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Buchhaltung

Vorauszahlung, Teilrechnung & Endrechnung korrekt verbuchen

Vorauszahlungen, Teilrechnungen und Schlussrechnungen richtig buchen in der einfachen Buchhaltung. Mit Praxisbeispiel, MWST-Tipps und FAQ.

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einzly Redaktion
Steuer- & Finanzredaktion
7 Min. Lesezeit
1. März 2026

Bei grösseren Projekten ist es üblich, nicht alles auf einmal in Rechnung zu stellen. Vorauszahlungen, Teilrechnungen und Schlussrechnungen gehören zum Alltag vieler Selbständiger. Doch wie verbucht man das richtig?


01Begriffe klären

BegriffDefinitionTypischer Einsatz
Vorauszahlung (Anzahlung)Zahlung vor LeistungsbeginnMaterial vorfinanzieren, Auftrag absichern
AkontozahlungZahlung während laufendem ProjektGrossprojekte, Bau, IT-Projekte
TeilrechnungRechnung über bereits erbrachte LeistungAbgeschlossene Projektphasen
Schlussrechnung (Endrechnung)Abschlussrechnung über den gesamten AuftragProjektabschluss, Restbetrag


02So buchst du in der einfachen Buchhaltung

In der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR) gilt das Zufluss-/Abflussprinzip: Du buchst jede Zahlung dann, wenn das Geld tatsächlich fliesst. Wie du Teilrechnungen und Anzahlungen in der Praxis erstellst, zeigen wir dir in einem separaten Artikel. Das Grundprinzip ist einfach:

  • Vorauszahlung: Als Einnahme buchen, sobald das Geld auf deinem Konto eingeht
  • Teilrechnung: Als Einnahme buchen, sobald bezahlt
  • Schlussrechnung: Restbetrag als Einnahme buchen, sobald bezahlt
Einfach = einfachIn der einfachen Buchhaltung brauchst du keine Abgrenzungen oder Anzahlungskonten. Jede Zahlung wird bei Geldeingang als Einnahme erfasst — fertig.


03Praxisbeispiel: Webdesign-Projekt

Du erstellst eine Website für CHF 10'000 (exkl. MWST). Vereinbart sind 3 Zahlungen: 30% Vorauszahlung, 40% nach Designfreigabe, 30% bei Projektabschluss.

PhaseBetragBuchung als Einnahme
Vorauszahlung (Auftragserteilung)CHF 3'000Bei Geldeingang im Januar
Teilrechnung (Designfreigabe)CHF 4'000Bei Geldeingang im März
Schlussrechnung (Go-Live)CHF 3'000Bei Geldeingang im Mai
TotalCHF 10'000


04MWST bei Teilrechnungen

Falls du MWST-pflichtig bist, musst du auf jeder Teilrechnung die MWST separat ausweisen. Achte dabei auch auf die Pflichtangaben auf Rechnungen. Die MWST wird jeweils auf den Teilbetrag berechnet — nicht auf den Gesamtauftrag.

Bei der Schlussrechnung wird nur noch die MWST auf den Restbetrag ausgewiesen. Wichtig: Die Summe aller Teil-MWSTs muss die MWST auf den Gesamtbetrag ergeben.

RechnungNettoMWST 8.1%Brutto
VorauszahlungCHF 3'000.00CHF 243.00CHF 3'243.00
TeilrechnungCHF 4'000.00CHF 324.00CHF 4'324.00
SchlussrechnungCHF 3'000.00CHF 243.00CHF 3'243.00
TotalCHF 10'000.00CHF 810.00CHF 10'810.00


05Tipps für die Praxis

  • Zahlungsplan im Vertrag festhalten — so gibt es keine Diskussionen
  • Jede Teilrechnung separat nummerieren (z.B. RE-2026-042a, RE-2026-042b)
  • Auf der Schlussrechnung alle bisherigen Zahlungen auflisten und abziehen
  • Nicht zu lange warten — stelle die Schlussrechnung sofort nach Projektabschluss
Teil- und Schlussrechnungen mit einzlyMit einzly erstellst du Teil- und Schlussrechnungen in Sekunden — inklusive QR-Code und automatischer MWST-Berechnung.


06Häufige Fragen zu Teilrechnungen und Vorauszahlungen

Ja, als Einnahme beim Geldeingang. In der einfachen Buchhaltung buchst du jede Zahlung dann, wenn sie auf deinem Konto eingeht — unabhängig davon, ob die Leistung bereits erbracht wurde.
Gesamtbetrag minus alle bisherigen Teilzahlungen = Restbetrag. Die MWST wird nur auf den Restbetrag berechnet. Auf der Schlussrechnung listest du alle bisherigen Zahlungen auf und ziehst sie vom Gesamtbetrag ab.
Eine Akontozahlung ist ein pauschaler Vorschuss — oft ein Prozentsatz des Gesamtbetrags. Eine Teilrechnung hingegen rechnet konkret erbrachte Leistungen ab, z.B. eine abgeschlossene Projektphase.
Ja, falls du MWST-pflichtig bist. Die MWST wird auf jeder Zahlung separat berechnet und ausgewiesen — auch auf Vorauszahlungen und Akontozahlungen.
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