Als Selbständige oder Selbständiger in der Schweiz erhältst du oft Zahlungen über PayPal, TWINT oder Kreditkarte. Die Herausforderung: Die Anbieter ziehen Gebühren ab, bevor der Betrag auf deinem Konto landet. Wie buchst du das korrekt in der einfachen Buchhaltung (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung)?
01Grundregel: Brutto buchen
Der Bruttobetrag — also das, was dein Kunde bezahlt hat — ist deine Einnahme. Die Gebühr des Zahlungsanbieters ist eine separate Ausgabe. In deiner Einnahmen-Ausgaben-Rechnung buchst du beides getrennt. Buche niemals nur den Nettobetrag (Auszahlung) als Umsatz — das Steueramt will den vollen Betrag sehen.
02Gebühren im Überblick
| Zahlungsmittel | Typische Gebühr | Beispiel bei CHF 100 |
|---|---|---|
| TWINT (Business) | ca. 1.3% | CHF 1.30 Gebühr → CHF 98.70 Auszahlung |
| PayPal | 3.4% + CHF 0.55 | CHF 3.95 Gebühr → CHF 96.05 Auszahlung |
| Kreditkarte (Stripe) | 2.9% + CHF 0.30 | CHF 3.20 Gebühr → CHF 96.80 Auszahlung |
| SumUp | 1.49% | CHF 1.49 Gebühr → CHF 98.51 Auszahlung |
Die genauen Gebühren variieren je nach Vertrag und Volumen. Prüfe deine Abrechnungen regelmässig.
03So buchst du richtig
Beispiel 1: TWINT-Zahlung
Kunde zahlt CHF 200 via TWINT. TWINT-Gebühr: CHF 2.60. Auszahlung auf dein Konto: CHF 197.40.
- Einnahme erfassen: CHF 200.00 (Brutto-Rechnungsbetrag)
- Ausgabe erfassen: CHF 2.60 (TWINT-Gebühr, Kategorie «Bankgebühren»)
Beispiel 2: PayPal-Zahlung
Kunde zahlt CHF 500 via PayPal. PayPal-Gebühr: CHF 17.55. Auszahlung: CHF 482.45.
- Einnahme erfassen: CHF 500.00 (Brutto-Rechnungsbetrag)
- Ausgabe erfassen: CHF 17.55 (PayPal-Gebühr, Kategorie «Bankgebühren»)
Beispiel 3: Kreditkartenzahlung via Stripe
Kunde zahlt CHF 1'000 mit Kreditkarte. Stripe-Gebühr: CHF 29.30. Auszahlung: CHF 970.70.
- Einnahme erfassen: CHF 1'000.00 (Brutto-Rechnungsbetrag)
- Ausgabe erfassen: CHF 29.30 (Stripe-Gebühr, Kategorie «Bankgebühren»)
04Fremdwährungen
Bei PayPal kommen oft Fremdwährungs-Zahlungen vor (z.B. EUR oder USD). In der einfachen Buchhaltung gilt: Buche den CHF-Betrag, der tatsächlich auf deinem Bankkonto eingeht. Allfällige Wechselkursdifferenzen sind in diesem Betrag bereits enthalten.
05MWST und Gebühren
Falls du MWST-pflichtig bist: Die Gebühren von PayPal, TWINT und Kreditkarten-Anbietern sind von der MWST befreit (Finanzdienstleistungen). Du kannst daher keine Vorsteuer darauf geltend machen. Die MWST berechnest du auf den Brutto-Rechnungsbetrag — also vor Abzug der Gebühr. Mehr zur Buchhaltungspflicht für Selbständige erfährst du in unserem separaten Artikel.