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MWST online einreichen: Mit der XML-Datei in Minuten erledigt

Seit 2025 läuft die MWST-Abrechnung nur noch elektronisch über das ESTV-ePortal. Statt jede Ziffer abzutippen, lädst du die E-MWST-Datei aus einzly hoch — so geht's Schritt für Schritt.

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einzly Redaktion
Steuer- & Finanzredaktion
6 Min. Lesezeit
5. Sept. 2026

Seit dem 1. Januar 2025 gibt es kein Papierformular mehr: Die MWST-Abrechnung wird ausschliesslich elektronisch über das ePortal der ESTV eingereicht. Die meisten Selbständigen übertragen dabei jede Ziffer von Hand aus ihrer Buchhaltung ins Portal — Ziffer für Ziffer, Quartal für Quartal. Es geht deutlich einfacher: einzly erzeugt die offizielle E-MWST-Datei (XML), die du im Portal hochlädst — die Ziffern werden automatisch übernommen.


01Was seit 2025 gilt

  • Elektronisch ist Pflicht: Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle MWST-Abrechnungen online über das ESTV-ePortal eingereicht werden — das Papierformular kann nicht mehr bestellt werden, auch nicht rückwirkend.
  • Zwei Wege im Portal: «MWST abrechnen easy» (mit Einreichungs-Code) und «MWST abrechnen pro» (mit persönlichem Login und Firmen-Berechtigung).
  • Ab Mai 2026 nur noch «pro»: Die ESTV stellt aus Sicherheitsgründen auf die Variante mit persönlichem Login um — falls du noch «easy» nutzt, lohnt sich die Umstellung jetzt.


02Der mühsame Weg: Ziffern abtippen

Das Portal zeigt dir das bekannte Abrechnungsformular: Ziffer 200 für den Umsatz, die Entgeltsminderungen, die Steuerziffern je Satz, Bezugssteuer, Vorsteuern. Wer von Hand überträgt, hantiert mit einem Dutzend Zahlen — und ein einziger Zahlendreher bedeutet eine falsche Abrechnung, die im dümmsten Fall erst bei einer Kontrolle auffällt. Dazu kommt: Bei der Saldosteuersatzmethode mit mehreren Tätigkeiten will das Portal den Umsatz pro Tätigkeit aufgeschlüsselt.



03Der einfache Weg: XML-Datei hochladen

Die ESTV akzeptiert im ePortal auch den Upload einer strukturierten Abrechnungsdatei im offiziellen Standard eCH-0217 (E-MWST). Genau diese Datei erzeugt einzly auf Knopfdruck — mit denselben Zahlen, die du auch auf der MWST-Seite und im PDF siehst. So läuft es ab:

1
Periode wählen

Öffne in einzly die MWST-Abrechnung und wähle deine Periode — Quartal, Halbjahr oder Jahr. einzly rechnet nach deiner Methode ab: Saldosteuersatz oder effektiv, nach vereinbartem oder vereinnahmtem Entgelt.

2
«E-MWST (XML)» klicken

Neben dem PDF-Export findest du den Knopf «E-MWST (XML)». einzly prüft vor dem Erzeugen, ob alles vollständig ist — zum Beispiel deine UID im richtigen Format — und meldet, falls etwas fehlt.

3
Im ESTV-ePortal hochladen

Starte im ePortal deine Abrechnung und lade die XML-Datei hoch. Die Ziffern werden automatisch ins Formular übernommen — nichts mehr abtippen.

4
Kontrollieren und einreichen

Prüfe die übernommenen Werte kurz gegen deine einzly-Abrechnung und reiche ein. Fertig — meist in unter fünf Minuten.

Mehrere Saldosteuersätze? Schon drin.Rechnest du mit mehreren Saldosteuersätzen ab, enthält die E-MWST-Datei die verlangte Aufschlüsselung pro Tätigkeit automatisch — inklusive der ESTV-Tätigkeitscodes aus deiner Bewilligung.

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04Häufige Fragen

eCH-0217 ist der offizielle Schweizer Standard für die elektronische MWST-Abrechnung (E-MWST). Er beschreibt, wie die Abrechnungsdaten als XML-Datei strukturiert sein müssen, damit das ESTV-Portal sie einlesen kann. einzly erzeugt die Datei in genau diesem Format.
Ja, mit beiden — jeweils nach vereinbartem (Soll) oder vereinnahmtem (Ist) Entgelt, für Quartals-, Halbjahres- oder Jahresperioden. Bei der Saldosteuersatzmethode auch mit mehreren Tätigkeiten und Sätzen.
einzly prüft die Datei vor dem Erzeugen: Fehlt etwas — etwa die UID oder eine Tätigkeitszuordnung — bekommst du eine klare Meldung statt einer fehlerhaften Datei. So kommt nur Vollständiges beim Portal an.
Der Export deckt die Ersteinreichung einer Periode ab. Eine Korrekturabrechnung oder die Jahresabstimmung machst du weiterhin direkt im ESTV-Portal — dort hast du die eingereichten Werte ja bereits vorliegen.
Beide Varianten können Abrechnungen entgegennehmen. Beachte aber: Ab Mai 2026 stellt die ESTV auf «MWST pro» um — die Variante mit persönlichem Login und Berechtigung für dein Unternehmen. Wenn du das Portal neu einrichtest, wähle direkt «pro».
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