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Steuern

Kilometergeld & Reisekosten: Aktuelle Pauschalen für Selbständige

Aktuelle Kilometerpauschale 2026 (CHF 0.74/km) und Reisekosten-Abzüge für Selbständige in der Schweiz — inkl. Arbeitsweg, ÖV, Verpflegung und Praxisbeispiel.

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einzly Redaktion
Steuer- & Finanzredaktion
7 Min. Lesezeit
25. Feb. 2026

01Aktuelle Kilometerpauschale 2026

Die Kilometerpauschale für Personenwagen beträgt im Jahr 2026 CHF 0.74 pro Kilometer (Quelle: TCS). Im Vorjahr 2025 lag der Ansatz noch bei CHF 0.76/km. Die Pauschale wird jährlich angepasst und basiert auf den tatsächlichen durchschnittlichen Fahrzeugkosten (Abschreibung, Treibstoff, Versicherung, Unterhalt).

FahrzeugtypPauschale pro km
Personenwagen (Auto)CHF 0.74
MotorradCHF 0.40
Mofa / E-Bike (schnell)CHF 0.30
Fahrrad / E-Bike (langsam)CHF 0.15

Die Pauschale deckt sämtliche Fahrzeugkosten ab — du kannst also nicht zusätzlich Treibstoff oder Versicherung separat abziehen, wenn du den Pauschalansatz verwendest. Falls du dein Geschäftsfahrzeug auch privat nutzt, musst du den Privatanteil am Geschäftsfahrzeug berücksichtigen.



02Arbeitsweg vs. Geschäftsreise

Für die steuerliche Behandlung ist die Unterscheidung zwischen Arbeitsweg und Geschäftsreise entscheidend:

Arbeitsweg

Der Arbeitsweg ist die Strecke von deiner Wohnung zu deinem festen Arbeitsplatz. Für Selbständige, die von zu Hause arbeiten, gibt es keinen Arbeitsweg — und somit auch keinen Abzug. Wer ein externes Büro hat, kann den Arbeitsweg begrenzt absetzen (kantonale Höchstgrenzen beachten).

Geschäftsreise

Fahrten zu Kunden, Messen, Lieferanten oder anderen geschäftlichen Terminen gelten als Geschäftsreisen. Diese sind vollständig als Geschäftsaufwand absetzbar — ohne betragliche Obergrenze. Welche weiteren Kosten du geltend machen kannst, erfährst du in unserem Artikel zu Spesen als Selbständiger absetzen.

Selbständige, die von zu Hause arbeiten, haben keinen Arbeitsweg — Fahrten zu Kunden gelten als Geschäftsreise und sind voll absetzbar.


03ÖV-Abzüge (öffentlicher Verkehr)

Wer mit dem öffentlichen Verkehr unterwegs ist, kann die tatsächlichen Kosten abziehen. Für den Arbeitsweg gilt bei der direkten Bundessteuer eine Obergrenze von CHF 3'300 pro Jahr. Die kantonalen Limiten variieren und können höher oder tiefer ausfallen.

Für Geschäftsreisen mit ÖV (z. B. Zugfahrt zu einem Kunden) gibt es keine betragliche Obergrenze — die effektiven Kosten sind vollständig als Geschäftsaufwand absetzbar.

TippBewahre alle ÖV-Belege (Tickets, GA-Anteil, Halbtax) auf. Bei einer Steuerprüfung brauchst du Nachweise für die abgezogenen Kosten.


04Verpflegungsmehraufwand

Zusätzliche Verpflegungskosten können nur bei Geschäftsreisen abseits des üblichen Arbeitsorts abgezogen werden — zum Beispiel, wenn du unterwegs beim Kunden zu Mittag isst und keine eigene Küche nutzen kannst.

Nicht absetzbar sind die täglichen Mahlzeiten während des normalen Arbeitswegs (Pendeln). Für Selbständige gibt es keinen festen Bundesansatz — du ziehst die tatsächlichen, angemessenen Kosten als Geschäftsaufwand ab.

WichtigPrivate Verpflegung ist kein Geschäftsaufwand. Nur Mehrkosten, die durch eine Geschäftsreise entstehen (z. B. Mittagessen unterwegs statt zu Hause), sind absetzbar.


05Praxisbeispiel: Kilometergeld berechnen

Eine Grafikdesignerin fährt 3× pro Woche zu einem Kunden. Die einfache Strecke beträgt 25 km.

1
Strecke pro Fahrt berechnen

25 km × 2 (hin und zurück) = 50 km pro Fahrt

2
Jahreskilometer berechnen

50 km × 3 Tage × 48 Wochen = 7'200 km pro Jahr

3
Kilometergeld berechnen

7'200 km × CHF 0.74 = CHF 5'328 pro Jahr

PositionBerechnungErgebnis
Einfache Strecke25 km25 km
Hin und zurück25 km × 250 km
Pro Woche (3 Tage)50 km × 3150 km
Pro Jahr (48 Wochen)150 km × 487'200 km
Kilometergeld7'200 km × CHF 0.74CHF 5'328

Die Grafikdesignerin kann also CHF 5'328 pro Jahr als Geschäftsaufwand für Reisekosten abziehen.


Reisekosten in einzly erfassenIn einzly erfasst du Reisekosten und Kilometerentschädigung als Ausgabe — übersichtlich und jederzeit abrufbar.


06Häufige Fragen zu Kilometergeld & Reisekosten

CHF 0.74 pro km für Personenwagen (Quelle: TCS). Die Pauschale wird jährlich angepasst.
Nur wenn du einen festen Arbeitsplatz ausserhalb deiner Wohnung hast. Wer von zu Hause arbeitet, hat keinen Arbeitsweg.
Ja, Fahrten zu Kunden, Messen oder Lieferanten gelten als Geschäftsreisen und sind voll als Geschäftsaufwand absetzbar.
Nicht zwingend, aber empfehlenswert. Ein Fahrtenbuch dokumentiert deine Geschäftsfahrten und dient als Nachweis bei der Steuererklärung.
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