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Brutto-Netto-Rechner für Selbständige in der Schweiz

Was bleibt vom Reingewinn übrig? Unser Rechner zeigt Ihnen als Selbständige/r in der Schweiz, wie viel nach AHV und Steuern netto bleibt.

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einzly Redaktion
Steuer- & Finanzredaktion
8 Min. Lesezeit
7. März 2026
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Brutto NettoSteuernSelbständigkeit

Als Selbständige oder Selbständiger in der Schweiz ist die Frage «Was bleibt netto?» nicht so einfach zu beantworten wie bei Angestellten. Es gibt keinen Lohnausweis, keinen Arbeitgeber der Sozialabgaben teilt — Sie tragen alles selbst.

Vom Reingewinn Ihrer Einzelfirma gehen AHV/IV/EO-Beiträge, Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern ab. Optional auch Kirchensteuer und Säule-3a-Beiträge. Unser Rechner zeigt Ihnen die genaue Aufschlüsselung. Einen umfassenden Überblick über alle Steuerarten finden Sie im Artikel Steuern als Freelancer.

01Nettoeinkommen berechnen

Geben Sie Ihren Reingewinn, Kanton und Gemeinde-Steuerfuss ein. Der Rechner berechnet sofort AHV-Beiträge und Steuern — und zeigt Ihr Nettoeinkommen.


02So funktioniert die Berechnung

Die Berechnung folgt dem offiziellen Schema für Selbständigerwerbende in der Schweiz (Einzelfirma). Hier die einzelnen Schritte:

1
AHV/IV/EO-Beiträge

Selbständige zahlen den vollen Beitrag allein (kein Arbeitgeberanteil). Bei Einkommen ab CHF 58'800 beträgt der Satz 10.0%. Darunter gilt eine degressive Skala mit tieferen Sätzen. Alle Details dazu im Artikel AHV-Beiträge für Selbständige.

2
Steuerbares Einkommen

Vom Reingewinn werden 50% der AHV/IV/EO-Beiträge und ein allfälliger Säule-3a-Beitrag abgezogen. Das ergibt das steuerbare Einkommen.

3
Bundessteuer

Progressiver Tarif gemäss DBG Art. 36. Der Grenzsteuersatz steigt mit dem Einkommen (bis 13.2% für Alleinstehende).

4
Kantons- und Gemeindesteuer

Jeder Kanton hat einen eigenen Tarif (einfache Staatssteuer). Die Gemeindesteuer wird als Vielfaches davon berechnet (Steuerfuss).

5
Nettoeinkommen

Reingewinn minus AHV-Beiträge minus alle Steuern minus allfällige 3a-Beiträge = was Ihnen effektiv bleibt.


03AHV-Beiträge für Selbständige

Selbständigerwerbende zahlen AHV/IV/EO-Beiträge auf ihren Reingewinn. Im Gegensatz zu Angestellten gibt es keinen Arbeitgeberanteil — der volle Satz wird allein getragen. Bis CHF 58'800 gilt eine degressive Skala:

ReingewinnBeitragssatzBeitrag (ca.)
Unter CHF 9'800MindestbeitragCHF 514/Jahr
CHF 9'800 – 17'5005.371% – 5.509%CHF 526 – 964
CHF 17'500 – 28'9005.509% – 6.222%CHF 964 – 1'798
CHF 28'900 – 40'3006.222% – 7.378%CHF 1'798 – 2'973
CHF 40'300 – 58'8007.378% – 10.0%CHF 2'973 – 5'880
Ab CHF 58'80010.0%10% des Reingewinns
AHV-AkontobeiträgeDie AHV-Ausgleichskasse stellt quartalsweise Akonto-Rechnungen basierend auf der letzten definitiven Veranlagung. Die Differenz wird nach Einreichung der Steuererklärung ausgeglichen. Mehr dazu im Artikel AHV-Akonto berechnen.

04Tipps zur Optimierung

So senken Sie Ihre AbgabenlastMit gezielten Massnahmen können Selbständige ihre effektive Belastung um mehrere Prozentpunkte senken.
  1. Säule 3a voll ausschöpfen: Als Selbständige/r ohne BVG können Sie bis zu CHF 36'288 einzahlen — das senkt das steuerbare Einkommen massiv. Nutzen Sie unseren Säule 3a Steuerrechner, um die exakte Ersparnis zu berechnen.
  2. Freiwilliger BVG-Anschluss: Beiträge an die 2. Säule sind ebenfalls steuerlich absetzbar und bauen Ihre Vorsorge auf.
  3. Steuerfuss der Gemeinde prüfen: Der Steuerfuss variiert stark zwischen Gemeinden. Ein Umzug kann die Steuerlast deutlich senken.
  4. Geschäftsausgaben sauber abziehen: Alle geschäftlich begründeten Ausgaben senken den Reingewinn und damit die Abgabenlast. Weitere Strategien finden Sie im Artikel Steuern sparen als Einzelfirma.
  5. Zeitpunkt der Investitionen: Grössere Anschaffungen am Jahresende tätigen, um den Reingewinn im laufenden Jahr zu senken.

05Häufig gestellte Fragen

Der Reingewinn ist der Gewinn Ihrer Einzelfirma nach Abzug aller Geschäftsausgaben (= Bruttoeinkommen). Das Nettoeinkommen ist das, was nach Abzug von AHV-Beiträgen und Steuern übrig bleibt.
Angestellte teilen die AHV/IV/EO-Beiträge 50:50 mit dem Arbeitgeber. Selbständige tragen den vollen Beitrag allein — allerdings ist der Satz mit 10.0% etwas tiefer als die kombinierten 10.6% bei Angestellten (je 5.3%).
Ja, der Rechner zieht automatisch 50% der AHV/IV/EO-Beiträge vom Reingewinn ab, bevor die Steuern berechnet werden. Das entspricht dem offiziellen Vorgehen bei der Steuererklärung.
Ja. Ohne BVG-Anschluss können Sie sogar bis zu CHF 36'288 pro Jahr einzahlen (20% des Nettoeinkommens). Der Beitrag wird vollständig vom steuerbaren Einkommen abgezogen.
Nur wenn Sie Mitglied einer anerkannten Landeskirche sind (reformiert, katholisch, christkatholisch). Ein Kirchenaustritt spart den Zuschlag — je nach Kanton 8–18% der Kantonssteuer.
Der Rechner verwendet die offiziellen AHV-Beitragstabellen und Steuertarife 2025/2026. Er liefert einen zuverlässigen Richtwert. Die definitive Veranlagung kann durch individuelle Abzüge und Zuschläge abweichen.
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