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Coaching-Rechnung erstellen: Was drauf muss und wie du korrekt abrechnest

Was gehört auf eine Coaching-Rechnung in der Schweiz? Abrechnungsmodelle, MWST-Pflicht für Coaches, absetzbare Kosten und eine Beispiel-Rechnung — alles in einem Artikel.

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einzly Redaktion
Steuer- & Finanzredaktion
7 Min. Lesezeit
7. März 2026

Ob Einzel-Coaching, Team-Workshop oder Paketangebot — als selbständiger Coach in der Schweiz brauchst du eine Rechnung, die nicht nur professionell aussieht, sondern auch formal korrekt ist. Das betrifft die gesetzlichen Pflichtangaben, aber auch coaching-spezifische Details wie Session-Datum, Coaching-Art und Dauer.

In diesem Artikel zeigen wir dir, was auf eine Coaching-Rechnung gehört, welche Abrechnungsmodelle es gibt, wann du als Coach MWST-pflichtig wirst und welche Kosten du steuerlich absetzen kannst.


01Was auf einer Coaching-Rechnung stehen muss

Die Grundlagen sind dieselben wie bei jeder Schweizer Rechnung (Art. 26 MWSTG). Zusätzlich solltest du als Coach einige branchenspezifische Angaben aufführen, damit deine Rechnung transparent und nachvollziehbar ist.

Gesetzliche Pflichtangaben

  1. Dein Name und deine Adresse (Coaching-Praxis oder Geschäftsadresse)
  2. Name und Adresse des Klienten bzw. Auftraggebers
  3. Datum oder Zeitraum der Leistung
  4. Art, Gegenstand und Umfang der Leistung
  5. Rechnungsbetrag
  6. Steuersatz und Steuerbetrag (nur bei MWST-Pflicht)
  7. UID-Nummer mit MWST-Zusatz (nur bei MWST-Pflicht)

Coaching-spezifische Angaben

Neben den Pflichtangaben empfehlen wir, folgende Details auf der Rechnung aufzuführen — das schafft Transparenz und vermeidet Rückfragen:

  • Session-Datum: Wann fand die Coaching-Sitzung statt? Bei Paketpreisen: alle Daten auflisten
  • Coaching-Art: z.B. Einzel-Coaching, Business-Coaching, Team-Coaching, Supervision
  • Dauer pro Session: z.B. 60 Min., 90 Min. — wichtig bei stundenbasierter Abrechnung
  • Ort / Format: Vor-Ort, Online (Zoom), Hybrid — relevant für allfällige Reisekosten
  • Coaching-Methode (optional): z.B. systemisches Coaching, NLP, lösungsorientiert — manche Firmenkunden verlangen das für die interne Weiterverrechnung
Tipp für FirmenaufträgeWenn du für ein Unternehmen coachst (z.B. Executive Coaching für einen Mitarbeiter), gehört auf die Rechnung der Name des Unternehmens als Rechnungsempfänger — nicht der Name des Coachees. Datenschutz und Vertraulichkeit des Coachings bleiben gewahrt.


02Abrechnungsmodelle für Coaches

Wie du dein Coaching abrechnest, hängt von deinem Angebot und deiner Zielgruppe ab. Die vier gängigsten Modelle — und wie sie auf der Rechnung aussehen:

1. Stundenbasierte Abrechnung

Du verrechnest pro Stunde. Einfach und transparent — besonders bei Einzel-Coaching mit variabler Dauer. Den passenden Stundensatz berechnen ist dabei der wichtigste Schritt.

PositionMengeEinheitPreisTotal
Business-Coaching (Einzel), 15.02.20261.5StundenCHF 200.00CHF 300.00

2. Pauschalpreis pro Session

Du bietest einen Fixpreis pro Coaching-Sitzung an — unabhängig davon, ob sie 50 oder 70 Minuten dauert. Beliebt bei Privatklienten und im Life-Coaching.

PositionMengePreisTotal
Einzel-Coaching-Sitzung (60 Min.), 22.02.20261CHF 250.00CHF 250.00

3. Paketpreis (mehrere Sessions)

Du verkaufst ein Coaching-Paket mit einer festen Anzahl Sessions. Das gibt Planungssicherheit für beide Seiten und du gewährst oft einen leichten Rabatt gegenüber dem Einzelpreis.

PositionDetailsTotal
Coaching-Paket «Karriere-Boost»6 Sessions à 60 Min. (Jan.–März 2026)CHF 1'350.00

4. Workshop- oder Gruppen-Coaching

Du leitest einen Workshop oder ein Gruppen-Coaching für ein Team. Hier verrechnest du typischerweise einen Halbtages- oder Tagessatz, plus allfällige Material- oder Reisekosten.

PositionDetailsTotal
Team-Workshop «Kommunikation»1 Tag (8 Std.), 10.03.2026, vor Ort ZürichCHF 2'800.00
Materialkosten (Handouts, Flipcharts)PauschaleCHF 150.00
Welches Modell passt?Für Privatklienten funktionieren Pauschal- und Paketpreise am besten — klare Kosten, keine Überraschungen. Für Firmenkunden sind stundenbasierte Abrechnungen oder Tagessätze üblich, weil sie oft über ein definiertes Budget abrechnen.


03MWST als Coach: Was du wissen musst

Einer der häufigsten Irrtümer unter Coaches: «Coaching ist eine Gesundheitsleistung und deshalb von der MWST befreit.» Das stimmt nicht.

Coaching ist NICHT MWST-befreit

Art. 21 MWSTG befreit Heilbehandlungen von der MWST — also ärztliche, zahnärztliche und therapeutische Leistungen durch zugelassene Fachpersonen. Coaching fällt nicht in diese Kategorie, auch nicht wenn du mit therapeutischen Methoden arbeitest. Coaching ist eine Beratungsdienstleistung und unterliegt dem Normalsatz von 8.1%.

Achtung bei MischpraxenWenn du sowohl als anerkannter Therapeut (z.B. eidg. anerkannter Psychotherapeut) als auch als Coach tätig bist, musst du die Leistungen sauber trennen. Therapeutische Behandlungen sind MWST-befreit, Coaching-Sessions nicht. Führe separate Rechnungen oder weise die Positionen klar getrennt aus.

Ab CHF 100'000 Umsatz bist du MWST-pflichtig

Wie für alle Selbständigen gilt auch für Coaches: Ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000 aus steuerbaren Leistungen bist du obligatorisch MWST-pflichtig. Liegst du darunter, kannst du dich freiwillig anmelden — was bei hohen Betriebskosten sinnvoll sein kann (Vorsteuerabzug).

Saldosteuersatz oder Effektivmethode?

Die meisten Coaches mit überschaubaren Betriebskosten fahren mit der Saldosteuersatz-Methode günstiger. Der branchenübliche Saldosteuersatz für Beratungsdienstleistungen liegt bei 6.1%. Du zahlst also 6.1% auf deinen Bruttoumsatz, darfst aber keine Vorsteuer abziehen. Die Effektivmethode lohnt sich eher, wenn du hohe Vorsteuer-berechtigte Ausgaben hast (z.B. teure Praxismiete, umfangreiche Weiterbildungskosten).



04Was du als Coach steuerlich absetzen kannst

Als selbständiger Coach darfst du alle geschäftsmässig begründeten Aufwände von deinem Gewinn abziehen. Diese Kosten reduzieren deine Steuerlast:

KostenkategorieBeispieleTypischer Bereich
Weiterbildung & ZertifizierungICF-Zertifizierung, NLP-Ausbildung, Supervision, IntervisionCHF 2'000–10'000 / Jahr
Praxisraum / MietkostenEigenes Büro, Coworking, Raummiete für SessionsCHF 300–1'500 / Monat
Software & ToolsZoom, Calendly, Coaching-Plattform, CRM, einzlyCHF 50–300 / Monat
FachliteraturCoaching-Bücher, Fachzeitschriften, Online-KurseCHF 300–1'000 / Jahr
ReisekostenFahrtkosten zu Klienten, Parkgebühren, ÖVCHF 0.70 / km (Auto)
Marketing & AkquiseWebsite, Google Ads, Visitenkarten, Netzwerk-EventsCHF 500–3'000 / Jahr
VersicherungenBerufshaftpflicht, RechtsschutzCHF 300–1'000 / Jahr
Büromaterial & HardwareLaptop, Headset, Flipchart, WhiteboardAls Abschreibung
Belege aufbewahrenFür alle absetzbaren Kosten brauchst du Belege. Digitale Belege (z.B. PDF-Rechnungen per E-Mail) sind genauso gültig wie Papierbelege. Wichtig: 10 Jahre aufbewahren (Art. 958f OR).


05Beispiel: So sieht eine Coaching-Rechnung aus

Hier ein konkretes Beispiel für eine Coaching-Rechnung mit MWST. Coach: Lisa Meier, Coaching Praxis Zürich, CHE-123.456.789 MWST. Klientin: Firma Müller AG, Bahnhofstrasse 10, 8001 Zürich.

PositionDetailsBetrag
Einzel-Coaching (Business)3 Sessions à 90 Min. (05.01., 19.01., 02.02.2026)CHF 900.00
Team-Workshop «Führung»Halbtag (4 Std.), 15.02.2026, vor OrtCHF 1'600.00
Persönlichkeitsanalyse (DISG)Auswertung + Besprechung, 60 Min.CHF 350.00
ZwischensummeCHF 2'850.00
MWST 8.1%CHF 230.85
Total inkl. MWSTCHF 3'080.85

Beachte: Jede Position beschreibt klar die Art des Coachings, die Dauer und das Datum. Das erleichtert dem Firmenkunden die interne Weiterverrechnung und macht die Rechnung bei einer allfälligen MWST-Revision prüfbar.


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06Häufige Fragen zur Coaching-Rechnung

Nur wenn du MWST-pflichtig bist — also ab CHF 100'000 Jahresumsatz oder bei freiwilliger Anmeldung. Coaching gilt als Beratungsdienstleistung und unterliegt dem Normalsatz von 8.1%. Ohne MWST-Pflicht darfst du keine MWST ausweisen.
Nein. Nur Heilbehandlungen durch zugelassene Medizinalpersonen (Ärzte, Zahnärzte, anerkannte Therapeuten) sind gemäss Art. 21 MWSTG von der MWST ausgenommen. Coaching — auch wenn es therapeutische Elemente enthält — ist eine Beratungsdienstleistung und voll MWST-pflichtig.
Für Privatklienten empfehlen sich Pauschalpreise pro Session oder Paketpreise. Das gibt Kostentransparenz und vermeidet Diskussionen über die Dauer. Typisch sind z.B. CHF 180–300 pro 60-Minuten-Session oder ein 6er-Paket mit leichtem Rabatt.
Ja. Alle beruflich notwendigen Weiterbildungen sind als geschäftsmässiger Aufwand absetzbar — z.B. ICF-Zertifizierung, NLP-Ausbildung, Supervisionen, Fachkongresse. Auch die Reisekosten zur Weiterbildung und Fachliteratur kannst du abziehen.
Führe das Paket als eine Position auf der Rechnung auf, mit Beschreibung (z.B. «Coaching-Paket: 6 Sessions à 60 Min.»), Zeitraum und Gesamtpreis. Alternativ kannst du jede Session einzeln auflisten — das ist transparenter, aber aufwändiger. Bei Vorauszahlung kannst du auch eine Teilrechnung bei Buchung und eine Schlussrechnung nach Abschluss stellen.
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