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Vereinsbuchhaltung: Einfache oder doppelte Buchführung?

Jeder Verein in der Schweiz muss Buch führen — das steht im Gesetz. Aber welche Buchhaltung braucht dein Verein? Die einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder die doppelte Buchhaltung mit Bilanz? Die Antwort hängt davon ab, ob dein Verein ins Handelsregister muss. In diesem Artikel erklären wir dir alles, was du wissen musst — von der Pflicht bis zur Praxis.

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Einzly Redaktion
Steuer- & Finanzredaktion
10 Min. Lesezeit
5. März 2026
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VereinBuchhaltungEinfache BuchhaltungDoppelte Buchhaltung

01Buchführungspflicht für Vereine in der Schweiz

Seit 2023 ist die Buchführungspflicht für Vereine in Art. 69a ZGB klar geregelt. Jeder Verein muss mindestens eine ordnungsgemässe Buchführung haben — auch wenn er klein ist und keine Gewinne erwirtschaftet.

Die zentrale Frage ist nicht ob du Buch führen musst, sondern wie:

KriteriumEinfache BuchhaltungDoppelte Buchhaltung
HandelsregisterpflichtNicht HR-pflichtigHR-pflichtig oder freiwillig im HR
Art der BuchführungEinnahmen-Ausgaben-Rechnung (Milchbüechli)Bilanz + Erfolgsrechnung
Typischer VereinSportclub, Musikverein, QuartiervereinVerein mit gewerblichem Betrieb (z.B. Restaurant)
Gesetzliche GrundlageArt. 957 Abs. 2 ORArt. 957 Abs. 1 OR + Art. 957a–958f OR


02Wann reicht die einfache Buchhaltung?

Die grosse Mehrheit der Schweizer Vereine darf die einfache Buchhaltung (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) führen. Das bedeutet: Du listest alle Einnahmen und Ausgaben chronologisch auf — fertig.

Die einfache Buchhaltung reicht, wenn dein Verein:

  • Nicht im Handelsregister eingetragen ist (und nicht sein muss)
  • Kein kaufmännisches Gewerbe betreibt — also keine dauerhafte, auf Erwerb ausgerichtete wirtschaftliche Tätigkeit
  • Nicht revisionspflichtig ist (betrifft nur sehr grosse Vereine)

Das trifft auf die allermeisten Vereine zu: Sportclubs, Musikvereine, Quartiervereine, Kulturvereine, Elternvereine, Hobbyvereine und viele mehr.

Der CHF-100'000-MythosOft liest man, dass ab CHF 100'000 Umsatz die doppelte Buchhaltung Pflicht sei. Das stimmt so nicht für Vereine. Die Umsatzgrenze von CHF 500'000 gilt nur für natürliche Personen (Einzelunternehmen). Bei Vereinen entscheidet allein, ob ein kaufmännisches Gewerbe vorliegt — nicht der Umsatz.


03Wann braucht ein Verein die doppelte Buchhaltung?

Die doppelte Buchhaltung ist nur Pflicht, wenn dein Verein ins Handelsregister eingetragen werden muss. Das ist der Fall, wenn:

  • Der Verein ein kaufmännisch geführtes Gewerbe betreibt, um seinen Zweck zu erreichen (z.B. ein Verein, der ein Restaurant, ein Fitnessstudio oder einen Laden führt)
  • Der Verein revisionspflichtig ist (ab 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt oder wenn 20% der Vereinsmitglieder es verlangen)
Was zählt als kaufmännisches Gewerbe?Ein kaufmännisches Gewerbe liegt vor, wenn der Verein eine planmässige, auf Dauer angelegte und nach aussen gerichtete wirtschaftliche Tätigkeit betreibt. Ein jährliches Vereinsfest mit Festwirtschaft reicht nicht aus. Aber ein Verein, der ganzjährig ein Restaurant betreibt, schon.

Wichtig: Auch wenn sich dein Verein freiwillig im Handelsregister einträgt, wird damit die doppelte Buchhaltung Pflicht. Überlege dir also gut, ob eine freiwillige Eintragung wirklich nötig ist.



04Einfache Buchhaltung: So sieht sie in der Praxis aus

Bei der einfachen Buchhaltung führst du ein Einnahmen-Ausgaben-Journal. Jede Geldbewegung wird mit Datum, Beschreibung, Betrag und Kategorie erfasst.

Beispiel: Fussballclub FC Muster

DatumBeschreibungEinnahmeAusgabeKategorie
05.01.Mitgliederbeiträge 2026CHF 8'400Mitgliederbeiträge
12.01.Hallenmiete JanuarCHF 450Miete / Anlagen
20.01.Sponsoring Firma Müller AGCHF 2'000Sponsoring
28.01.Trikots JuniorenteamCHF 1'200Material / Ausrüstung
03.02.Kuchenverkauf VereinsfestCHF 680Veranstaltungen
15.02.SchiedsrichterkostenCHF 320Spielbetrieb
01.03.VersicherungsprämieCHF 890Versicherungen
10.03.GemeindebeitragCHF 1'500Subventionen

Am Ende des Vereinsjahres rechnest du zusammen:

PositionBetrag
Total EinnahmenCHF 12'580
Total AusgabenCHF 2'860
Ergebnis (Überschuss)CHF 9'720

Diese Zusammenfassung — die Jahresrechnung — präsentierst du an der Generalversammlung (GV). Zusammen mit den Belegen ist dein Verein damit buchhalterisch in Ordnung.



05Die Jahresrechnung für die GV

Die Generalversammlung genehmigt jedes Jahr die Jahresrechnung des Vereins. Als Kassier oder Kassierin musst du folgende Unterlagen vorbereiten:

  • Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Auflistung aller Einnahmen und Ausgaben, idealerweise nach Kategorien gruppiert
  • Vermögensübersicht: Kontostand per 31.12. (Bankkonto, Barkasse, allenfalls Wertschriften)
  • Vergleich mit Budget: Gegenüberstellung von Budget und effektiven Zahlen — so sehen die Mitglieder, ob der Verein im Plan liegt
  • Budget für das neue Jahr: Geschätzte Einnahmen und Ausgaben für das kommende Vereinsjahr
  • Revisorenbericht: Die Rechnungsrevisoren (Kontrollstelle) prüfen die Buchhaltung und empfehlen der GV, die Rechnung zu genehmigen
Tipp: Kategorien sinnvoll wählenGruppiere die Einnahmen und Ausgaben in 8–12 Kategorien, die zu deinem Verein passen. Typisch: Mitgliederbeiträge, Sponsoring, Subventionen, Veranstaltungen, Miete, Material, Versicherungen, Verwaltung, Spielbetrieb. So wird die Jahresrechnung übersichtlich und verständlich.


06Typische Einnahmen und Ausgaben eines Vereins

Einnahmen

KategorieBeispiele
MitgliederbeiträgeJahresbeiträge, Aufnahmegebühren
SponsoringSponsorenverträge, Bandenwerbung, Trikotwerbung
SubventionenGemeindebeiträge, kantonale Fördergelder
VeranstaltungenFestwirtschaft, Tombola, Eintrittsgelder
SpendenEinzelspenden, Sammelaktionen
Übrige EinnahmenZinserträge, Materialverkauf

Ausgaben

KategorieBeispiele
Miete / AnlagenHallenmiete, Platzmiete, Raumkosten
Material / AusrüstungTrikots, Bälle, Instrumente, Geräte
Spielbetrieb / AufführungenSchiedsrichter, Lizenzen, Noten, Reisekosten
VeranstaltungenFestkosten, Catering, Dekoration
VersicherungenVereins-Haftpflicht, Unfallversicherung
VerwaltungDrucksachen, Porto, Software, Bankgebühren
Trainer / LeiterHonorare, Entschädigungen
AnschaffungenMobiliar, Technik, grössere Investitionen


07Steuerpflicht: Muss der Verein Steuern zahlen?

Ja, grundsätzlich sind Vereine in der Schweiz steuerpflichtig — sowohl auf Gewinn als auch auf Vermögen. Aber es gibt wichtige Ausnahmen und Freibeträge:

  • Gewinnsteuer: Auf Bundesebene ist ein Verein erst ab einem Reingewinn von CHF 5'000 steuerpflichtig. Kantonal variieren die Freibeträge
  • Gemeinnützigkeit: Wenn dein Verein gemeinnützige Zwecke verfolgt (Kultur, Sport, Bildung, Soziales) und die Gewinne nicht an Mitglieder ausgeschüttet werden, kann eine Steuerbefreiung beantragt werden
  • MWST: Die MWST-Pflicht gilt auch für Vereine — aber erst ab CHF 100'000 Jahresumsatz aus steuerpflichtigen Leistungen. Die meisten kleinen Vereine sind davon nicht betroffen
  • Mitgliederbeiträge: Reine Mitgliederbeiträge sind in der Regel nicht MWST-pflichtig, da ihnen keine spezifische Gegenleistung gegenübersteht
Steuerbefreiung beantragenGemeinnützige Vereine können beim kantonalen Steueramt eine Steuerbefreiung beantragen. Voraussetzung: Der Vereinszweck muss gemeinnützig sein, die Mittel werden unwiderruflich dem Zweck gewidmet, und die Geschäftsführung ist ehrenamtlich oder angemessen entschädigt.


08Die richtige Software für deine Vereinsbuchhaltung

Viele kleine Vereine nutzen noch Excel oder sogar Papier. Das funktioniert, ist aber fehleranfällig und aufwändig. Mit der richtigen Vereinsbuchhaltung Software sparst du Zeit und hast die Jahresrechnung auf Knopfdruck bereit.

Was eine gute Vereinsbuchhaltung Software können muss

  • Einnahmen und Ausgaben erfassen: Einfach und schnell, mit Kategorien und Belegen
  • Jahresrechnung erstellen: Auf Knopfdruck eine übersichtliche Zusammenfassung für die GV
  • Kategorien anpassen: Die Kategorien müssen zu deinem Verein passen (Mitgliederbeiträge, Sponsoring, etc.)
  • Belege digital speichern: Quittungen und Rechnungen direkt zuordnen
  • Export-Möglichkeiten: PDF oder CSV für die Revisoren und die Steuererklärung
einzly für die Vereinsbuchhaltungeinzly wurde für die einfache Buchhaltung in der Schweiz entwickelt. Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung eignet sich perfekt für Vereine, die kein kaufmännisches Gewerbe betreiben. Erfasse Einnahmen und Ausgaben in Sekunden, ordne Belege zu und erstelle die Jahresrechnung für die GV — alles digital.


097 Tipps für eine saubere Vereinsbuchhaltung

1
Eigenes Vereinskonto führen

Eröffne ein separates Bankkonto für den Verein. So sind Vereinsgelder und private Gelder sauber getrennt — das erleichtert die Buchhaltung und schafft Transparenz gegenüber den Mitgliedern.

2
Belege sofort erfassen

Warte nicht bis zur GV, um Belege zu sortieren. Erfasse jede Einnahme und Ausgabe zeitnah. Das spart dir Stunden an Aufräumarbeit am Jahresende.

3
Kategorien konsequent nutzen

Lege zu Beginn des Jahres deine Kategorien fest und nutze sie konsequent. So wird die Jahresrechnung automatisch übersichtlich und vergleichbar mit dem Vorjahr.

4
Budget erstellen und überwachen

Erstelle zu Beginn des Vereinsjahres ein Budget. Vergleiche quartalsweise die Ist-Zahlen mit dem Budget. So erkennst du frühzeitig, wenn Einnahmen ausbleiben oder Ausgaben aus dem Ruder laufen.

5
Rechnungsrevisoren frühzeitig einbeziehen

Gib den Revisoren genügend Zeit für die Prüfung. Idealerweise übergibst du die Unterlagen 2–3 Wochen vor der GV — nicht am Abend davor.

6
Bareinnahmen sauber dokumentieren

Besonders bei Veranstaltungen mit Barverkauf: Führe eine Barkasse mit Abrechnung. Jeder Franken muss nachvollziehbar sein.

7
Belege 10 Jahre aufbewahren

Auch Vereine müssen Belege und Buchhaltungsunterlagen während 10 Jahren aufbewahren (Art. 958f OR). Digitale Aufbewahrung ist erlaubt und empfehlenswert.



10Häufige Fragen zur Vereinsbuchhaltung

Ja. Seit der Revision von Art. 69a ZGB ist jeder Verein in der Schweiz zur ordnungsgemässen Buchführung verpflichtet. Für die meisten kleinen Vereine genügt die einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Es gibt keine Umsatzgrenze für Vereine. Der entscheidende Faktor ist, ob der Verein ein kaufmännisch geführtes Gewerbe betreibt und deshalb ins Handelsregister eingetragen werden muss. Die Umsatzgrenze von CHF 500'000 gilt nur für Einzelunternehmen.
In den meisten Vereinen ist der Kassier oder die Kassierin (Quästor/in) für die Buchhaltung verantwortlich. Die Verantwortung wird in der Regel in den Statuten festgelegt. Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für die ordnungsgemässe Buchführung.
Ja, die meisten Kantone verlangen eine jährliche Steuererklärung — auch von gemeinnützigen Vereinen. Steuerbefreite Vereine müssen je nach Kanton trotzdem eine vereinfachte Steuererklärung einreichen. Der Reingewinn-Freibetrag auf Bundesebene beträgt CHF 5'000.
Ja, einzly eignet sich hervorragend für Vereine mit einfacher Buchhaltung. Du erfasst Einnahmen und Ausgaben, ordnest Belege zu und erstellst die Jahresrechnung für die GV — einfach und schnell.
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