StartseiteBlogBuchhaltung
Buchhaltung

PayPal, TWINT & Kreditkarten in der Buchhaltung richtig erfassen

So buchst du Zahlungen via PayPal, TWINT und Kreditkarte korrekt in der einfachen Buchhaltung (EAR). Mit Beispielen, Gebührenübersicht und MWST-Hinweisen.

e
einzly Redaktion
Steuer- & Finanzredaktion
7 Min. Lesezeit
1. März 2026

Als Selbständige oder Selbständiger in der Schweiz erhältst du oft Zahlungen über PayPal, TWINT oder Kreditkarte. Die Herausforderung: Die Anbieter ziehen Gebühren ab, bevor der Betrag auf deinem Konto landet. Wie buchst du das korrekt in der einfachen Buchhaltung (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung)?


01Grundregel: Brutto buchen

Der Bruttobetrag — also das, was dein Kunde bezahlt hat — ist deine Einnahme. Die Gebühr des Zahlungsanbieters ist eine separate Ausgabe. In deiner Einnahmen-Ausgaben-Rechnung buchst du beides getrennt. Buche niemals nur den Nettobetrag (Auszahlung) als Umsatz — das Steueramt will den vollen Betrag sehen.

Grundsatz: Brutto buchen, Gebühr separat als Aufwand. Der Nettobetrag auf deinem Konto ist NICHT dein Umsatz.


02Gebühren im Überblick

ZahlungsmittelTypische GebührBeispiel bei CHF 100
TWINT (Business)ca. 1.3%CHF 1.30 Gebühr → CHF 98.70 Auszahlung
PayPal3.4% + CHF 0.55CHF 3.95 Gebühr → CHF 96.05 Auszahlung
Kreditkarte (Stripe)2.9% + CHF 0.30CHF 3.20 Gebühr → CHF 96.80 Auszahlung
SumUp1.49%CHF 1.49 Gebühr → CHF 98.51 Auszahlung

Die genauen Gebühren variieren je nach Vertrag und Volumen. Prüfe deine Abrechnungen regelmässig.



03So buchst du richtig

Beispiel 1: TWINT-Zahlung

Kunde zahlt CHF 200 via TWINT. TWINT-Gebühr: CHF 2.60. Auszahlung auf dein Konto: CHF 197.40.

  1. Einnahme erfassen: CHF 200.00 (Brutto-Rechnungsbetrag)
  2. Ausgabe erfassen: CHF 2.60 (TWINT-Gebühr, Kategorie «Bankgebühren»)

Beispiel 2: PayPal-Zahlung

Kunde zahlt CHF 500 via PayPal. PayPal-Gebühr: CHF 17.55. Auszahlung: CHF 482.45.

  1. Einnahme erfassen: CHF 500.00 (Brutto-Rechnungsbetrag)
  2. Ausgabe erfassen: CHF 17.55 (PayPal-Gebühr, Kategorie «Bankgebühren»)

Beispiel 3: Kreditkartenzahlung via Stripe

Kunde zahlt CHF 1'000 mit Kreditkarte. Stripe-Gebühr: CHF 29.30. Auszahlung: CHF 970.70.

  1. Einnahme erfassen: CHF 1'000.00 (Brutto-Rechnungsbetrag)
  2. Ausgabe erfassen: CHF 29.30 (Stripe-Gebühr, Kategorie «Bankgebühren»)


04Fremdwährungen

Bei PayPal kommen oft Fremdwährungs-Zahlungen vor (z.B. EUR oder USD). In der einfachen Buchhaltung gilt: Buche den CHF-Betrag, der tatsächlich auf deinem Bankkonto eingeht. Allfällige Wechselkursdifferenzen sind in diesem Betrag bereits enthalten.

Achtung bei PayPal-GuthabenLässt du Geld auf dem PayPal-Konto liegen, gilt es trotzdem als Einnahme im Zeitpunkt der Zahlung durch den Kunden — nicht erst bei der Auszahlung. Überweise regelmässig auf dein Bankkonto, um den Überblick zu behalten.


05MWST und Gebühren

Falls du MWST-pflichtig bist: Die Gebühren von PayPal, TWINT und Kreditkarten-Anbietern sind von der MWST befreit (Finanzdienstleistungen). Du kannst daher keine Vorsteuer darauf geltend machen. Die MWST berechnest du auf den Brutto-Rechnungsbetrag — also vor Abzug der Gebühr. Mehr zur Buchhaltungspflicht für Selbständige erfährst du in unserem separaten Artikel.


Sauber buchen mit einzlyIn einzly erfasst du Einnahmen und Ausgaben getrennt — auch Gebühren von PayPal oder TWINT. So stimmt deine Buchhaltung immer.


06Häufige Fragen

Ja. Der Bruttobetrag ist deine Einnahme, die Gebühr eine separate Ausgabe. Nur so stimmt deine EAR mit den Kontoauszügen überein.
Buche den CHF-Betrag, der auf deinem Bankkonto eingeht. Wechselkursdifferenzen sind darin enthalten.
Nein, Gebühren für Zahlungsdienstleistungen sind MWST-befreit. Du kannst keine Vorsteuer geltend machen.
In der einfachen Buchhaltung gilt das Zufluss-/Abflussprinzip. Buche die Einnahme, wenn das Geld auf deinem Konto eingeht. Bei PayPal idealerweise bei der Auszahlung auf dein Bankkonto.
Teilen