchhaltung ist deshalb kein Kostenpunkt, sondern eine Investition, die sich mehrfach auszahlt.

  • Keine vergessenen Abzüge: Wenn jede Ausgabe erfasst ist, vergisst du bei der Steuererklärung nichts
  • Revisionssichere Dokumentation: Bei einer Steuerprüfung kannst du jeden Abzug belegen
  • Bessere Planung: Du siehst unterjährig, wie hoch dein Gewinn ist, und kannst rechtzeitig Vorsorge-Einkäufe oder Investitionen planen
  • Weniger Treuhänder-Kosten: Wer eine saubere Buchhaltung abliefert, braucht weniger Korrekturaufwand beim Treuhänder
einzly: Steuern sparen beginnt bei der BuchhaltungMit einzly erfasst du Geschäftsausgaben in Sekunden — so vergisst du keinen Abzug bei der Steuererklärung.


11Häufige Fragen zum Steuern sparen

Der maximale Abzug beträgt 2026 CHF 7'258 (mit Pensionskasse) bzw. CHF 36'288 oder 20% des Nettoeinkommens (ohne Pensionskasse). Bei einem Grenzsteuersatz von 30% spart eine Einzahlung von CHF 36'288 rund CHF 10'900 an Steuern pro Jahr.
Ja, du kannst den geschäftlichen Anteil deiner Miet- und Nebenkosten als Geschäftsaufwand geltend machen. Berechne den Anteil nach Fläche (z.B. Arbeitszimmer 15 m² / Wohnung 75 m² = 20%). Das Arbeitszimmer muss regelmässig und überwiegend geschäftlich genutzt werden.
Ja, wegen der progressiven Besteuerung sparst du in Jahren mit hohem Einkommen pro Franken Ausgabe mehr Steuern als in schwachen Jahren. Wenn du eine grössere Anschaffung planst, kann es sinnvoll sein, sie in ein gutes Geschäftsjahr vorzuziehen.
Nicht unbedingt. Mit einer sauberen Buchhaltung und den richtigen Tools kannst du viele Abzüge selbst geltend machen. Ein Treuhänder lohnt sich aber bei komplexen Situationen — z.B. Immobilienbesitz, Ehegatten-Besteuerung oder hohen Investitionen. Wichtig ist, dass deine Grunddaten (Einnahmen, Ausgaben, Belege) vollständig und korrekt erfasst sind.
Teilen