StartseiteBlogMWST
MWST

Mehrere Saldosteuersätze abrechnen: Was seit 2025 gilt — und wie es einfach geht

Seit 2025 rechnest du jede Tätigkeit über 10% Umsatzanteil mit ihrem eigenen Saldosteuersatz ab. Was die ESTV verlangt, warum Excel hier gefährlich wird — und wie einzly es automatisch löst.

e
einzly Redaktion
Steuer- & Finanzredaktion
7 Min. Lesezeit
5. Sept. 2026

Viele Selbständige haben zwei Standbeine: Die Grafikerin verkauft auch Drucksachen, der Coiffeur auch Pflegeprodukte, die Webdesignerin auch Hosting. Wer mit der Saldosteuersatzmethode abrechnet, bekommt dann von der ESTV für jede Tätigkeit einen eigenen Satz — und muss den Umsatz sauber pro Tätigkeit abrechnen. Genau hier wird es in den meisten Buchhaltungstools ungemütlich. In diesem Artikel: was seit 2025 gilt, warum ein einziger Satz auf den Gesamtumsatz schlicht falsch rechnet, und wie du mehrere Sätze ohne Excel-Akrobatik abrechnest.


01Was seit dem 1. Januar 2025 gilt

Mit der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes hat sich die Saldosteuersatzmethode per 1. Januar 2025 spürbar verändert:

  • Die Beschränkung auf zwei Sätze ist weg. Bis Ende 2024 durftest du höchstens zwei Saldosteuersätze anwenden — neu gibt es keine Obergrenze mehr.
  • Die 10%-Regel: Jede Tätigkeit, die mehr als 10% deines gesamten steuerbaren Umsatzes ausmacht, rechnest du mit ihrem eigenen, von der ESTV festgelegten Satz ab.
  • Einfachere Beantragung: Einen zusätzlichen Satz kannst du direkt in der MWST-Abrechnung deklarieren — die ESTV prüft und bewilligt im Nachgang.
  • Angepasste Sätze: Die ESTV überprüft die Saldosteuersätze alle sieben Jahre; per 2025 wurden die Sätze von rund 15% der Branchen angepasst. Ein Blick auf deine Bewilligung lohnt sich.
Woher kommt mein Satz?Die Saldosteuersätze sind pro Branche und Tätigkeit in der ESTV-Verordnung festgelegt — von 0.1% bis 6.8%. Welche Sätze für dich gelten, steht auf deiner Saldosteuersatz-Bewilligung, zusammen mit dem 5-stelligen Tätigkeitscode je Tätigkeit.


02Warum ein Satz auf alles falsch rechnet

Bei der Saldosteuersatzmethode schuldest du der ESTV deinen Umsatz mal deinen Satz. Mit zwei Tätigkeiten muss der Umsatz darum pro Tätigkeit kumuliert werden. Ein Beispiel: Eine Webdesignerin macht CHF 80'000 mit Internetdienstleistungen (Satz 6.2%) und CHF 30'000 mit Warenhandel (Satz 2.1%).

RechnungSteuer
Richtig: 80'000 × 6.2% + 30'000 × 2.1%CHF 4'960 + CHF 630 = CHF 5'590
Falsch: 110'000 × 6.2% (alles zum höheren Satz)CHF 6'820 — CHF 1'230 zu viel
Falsch: 110'000 × 2.1% (alles zum tieferen Satz)CHF 2'310 — Nachforderung droht

Dazu kommt: Seit der Abrechnungsperiode 2025 verlangt auch die elektronische Abrechnung (E-MWST nach eCH-0217) die Aufschlüsselung pro Tätigkeit. Wer alles über einen Satz laufen lässt, liefert nicht nur einen falschen Steuerbetrag, sondern auch eine Abrechnung, die formal nicht mehr passt.

Die Excel-FalleIn der Praxis heisst das: Jede einzelne Einnahme muss der richtigen Tätigkeit zugeordnet sein — das ganze Jahr durch. Wer das quartalsweise von Hand in Excel nachsortiert, macht früher oder später Zuordnungsfehler, und die fallen erst bei einer Kontrolle auf.


03So rechnest du mehrere Sätze mit einzly ab

einzly löst die Zuordnung über Profit-Center: Ein Profit-Center entspricht einer Tätigkeit — und damit ist jede Buchung automatisch dem richtigen Satz zugeordnet. Einmal eingerichtet, denkst du im Alltag nicht mehr daran:

1
Bewilligte Tätigkeiten hinterlegen

In den MWST-Einstellungen aktivierst du «Mehrere Sätze» und erfasst deine Tätigkeiten — je mit dem 5-stelligen ESTV-Tätigkeitscode und dem Satz aus deiner Bewilligung. Einmal, zentral.

2
Profit-Center zuordnen

Jedem Profit-Center weist du eine Tätigkeit zu. Mehrere Profit-Center dürfen dieselbe Tätigkeit tragen — einzly summiert beim Abrechnen automatisch pro Tätigkeitscode.

3
Normal weiterarbeiten

Rechnungen und Einnahmen ordnest du wie gewohnt ihrem Profit-Center zu — mehr Aufwand entsteht im Alltag nicht. Auch Positionen aus dem Leistungskatalog bringen ihre Zuordnung gleich mit.

4
Abrechnung auf Knopfdruck

Die MWST-Abrechnung kumuliert den Umsatz automatisch pro Tätigkeit und rechnet jeden Anteil mit seinem Satz. Der E-MWST-Export fürs ESTV-Portal «MWST abrechnen» enthält die Aufschlüsselung gleich im richtigen Format.

Der Unterschied zum manuellen Weg: Die Zuordnung passiert dort, wo die Buchung entsteht — nicht Monate später beim Abrechnen. Und weil die Profit-Center gleichzeitig deine Bereichs-Auswertung speisen, siehst du nebenbei auch noch, welches Standbein wie viel verdient.


Mehrere Saldosteuersätze — ohne Mehraufwandeinzly rechnet deine MWST pro Tätigkeit ab, inklusive E-MWST-Export für die ESTV — ab CHF 6.67 pro Monat. Teste es 30 Tage kostenlos, ohne Kreditkarte.


04Häufige Fragen

Die Saldosteuersatzmethode selbst ist bewilligungspflichtig. Einen zusätzlichen Satz für eine neue Tätigkeit kannst du seit 2025 direkt in der MWST-Abrechnung deklarieren — die ESTV prüft und bewilligt im Nachgang. Auf der Bewilligung stehen dann Tätigkeitscode und Satz.
Massgebend ist die 10%-Grenze am gesamten steuerbaren Umsatz: Tätigkeiten darüber rechnest du mit ihrem eigenen Satz ab. Kleinere Nebenumsätze laufen über den Satz der Haupttätigkeit. Verschiebt sich das Verhältnis dauerhaft, lohnt sich ein Blick auf die aktuelle ESTV-Praxis oder eine kurze Rückfrage beim Treuhänder.
Nein. Bei der effektiven Methode rechnest du ohnehin pro Leistung mit den gesetzlichen Sätzen (8.1%, 2.6%, 3.8%) und ziehst die Vorsteuer ab. Die Mehrfach-Satz-Thematik ist eine Eigenheit der Saldosteuersatzmethode — dafür sparst du dir dort die ganze Vorsteuer-Buchhaltung.
Ja. Der E-MWST-Export von einzly kumuliert den Umsatz pro Tätigkeitscode, wie es der Standard eCH-0217 seit der Abrechnungsperiode 2025 verlangt, und lässt sich direkt im ESTV-Portal «MWST abrechnen» hochladen.
Teilen