StartseiteBlogJahresabschluss
Jahresabschluss

Jahresabschluss Checkliste für Einzelunternehmen

Jahresabschluss für Einzelunternehmen: Komplette Checkliste mit allen Schritten von der EAR bis zur Steuererklärung.

e
einzly Redaktion
Steuer- & Finanzredaktion
9 Min. Lesezeit
28. Jan. 2026

01Warum ein sauberer Jahresabschluss wichtig ist

Der Jahresabschluss ist mehr als eine lästige Pflicht. Für Einzelunternehmen in der Schweiz bildet er die Grundlage für die Steuererklärung, gibt dir einen klaren Überblick über die finanzielle Lage deines Geschäfts und ist gesetzlich vorgeschrieben.

Gemäss OR Art. 957 sind alle Einzelunternehmen buchführungspflichtig. Für Einzelunternehmen mit weniger als CHF 500'000 Jahresumsatz genügt die vereinfachte Buchführung in Form einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR). Erst ab CHF 500'000 Umsatz ist die doppelte Buchführung erforderlich.

Ein sauber erstellter Jahresabschluss schützt dich vor Problemen mit dem Steueramt, ermöglicht eine realistische Einschätzung deiner Geschäftsentwicklung und bildet die Basis für fundierte Entscheidungen im neuen Jahr. Zudem benötigst du die Zahlen für deine AHV-Beitragsberechnung.

Aufbewahrungspflicht: 10 JahreAlle Geschäftsunterlagen – Belege, Rechnungen, Kontoauszüge, Buchhaltung – müssen gemäss OR Art. 958f während 10 Jahren aufbewahrt werden. Das gilt auch für digital gespeicherte Unterlagen.


02Schritt 1: Belege sammeln und prüfen

Der erste und wichtigste Schritt beim Jahresabschluss: Alle Belege des vergangenen Jahres zusammentragen und prüfen, ob die Sammlung vollständig ist. In unserem Artikel zur Belegaufbewahrung erfährst du, was du wie lange aufbewahren musst. Fehlende Belege sind die häufigste Ursache für Probleme bei der Steuererklärung.

Folgende Belege solltest du vollständig vorliegen haben:

  • Einnahmen-Belege: Alle ausgestellten Rechnungen, Quittungen, Bareinnahmen-Belege
  • Ausgaben-Belege: Alle Einkaufsrechnungen, Quittungen, Kreditkartenabrechnungen
  • Bankauszüge: Sämtliche Kontoauszüge aller Geschäftskonten, lückenlos für das ganze Jahr
  • AHV-Abrechnungen: Akonto-Rechnungen und allfällige definitive Abrechnungen der Ausgleichskasse
  • MWST-Abrechnungen: Alle eingereichten MWST-Abrechnungen (falls MWST-pflichtig)
  • Versicherungspolicen: Prämienrechnungen für Geschäftsversicherungen
  • Verträge: Miet-, Leasing- und Lizenzverträge mit den zugehörigen Rechnungen
Tipp: Bankabgleich machenGleiche jeden Eintrag auf dem Kontoauszug mit einem Beleg ab. Jede Buchung muss erklärbar sein. Fehlende Belege sofort nachfordern oder zumindest eine eigene Notiz erstellen.


03Schritt 2: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erstellen

Für Einzelunternehmen mit einem Umsatz unter CHF 500'000 ist die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR) die vorgeschriebene Form der Buchführung. Sie ist deutlich einfacher als die doppelte Buchführung und zeigt auf einen Blick, ob du Gewinn oder Verlust gemacht hast.

Die EAR gliedert sich in zwei Hauptbereiche: Auf der Einnahmen-Seite erfasst du alle geschäftlichen Einnahmen (Honorare, Verkaufserlöse, Nebeneinnahmen). Auf der Ausgaben-Seite stehen alle geschäftlichen Aufwände (Material, Miete, Versicherungen, Fahrzeug, Telekommunikation, Software, AHV-Beiträge, etc.).

EAR – Vereinfachtes Beispiel: EINNAHMEN – Honorare/Dienstleistungen: CHF 95'000, Nebeneinnahmen: CHF 2'500, Total Einnahmen: CHF 97'500. AUSGABEN – Büro/Miete: CHF 12'000, Software & IT: CHF 3'200, Telefon/Internet: CHF 1'800, Versicherungen: CHF 2'400, Reise- und Fahrtkosten: CHF 4'500, AHV/IV/EO-Beiträge: CHF 8'480, Übrige Aufwände: CHF 5'120, Total Ausgaben: CHF 37'500. GEWINN: CHF 60'000.

Dieser Gewinn ist dein steuerbares Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit. Er wird in der Steuererklärung als Einkommen deklariert und dient auch als Basis für die AHV-Beitragsberechnung.



04Schritt 3: MWST-Jahresabstimmung

Dieser Schritt betrifft dich nur, wenn du MWST-pflichtig bist (Umsatz über CHF 100'000 pro Jahr oder freiwillige Unterstellung). Falls nicht, kannst du direkt zu Schritt 4 springen.

Die MWST-Jahresabstimmung dient dazu sicherzustellen, dass die im Laufe des Jahres deklarierten MWST-Beträge mit den tatsächlichen Zahlen aus deiner Buchhaltung übereinstimmen. Differenzen können entstehen, wenn Rechnungen nachträglich korrigiert oder storniert wurden.

  • Umsatzabstimmung: Vergleiche den in der Buchhaltung erfassten Umsatz mit den in den MWST-Abrechnungen deklarierten Umsätzen.
  • Vorsteuerabstimmung: Falls du die effektive Methode nutzt, prüfe ob alle geltend gemachten Vorsteuern korrekt sind.
  • Finalisierungsabrechnung: Ergibt die Abstimmung eine Differenz, melde diese der ESTV über die Finalisierungsabrechnung (Formular «Jahresabstimmung»).
Frist nicht verpassenDie Finalisierungsabrechnung muss bis 180 Tage nach Ende des Geschäftsjahres eingereicht werden – bei einem Geschäftsjahr per 31.12. ist das also spätestens am 30. Juni des Folgejahres.


05Schritt 4: AHV-Abrechnung prüfen

Im Laufe des Jahres hast du vierteljährliche AHV-Akonto-Zahlungen an die Ausgleichskasse geleistet. Beim Jahresabschluss solltest du prüfen, ob das bezahlte Akonto ungefähr zu deinem tatsächlichen Nettoeinkommen passt.

Vergleiche dein effektives Nettoeinkommen (der Gewinn aus deiner EAR) mit dem Einkommen, auf dem dein Akonto basiert. Bei einer starken Abweichung empfiehlt es sich, die Ausgleichskasse proaktiv zu informieren und das Akonto für das laufende Jahr anpassen zu lassen.

AHV-Akonto Check: Akonto basiert auf Vorjahr – Geschätztes Einkommen (Vorjahr): CHF 50'000, Akonto-Beitrag (10.6%): CHF 5'300. Tatsächliches Einkommen – Effektiver Gewinn: CHF 60'000, Definitiver Beitrag (10.6%): CHF 6'360. Differenz (Nachzahlung): CHF 1'060.

Die definitive Abrechnung erfolgt erst nach der Steuerveranlagung – das kann 1–2 Jahre dauern. Trotzdem ist es sinnvoll, die voraussichtliche Nachzahlung einzuplanen und entsprechende Rücklagen zu bilden.



06Schritt 5: Steuererklärung einreichen

Sobald deine EAR steht und alle Abstimmungen gemacht sind, geht es an die Steuererklärung. Vergiss nicht, offene Posten korrekt abzugrenzen -- wie das geht, zeigt unser Artikel zum Thema Debitoren am Jahresende abgrenzen. Als Einzelunternehmer deklarierst du den Geschäftsgewinn als Teil deines persönlichen Einkommens – eine separate Unternehmenssteuererklärung gibt es nicht.

Die Frist für die Steuererklärung variiert je nach Kanton, liegt aber in den meisten Kantonen beim 31. März des Folgejahres. In vielen Kantonen kannst du kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr eine Fristverlängerung beantragen – teilweise bis September oder sogar November.

Folgende Unterlagen reichst du mit der Steuererklärung ein:

  • Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR): Die vollständige Aufstellung deiner geschäftlichen Einnahmen und Ausgaben
  • Verzeichnis der geschäftlichen Aktiven: Falls du Betriebsmittel besitzt (Computer, Fahrzeuge, etc.)
  • Schuldenverzeichnis: Falls geschäftliche Schulden bestehen
  • Privatanteil-Berechnung: Falls du Geschäftsfahrzeuge, Telefon oder Räume auch privat nutzt
Fristverlängerung beantragenDie meisten Kantone bieten eine einfache Online-Fristverlängerung. Beantrage sie rechtzeitig – eine verspätete Einreichung ohne Fristverlängerung kann zu Mahngebühren und im schlimmsten Fall zu einer Ermessensveranlagung führen.


07Checkliste zum Abhaken

Hier die komplette Jahresabschluss-Checkliste auf einen Blick. Arbeite die Punkte der Reihe nach ab:

#AufgabeFrist
1Alle Belege des Jahres zusammentragenJanuar
2Bankauszüge vollständig prüfen und abgleichenJanuar
3Offene Rechnungen (Debitoren/Kreditoren) klärenJanuar
4Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR) erstellenFebruar
5MWST-Jahresabstimmung durchführen (falls pflichtig)Bis 30. Juni
6AHV-Akonto prüfen und ggf. anpassen lassenFebruar
7Privatanteile berechnen (Fahrzeug, Telefon, etc.)Februar
8Anlageverzeichnis aktualisierenFebruar
9Steuererklärung ausfüllen und einreichen31. März*
10Alle Unterlagen sicher archivieren (10 Jahre)Laufend

* Frist variiert je nach Kanton. Fristverlängerung in den meisten Kantonen möglich.



08Häufige Fragen zum Jahresabschluss

Die Frist variiert je nach Kanton, liegt aber meist am 31. März des Folgejahres. In vielen Kantonen kannst du kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr eine Fristverlängerung beantragen – teilweise bis September oder November.
Nein, als Einzelunternehmen unter CHF 500'000 Umsatz bist du nicht verpflichtet, einen Treuhänder beizuziehen. Mit einer sauberen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und allen Belegen kannst du den Abschluss selbst erstellen. Ein Treuhänder kann aber bei komplexeren Situationen hilfreich sein.
Reichst du die Steuererklärung nicht fristgerecht ein, erhältst du zunächst eine Mahnung mit einer Nachfrist. Reagierst du auch dann nicht, kann die Steuerbehörde eine Ermessensveranlagung vornehmen – oft zu deinem Nachteil. Zudem drohen Bussen und Verzugszinsen.
Gemäss OR Art. 958f beträgt die Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen 10 Jahre ab dem Ende des Geschäftsjahres. Das gilt für alle Belege, Rechnungen, Kontoauszüge, Verträge und die Buchhaltung selbst – sowohl in Papierform als auch digital.
Teilen