01Wann ist der HR-Eintrag Pflicht?
Die Regel ist klar und in OR Art. 934 Abs. 1 festgehalten: Einzelunternehmen, die einen Jahresumsatz von mindestens CHF 100'000 erzielen, müssen sich im Handelsregister eintragen lassen. Diese Umsatzgrenze bezieht sich auf den Bruttoumsatz (Rohertrag) -- nicht auf den Gewinn.
Der Umsatz wird jeweils auf Basis des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres beurteilt. Wenn du im laufenden Jahr erstmals die Schwelle von CHF 100'000 erreichst, bist du verpflichtet, dich innert angemessener Frist eintragen zu lassen. Eine feste Meldefrist nennt das Gesetz nicht, aber die kantonalen Handelsregisterämter erwarten eine Anmeldung innerhalb weniger Monate.
| Jahresumsatz | HR-Eintragspflicht | Buchführungspflicht |
|---|---|---|
| Unter CHF 100'000 | Nein (freiwillig) | Vereinfacht (EAR) |
| CHF 100'000 -- 499'999 | Ja (Pflicht) | Vereinfacht (EAR) |
| Ab CHF 500'000 | Ja (Pflicht) | Ordentlich (doppelte Buchhaltung) |
02Freiwilliger Eintrag: Vor- und Nachteile
Auch wenn dein Umsatz unter CHF 100'000 liegt, kannst du dich freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen. Falls du noch in der Gründungsphase bist, findest du alle Schritte in unserem Artikel zum Einzelfirma gründen. Der freiwillige Eintrag hat durchaus Vorteile -- aber auch ein paar Nachteile, die du kennen solltest.
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Firmennamensschutz im Kanton: Niemand darf einen verwechselbaren Namen verwenden | Kosten: CHF 120--400 je nach Kanton (einmalige Gebühr) |
| Professioneller Auftritt: HR-Eintrag signalisiert Seriosität | Öffentliche Einsehbarkeit: Name, Adresse und Zweck sind für jeden abrufbar (zefix.ch) |
| Voraussetzung für Geschäftskonto bei manchen Banken | Betreibungsamt hat direkten Zugriff auf HR-Daten |
| Öffentliche Auftraggeber verlangen oft einen HR-Eintrag | Änderungen (z.B. Adresswechsel) müssen gemeldet werden -- Gebühren fallen an |
| UID-Nummer wird automatisch vergeben | Löschung bei Geschäftsaufgabe muss beantragt werden |
03Ablauf der Eintragung: Schritt für Schritt
Die Anmeldung beim Handelsregister ist kein bürokratisches Monster. Je nach Kanton kannst du den grössten Teil online erledigen. Hier der Ablauf:
Prüfe auf zefix.ch (Zentraler Firmenindex), ob dein gewünschter Firmenname bereits vergeben oder verwechselbar ist. Der Name muss deinen Familiennamen enthalten (z.B. «Müller IT-Services»). Fantasienamen ohne Familiennamen sind bei Einzelfirmen nicht erlaubt.
Die meisten Kantone bieten Online-Anmeldeformulare an (easygov.swiss oder kantonale Portale). Du brauchst: Firma (Name), Zweck (Geschäftstätigkeit), Sitz (Geschäftsadresse), Angaben zum Inhaber (Name, Vorname, Geburtsdatum, Heimatort, Adresse), Art der Unterschriftsberechtigung.
Du musst eine beglaubigte Unterschrift einreichen. Diese erhältst du bei der Gemeinde (Beglaubigung durch Gemeindeschreiber) oder bei einem Notar. Kosten: ca. CHF 20--50.
Reiche das Formular mit der beglaubigten Unterschrift beim kantonalen Handelsregisteramt ein -- online, per Post oder persönlich. Das Amt prüft die Angaben und den Firmennamen.
Nach der Prüfung wird die Eintragung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert. Ab diesem Moment ist deine Firma offiziell im Handelsregister eingetragen und öffentlich einsehbar.
Mit dem HR-Eintrag erhältst du automatisch eine Unternehmens-Identifikationsnummer (UID). Das Format: CHE-123.456.789. Die UID brauchst du für MWST, AHV und andere Behördenkontakte.
04Erforderliche Angaben und Kosten
Bei der Anmeldung musst du bestimmte Pflichtangaben machen, die im Handelsregister veröffentlicht werden. Die Handelsregisterverordnung (HRegV) regelt die Details.
| Angabe | Pflicht | Beispiel |
|---|---|---|
| Firma (Name) | Ja | Meier Webdesign |
| Sitz (Gemeinde) | Ja | Zürich |
| Geschäftsadresse | Ja | Musterstrasse 12, 8001 Zürich |
| Rechtsform | Ja | Einzelunternehmen |
| Zweck (Geschäftstätigkeit) | Ja | Erstellung von Websites und Webapplikationen |
| Inhaber/in (Name, Vorname, Heimatort) | Ja | Meier, Anna, von Bern |
| Unterschriftsberechtigung | Ja | Inhaberin mit Einzelunterschrift |
| Geburtsdatum des Inhabers | Ja | 01.01.1990 |
Die Kosten variieren je nach Kanton:
| Kostenpunkt | Betrag |
|---|---|
| Eintragungsgebühr Handelsregister | CHF 120--400 (kantonal unterschiedlich) |
| SHAB-Publikation | Im Eintragungspreis inbegriffen oder ca. CHF 30--50 |
| Beglaubigung der Unterschrift | CHF 20--50 (Gemeinde) oder CHF 50--100 (Notar) |
| Gesamtkosten typischerweise | CHF 170--500 |
05Änderungen melden und Löschung beantragen
Einmal eingetragen, musst du Änderungen an den registrierten Angaben dem Handelsregisteramt melden. Das gilt für:
- Änderung des Firmennamens (z.B. bei Namensänderung durch Heirat)
- Änderung der Geschäftsadresse oder des Sitzes
- Änderung des Geschäftszwecks
- Wechsel der Unterschriftsberechtigung
Für jede Änderung fällt eine Gebühr an (typischerweise CHF 50--200). Die Änderung wird ebenfalls im SHAB publiziert.
Bei der Aufgabe der Geschäftstätigkeit musst du die Löschung beantragen (OR Art. 934 Abs. 1). Die Löschung wird im SHAB publiziert und die Firma ist danach nicht mehr im Register eingetragen. Falls du den Löschungsantrag vergisst, kann das Handelsregisteramt dich nach einer gewissen Inaktivitätsperiode von Amtes wegen löschen.
06SHAB, Zefix und UID-Nummer erklärt
Rund um das Handelsregister gibt es drei wichtige Begriffe und Systeme, die du als Inhaber einer Einzelfirma kennen solltest:
- SHAB (Schweizerisches Handelsamtsblatt): Das offizielle Publikationsorgan des Bundes für Handelsregistermeldungen. Jede Eintragung, Änderung und Löschung wird im SHAB publiziert. Seit 2023 erscheint das SHAB nur noch elektronisch unter shab.ch.
- Zefix (Zentraler Firmenindex): Die öffentliche Suchmaschine für alle im Handelsregister eingetragenen Firmen der Schweiz. Auf zefix.ch kannst du nach Firmennamen suchen, Handelsregisterauszüge abrufen und prüfen, ob ein Name bereits vergeben ist. Zefix ist kostenlos.
- UID (Unternehmens-Identifikationsnummer): Eine eindeutige Identifikationsnummer im Format CHE-123.456.789, die jedem im Handelsregister eingetragenen Unternehmen zugewiesen wird. Die UID ersetzt die alte Handelsregisternummer und wird auch für MWST-Zwecke verwendet (MWST-Nummer = UID + «MWST»). Das UID-Register ist unter uid.admin.ch abrufbar.
| System | URL | Zweck |
|---|---|---|
| SHAB | shab.ch | Publikation von HR-Einträgen und Änderungen |
| Zefix | zefix.ch | Suche nach eingetragenen Firmen |
| UID-Register | uid.admin.ch | Suche nach UID-Nummern |
| EasyGov | easygov.swiss | Online-Anmeldung Handelsregister |
07Buchhaltung und HR-Eintrag mit einzly
Der Handelsregistereintrag ist ein Meilenstein für deine Einzelfirma -- er zeigt, dass dein Geschäft wächst. Spätestens jetzt brauchst du eine ordentliche Buchhaltung, die deinen Umsatz sauber nachweist. Einen Überblick über alle Rechtsformen findest du in unserem Rechtsform-Vergleich.
einzly unterstützt dich dabei:
- Umsatzübersicht in Echtzeit: Sieh jederzeit, wo du in Relation zur CHF 100'000-Grenze stehst -- einzly zeigt dir den kumulierten Jahresumsatz auf dem Dashboard
- UID und MWST-Nummer hinterlegen: Trage deine UID ein und sie erscheint automatisch auf allen Rechnungen -- gesetzeskonform und professionell
- Rechnungen mit allen Pflichtangaben: Firmenname, Adresse, UID, MWST-Nummer -- einzly stellt sicher, dass nichts fehlt
- EAR oder doppelte Buchhaltung: Unter CHF 500'000 Umsatz genügt die einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. einzly erstellt sie automatisch
- Belege digital archivieren: Die 10-jährige Aufbewahrungspflicht (OR Art. 958f) erfüllst du mit dem revisionssicheren Belegarchiv von einzly