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Jahresabschluss

Offene Rechnungen am Jahresende: Muss ich Debitoren abgrenzen?

Musst du offene Rechnungen am 31.12. abgrenzen? Erfahre den Unterschied zwischen einfacher und doppelter Buchhaltung und vermeide Doppelbesteuerung.

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einzly Redaktion
Steuer- & Finanzredaktion
6 Min. Lesezeit
1. März 2026

01Überblick

Dezember, das Jahr neigt sich dem Ende. Du hast Rechnungen verschickt, die noch nicht bezahlt sind. Musst du diese offenen Forderungen (Debitoren) in der Buchhaltung abgrenzen? Die Antwort hängt davon ab, welche Art von Buchhaltung du führst.



02Einfache Buchhaltung (EAR) = Keine Abgrenzung nötig

In der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR) gilt das Zufluss-/Abflussprinzip. Das heisst: Eine Einnahme wird erst gebucht, wenn das Geld tatsächlich auf deinem Konto eingeht. Offene Rechnungen am 31.12. werden nicht als Einnahme erfasst — sie erscheinen erst im neuen Jahr, wenn sie bezahlt werden.

Rechtsgrundlage: OR 957 Abs. 2Einzelunternehmen mit weniger als CHF 500'000 Jahresumsatz dürfen die vereinfachte Buchführung (EAR) führen. In dieser Form der Buchhaltung gibt es keine Debitoren-Abgrenzung und keine Rückstellungen.

Das bedeutet: Wenn du am 20. Dezember eine Rechnung über CHF 5'000 stellst und der Kunde erst am 15. Januar zahlt, erscheint diese Einnahme im neuen Jahr — nicht im alten.



03Gefahr: Doppelbesteuerung vermeiden

Ein häufiger Fehler: Manche Selbständige buchen offene Rechnungen am Jahresende trotzdem als Einnahme (weil die Leistung ja erbracht wurde) — und dann nochmals, wenn das Geld eingeht. Das führt zu einer Doppelbesteuerung.

Nicht doppelt buchen!Wenn du die einfache Buchhaltung (EAR) führst, buche Einnahmen ausschliesslich beim Geldeingang. Nie bei Rechnungsstellung UND bei Geldeingang — sonst versteuerst du denselben Betrag zweimal.


04Wann Debitoren-Abgrenzung doch nötig ist

Führst du die doppelte Buchhaltung (Pflicht ab CHF 500'000 Umsatz), sieht die Sache anders aus. Hier gilt das Entstehungsprinzip: Einnahmen werden gebucht, wenn die Leistung erbracht wurde — unabhängig vom Zahlungseingang.

In der doppelten Buchhaltung musst du am Jahresende also:

  • Alle offenen Rechnungen als Debitoren erfassen
  • Bereits bezahlte Vorauszahlungen für Leistungen im neuen Jahr als transitorische Passiven abgrenzen
  • Noch nicht fakturierte Leistungen als transitorische Aktiven buchen

Für die meisten Einzelunternehmen unter CHF 500'000 Umsatz ist das aber nicht relevant.



05Tipps für den Jahreswechsel

  • Rechnungen rechtzeitig stellen: Versende grosse Rechnungen so früh wie möglich, damit die Zahlung noch vor dem 31.12. eingeht
  • Zahlungsziel beachten: Ein Zahlungsziel von 30 Tagen bedeutet, dass Rechnungen ab Anfang Dezember eventuell erst im neuen Jahr bezahlt werden
  • Mahnungen vor dem Jahresende: Erinnere Kunden mit überfälligen Rechnungen — so sicherst du den Zahlungseingang noch im laufenden Jahr
  • Konsistenz: Wende dieselbe Methode (Zufluss- oder Entstehungsprinzip) konsequent an — ein Wechsel innerhalb des Jahres ist nicht zulässig
Offene Rechnungen im Blick mit einzlyeinzly zeigt dir jederzeit, welche Rechnungen noch offen sind. So behältst du den Überblick — auch am Jahresende.


06Häufige Fragen

Nein, wenn du die einfache Buchhaltung (EAR) führst. Dann buchst du Einnahmen erst beim Geldeingang.
Zuflussprinzip (EAR): Buchung bei Geldeingang. Entstehungsprinzip (doppelte Buchhaltung): Buchung bei Leistungserbringung.
Ab CHF 500'000 Jahresumsatz gemäss OR Art. 957 Abs. 1.
In der EAR passiert nichts — du hast die Einnahme ja nie gebucht. Du hast keinen steuerlichen Abzug für die unbezahlte Forderung, aber auch keine Steuern darauf bezahlt.
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