01Aktuelle Kilometerpauschale 2026
Die Kilometerpauschale für Personenwagen beträgt im Jahr 2026 CHF 0.74 pro Kilometer (Quelle: TCS). Im Vorjahr 2025 lag der Ansatz noch bei CHF 0.76/km. Die Pauschale wird jährlich angepasst und basiert auf den tatsächlichen durchschnittlichen Fahrzeugkosten (Abschreibung, Treibstoff, Versicherung, Unterhalt).
| Fahrzeugtyp | Pauschale pro km |
|---|---|
| Personenwagen (Auto) | CHF 0.74 |
| Motorrad | CHF 0.40 |
| Mofa / E-Bike (schnell) | CHF 0.30 |
| Fahrrad / E-Bike (langsam) | CHF 0.15 |
Die Pauschale deckt sämtliche Fahrzeugkosten ab — du kannst also nicht zusätzlich Treibstoff oder Versicherung separat abziehen, wenn du den Pauschalansatz verwendest. Falls du dein Geschäftsfahrzeug auch privat nutzt, musst du den Privatanteil am Geschäftsfahrzeug berücksichtigen.
02Arbeitsweg vs. Geschäftsreise
Für die steuerliche Behandlung ist die Unterscheidung zwischen Arbeitsweg und Geschäftsreise entscheidend:
Arbeitsweg
Der Arbeitsweg ist die Strecke von deiner Wohnung zu deinem festen Arbeitsplatz. Für Selbständige, die von zu Hause arbeiten, gibt es keinen Arbeitsweg — und somit auch keinen Abzug. Wer ein externes Büro hat, kann den Arbeitsweg begrenzt absetzen (kantonale Höchstgrenzen beachten).
Geschäftsreise
Fahrten zu Kunden, Messen, Lieferanten oder anderen geschäftlichen Terminen gelten als Geschäftsreisen. Diese sind vollständig als Geschäftsaufwand absetzbar — ohne betragliche Obergrenze. Welche weiteren Kosten du geltend machen kannst, erfährst du in unserem Artikel zu Spesen als Selbständiger absetzen.
03ÖV-Abzüge (öffentlicher Verkehr)
Wer mit dem öffentlichen Verkehr unterwegs ist, kann die tatsächlichen Kosten abziehen. Für den Arbeitsweg gilt bei der direkten Bundessteuer eine Obergrenze von CHF 3'300 pro Jahr. Die kantonalen Limiten variieren und können höher oder tiefer ausfallen.
Für Geschäftsreisen mit ÖV (z. B. Zugfahrt zu einem Kunden) gibt es keine betragliche Obergrenze — die effektiven Kosten sind vollständig als Geschäftsaufwand absetzbar.
04Verpflegungsmehraufwand
Zusätzliche Verpflegungskosten können nur bei Geschäftsreisen abseits des üblichen Arbeitsorts abgezogen werden — zum Beispiel, wenn du unterwegs beim Kunden zu Mittag isst und keine eigene Küche nutzen kannst.
Nicht absetzbar sind die täglichen Mahlzeiten während des normalen Arbeitswegs (Pendeln). Für Selbständige gibt es keinen festen Bundesansatz — du ziehst die tatsächlichen, angemessenen Kosten als Geschäftsaufwand ab.
05Praxisbeispiel: Kilometergeld berechnen
Eine Grafikdesignerin fährt 3× pro Woche zu einem Kunden. Die einfache Strecke beträgt 25 km.
25 km × 2 (hin und zurück) = 50 km pro Fahrt
50 km × 3 Tage × 48 Wochen = 7'200 km pro Jahr
7'200 km × CHF 0.74 = CHF 5'328 pro Jahr
| Position | Berechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Einfache Strecke | 25 km | 25 km |
| Hin und zurück | 25 km × 2 | 50 km |
| Pro Woche (3 Tage) | 50 km × 3 | 150 km |
| Pro Jahr (48 Wochen) | 150 km × 48 | 7'200 km |
| Kilometergeld | 7'200 km × CHF 0.74 | CHF 5'328 |
Die Grafikdesignerin kann also CHF 5'328 pro Jahr als Geschäftsaufwand für Reisekosten abziehen.