Viele Selbständige haben zwei Standbeine: Die Grafikerin verkauft auch Drucksachen, der Coiffeur auch Pflegeprodukte, die Webdesignerin auch Hosting. Wer mit der Saldosteuersatzmethode abrechnet, bekommt dann von der ESTV für jede Tätigkeit einen eigenen Satz — und muss den Umsatz sauber pro Tätigkeit abrechnen. Genau hier wird es in den meisten Buchhaltungstools ungemütlich. In diesem Artikel: was seit 2025 gilt, warum ein einziger Satz auf den Gesamtumsatz schlicht falsch rechnet, und wie du mehrere Sätze ohne Excel-Akrobatik abrechnest.
01Was seit dem 1. Januar 2025 gilt
Mit der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes hat sich die Saldosteuersatzmethode per 1. Januar 2025 spürbar verändert:
- Die Beschränkung auf zwei Sätze ist weg. Bis Ende 2024 durftest du höchstens zwei Saldosteuersätze anwenden — neu gibt es keine Obergrenze mehr.
- Die 10%-Regel: Jede Tätigkeit, die mehr als 10% deines gesamten steuerbaren Umsatzes ausmacht, rechnest du mit ihrem eigenen, von der ESTV festgelegten Satz ab.
- Einfachere Beantragung: Einen zusätzlichen Satz kannst du direkt in der MWST-Abrechnung deklarieren — die ESTV prüft und bewilligt im Nachgang.
- Angepasste Sätze: Die ESTV überprüft die Saldosteuersätze alle sieben Jahre; per 2025 wurden die Sätze von rund 15% der Branchen angepasst. Ein Blick auf deine Bewilligung lohnt sich.
02Warum ein Satz auf alles falsch rechnet
Bei der Saldosteuersatzmethode schuldest du der ESTV deinen Umsatz mal deinen Satz. Mit zwei Tätigkeiten muss der Umsatz darum pro Tätigkeit kumuliert werden. Ein Beispiel: Eine Webdesignerin macht CHF 80'000 mit Internetdienstleistungen (Satz 6.2%) und CHF 30'000 mit Warenhandel (Satz 2.1%).
| Rechnung | Steuer |
|---|---|
| Richtig: 80'000 × 6.2% + 30'000 × 2.1% | CHF 4'960 + CHF 630 = CHF 5'590 |
| Falsch: 110'000 × 6.2% (alles zum höheren Satz) | CHF 6'820 — CHF 1'230 zu viel |
| Falsch: 110'000 × 2.1% (alles zum tieferen Satz) | CHF 2'310 — Nachforderung droht |
Dazu kommt: Seit der Abrechnungsperiode 2025 verlangt auch die elektronische Abrechnung (E-MWST nach eCH-0217) die Aufschlüsselung pro Tätigkeit. Wer alles über einen Satz laufen lässt, liefert nicht nur einen falschen Steuerbetrag, sondern auch eine Abrechnung, die formal nicht mehr passt.
03So rechnest du mehrere Sätze mit einzly ab
einzly löst die Zuordnung über Profit-Center: Ein Profit-Center entspricht einer Tätigkeit — und damit ist jede Buchung automatisch dem richtigen Satz zugeordnet. Einmal eingerichtet, denkst du im Alltag nicht mehr daran:
In den MWST-Einstellungen aktivierst du «Mehrere Sätze» und erfasst deine Tätigkeiten — je mit dem 5-stelligen ESTV-Tätigkeitscode und dem Satz aus deiner Bewilligung. Einmal, zentral.
Jedem Profit-Center weist du eine Tätigkeit zu. Mehrere Profit-Center dürfen dieselbe Tätigkeit tragen — einzly summiert beim Abrechnen automatisch pro Tätigkeitscode.
Rechnungen und Einnahmen ordnest du wie gewohnt ihrem Profit-Center zu — mehr Aufwand entsteht im Alltag nicht. Auch Positionen aus dem Leistungskatalog bringen ihre Zuordnung gleich mit.
Die MWST-Abrechnung kumuliert den Umsatz automatisch pro Tätigkeit und rechnet jeden Anteil mit seinem Satz. Der E-MWST-Export fürs ESTV-Portal «MWST abrechnen» enthält die Aufschlüsselung gleich im richtigen Format.
Der Unterschied zum manuellen Weg: Die Zuordnung passiert dort, wo die Buchung entsteht — nicht Monate später beim Abrechnen. Und weil die Profit-Center gleichzeitig deine Bereichs-Auswertung speisen, siehst du nebenbei auch noch, welches Standbein wie viel verdient.