StartseiteBlogMWST
MWST

Bezugsteuer erklärt: Import-MWST auf Adobe, Canva & Co.

Was Schweizer Selbständige über die Bezugsteuer wissen müssen: Wann du für ausländische Software-Abos wie Adobe, Canva oder Google Workspace MWST zahlen musst — und wann nicht.

e
einzly Redaktion
Steuer- & Finanzredaktion
7 Min. Lesezeit
19. Feb. 2026

01Was ist die Bezugsteuer?

Wenn du als Schweizer Unternehmen Dienstleistungen aus dem Ausland einkaufst, fällt darauf grundsätzlich Mehrwertsteuer an. Anders als bei physischen Waren, die beim Zoll besteuert werden (Einfuhrsteuer), gibt es bei Dienstleistungen keinen Zoll. Stattdessen gilt das Reverse-Charge-Prinzip: Du als Käufer bist selbst dafür verantwortlich, die MWST zu deklarieren und abzuführen.

Diese Selbstveranlagung nennt sich Bezugsteuer. Sie betrifft typischerweise digitale Dienstleistungen wie Software-Abos, Cloud-Hosting, Online-Werbung oder Designtools — also alles, was du von Anbietern wie Adobe, Canva, Google oder Amazon Web Services beziehst.



02Die CHF 10'000-Schwelle

Die entscheidende Frage ist: Wie viel gibst du pro Jahr für ausländische Dienstleistungen aus? Es gilt eine klare Schwelle:

  • Unter CHF 10'000 pro Jahr: Keine Bezugsteuer geschuldet. Du musst nichts deklarieren.
  • Über CHF 10'000 pro Jahr: Du schuldest 8.1% MWST auf den gesamten Betrag — rückwirkend ab dem ersten Franken, nicht erst ab CHF 10'000.

Diese Schwelle gilt unabhängig davon, ob du MWST-pflichtig bist oder nicht. Sie bezieht sich ausschliesslich auf den Gesamtbetrag aller Dienstleistungen aus dem Ausland innerhalb eines Kalenderjahres.

Gut zu wissenDie meisten Einzelfirmen mit wenigen Software-Abos bleiben unter CHF 10'000 — dann ist kein Handlungsbedarf.


03Typische Beispiele

Viele Selbständige nutzen täglich ausländische Dienste, ohne sich über die Bezugsteuer Gedanken zu machen. Hier eine Übersicht typischer Software-Abos und deren ungefähre Jahreskosten:

DienstHerkunftslandCa. Jahreskosten
Adobe Creative CloudIrland (EU)CHF 720
Canva ProAustralienCHF 180
Google WorkspaceIrland (EU)CHF 250
AWS / Cloud HostingUSACHF 500–5'000
Zoom ProUSACHF 200
FigmaUSACHF 180
SlackUSACHF 100

Im obigen Beispiel (ohne grosses Cloud-Hosting) ergibt sich ein Total von rund CHF 2'130 pro Jahr — deutlich unter der Schwelle von CHF 10'000. In diesem Fall fällt keine Bezugsteuer an.



04Wann wird es relevant?

Für die meisten Einzelfirmen bleibt die Bezugsteuer irrelevant. Es gibt aber Szenarien, in denen du die CHF 10'000-Schwelle überschreiten kannst:

  • Hohe Cloud-Kosten: Wenn du AWS, Azure oder Google Cloud intensiv nutzt, können die Kosten schnell in die Tausende gehen.
  • Online-Werbung: Google Ads oder Meta Ads werden je nach Firmensitz aus dem Ausland fakturiert. Bei grösseren Budgets summiert sich das schnell.
  • Viele SaaS-Tools: Wer dutzende Tools gleichzeitig nutzt (Projektmanagement, CRM, Analytics, E-Mail-Marketing, etc.), kommt eventuell in die Nähe der Schwelle.

Wenn du merkst, dass du dich der Schwelle von CHF 10'000 näherst, solltest du deine Ausgaben für ausländische Dienstleistungen gezielt tracken — am besten mit einer Buchhaltungssoftware.



05Deklaration und Abrechnung

Falls du die Schwelle überschreitest, musst du die Bezugsteuer deklarieren. Das geschieht im Rahmen deiner MWST-Abrechnung bei der ESTV. Wie das genau funktioniert, hängt davon ab, ob du bereits MWST-pflichtig bist:

1
Bereits MWST-pflichtig

Du deklarierst die Bezugsteuer in deiner regulären MWST-Abrechnung unter «Bezug von Dienstleistungen aus dem Ausland». Wenn du die effektive Methode nutzt und Vorsteuerabzug hast, kannst du die Bezugsteuer gleichzeitig als Vorsteuer geltend machen — der Nettoeffekt ist dann null.

2
Nicht MWST-pflichtig

Wenn du nicht MWST-registriert bist, aber die CHF 10'000 überschreitest, musst du dich bei der ESTV eigens für die Bezugsteuer anmelden. Du erhältst dann eine separate Abrechnungspflicht für die Bezugsteuer.

Effektive Methode: Nettoeffekt nullWer MWST-pflichtig ist und die effektive Methode mit Vorsteuerabzug nutzt, kann die Bezugsteuer als Vorsteuer abziehen. In der Praxis heben sich die beiden Beträge auf — du bezahlst netto nichts zusätzlich.

Software-Abos in einzly erfassenIn einzly erfasst du Software-Abos und Ausland-Einkäufe als Ausgaben — so vergisst du die Bezugsteuer nicht.


06Häufige Fragen zur Bezugsteuer

Nur wenn deine gesamten Ausland-Dienstleistungen CHF 10'000 pro Jahr übersteigen. Darunter fällt keine Bezugsteuer an.
Ja. Die CHF 10'000-Schwelle gilt unabhängig davon, ob du MWST-pflichtig bist oder nicht.
8.1% auf den Gesamtbetrag aller ausländischen Dienstleistungen im Kalenderjahr — nicht nur den Betrag über CHF 10'000.
Bezugsteuer betrifft Dienstleistungen aus dem Ausland. Einfuhrsteuer betrifft physische Waren, die über die Grenze kommen und wird vom Zoll erhoben.
Teilen