Viele Selbständige in der Schweiz arbeiten von zu Hause — sei es als Freelancer, Berater, Grafiker oder Programmierer. Die gute Nachricht: Du kannst einen Teil deiner Wohn- und Nebenkosten steuerlich als Geschäftsaufwand geltend machen. Im Unterschied zu Angestellten, die einen pauschalen Berufsabzug erhalten, rechnest du als Selbständiger die effektiven Kosten ab. Das ist aufwändiger, bringt aber oft deutlich höhere Abzüge. In diesem Artikel zeigen wir dir Schritt für Schritt, was du absetzen kannst, wie du den Arbeitsplatz-Anteil berechnest und worauf du bei der Dokumentation achten musst.
01Gesetzliche Grundlage
Die steuerliche Absetzbarkeit von Geschäftskosten ist im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG Art. 27) geregelt. Demnach sind alle geschäftsmässig begründeten Aufwendungen vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig. Dazu gehören ausdrücklich auch die anteiligen Kosten für ein geschäftlich genutztes Arbeitszimmer in der Privatwohnung.
Voraussetzung ist, dass der Raum regelmässig und überwiegend für die selbständige Erwerbstätigkeit genutzt wird. Ein gelegentlicher Arbeitsplatz am Küchentisch reicht nicht aus. Das Steueramt erwartet, dass du einen klar abgrenzbaren Bereich oder ein separates Zimmer als Arbeitszimmer nutzt.
02Was ist abzugsfähig?
Als Selbständiger mit Homeoffice kannst du folgende Kosten anteilig als Geschäftsaufwand geltend machen:
| Kostenart | Abzugsfähig | Berechnung |
|---|---|---|
| Miete (oder Hypothekarzins + Unterhalt) | Ja, anteilig | Anteil der Arbeitsfläche an der Gesamtfläche |
| Nebenkosten (Heizung, Wasser, Strom allgemein) | Ja, anteilig | Gleicher Flächenanteil wie bei der Miete |
| Strom (Mehrverbrauch durch Arbeit) | Ja, anteilig | Flächenanteil oder effektive Messung |
| Internet-Anschluss | Ja, anteilig | Geschäftsanteil (typisch 50–70%) |
| Mobiltelefon | Ja, anteilig | Geschäftsanteil (typisch 50–80%) |
| Büromöbel (Schreibtisch, Stuhl, Regal) | Ja, vollständig | Abschreibung 25% degressiv oder Sofortabzug < CHF 1'000 |
| Computer, Drucker, Monitor | Ja, anteilig bis vollständig | Abschreibung 40% degressiv, Privatanteil abziehen |
| Büromaterial (Papier, Toner, Stifte) | Ja, vollständig | Direkt als Aufwand verbuchen |
| Reinigung des Arbeitszimmers | Ja, anteilig | Gleicher Flächenanteil |
03Berechnung des Arbeitsplatz-Anteils
Der Schlüssel zur korrekten Absetzung ist die Berechnung des geschäftlichen Flächenanteils. Die Methode ist einfach: Du setzt die Fläche deines Arbeitszimmers ins Verhältnis zur gesamten Wohnfläche.
Formel
Geschäftsanteil (%) = Fläche Arbeitszimmer ÷ Gesamte Wohnfläche × 100
Konkrete Beispielrechnung
Anna ist selbständige Grafikdesignerin in Zürich und arbeitet ausschliesslich von zu Hause. Ihre Situation:
- Wohnungsfläche: 75 m²
- Arbeitszimmer: 12 m² (separates Zimmer mit Tür)
- Geschäftsanteil: 12 ÷ 75 × 100 = 16%
Mit diesem Anteil von 16% berechnet Anna folgende jährliche Abzüge:
| Kostenart | Gesamtkosten/Jahr | Geschäftsanteil (16%) | Abzug |
|---|---|---|---|
| Miete | CHF 24'000 | 16% | CHF 3'840 |
| Nebenkosten (Heizung, Wasser) | CHF 2'400 | 16% | CHF 384 |
| Strom | CHF 1'200 | 16% | CHF 192 |
| Internet | CHF 720 | 60% (geschäftlich) | CHF 432 |
| Mobiltelefon | CHF 960 | 70% (geschäftlich) | CHF 672 |
| Bürostuhl (CHF 800, Sofortabzug) | CHF 800 | 100% | CHF 800 |
| Reinigung (anteilig) | CHF 600 | 16% | CHF 96 |
| Total | CHF 6'416 |
Anna kann also CHF 6'416 pro Jahr als Geschäftsaufwand abziehen. Bei einem Grenzsteuersatz von 30% spart sie dadurch rund CHF 1'925 an Steuern — jedes Jahr.
Rechner: Dein Arbeitszimmer-Abzug
Berechne deinen individuellen Abzug — der Rechner berücksichtigt automatisch die kantonale Berechnungsformel:
04Abgrenzung privat und geschäftlich
Die saubere Trennung von privaten und geschäftlichen Kosten ist entscheidend. Das Steueramt kann bei der Veranlagung oder bei einer späteren Kontrolle jeden Abzug hinterfragen. Weitere abzugsfähige Kosten findest du in unserem Artikel zu Spesen als Selbständiger. Folgende Grundsätze helfen dir:
- Rein geschäftliche Gegenstände: Büromöbel, Fachsoftware, Drucker → 100% absetzbar
- Gemischt genutzte Gegenstände: Laptop, Smartphone, Internet → geschäftlicher Anteil schätzen und dokumentieren
- Rein private Gegenstände: TV, Küchengeräte, private Möbel → nicht absetzbar
- Infrastrukturkosten: Miete, Nebenkosten → nach Flächenanteil des Arbeitszimmers
Für gemischt genutzte Gegenstände musst du den geschäftlichen Anteil plausibel begründen. Beispiel: Wenn du deinen Laptop zu 80% geschäftlich nutzt, dokumentiere dies mit einer kurzen Notiz in deiner Buchhaltung. Übertriebene Schätzungen (z.B. 95% geschäftlich) werden vom Steueramt oft korrigiert.
05Dokumentationspflicht: Was musst du aufbewahren?
Gemäss OR Art. 958f bist du als Selbständiger verpflichtet, alle Geschäftsunterlagen mindestens 10 Jahre aufzubewahren. Für die Homeoffice-Abzüge bedeutet das:
- Mietvertrag: Als Nachweis für die Mietkosten und die Wohnungsgrösse
- Nebenkostenabrechnung: Jährliche Abrechnung der Heiz- und Nebenkosten
- Stromrechnungen: Monatliche oder jährliche Stromrechnungen
- Internet- und Telefonrechnungen: Als Nachweis für die Anschlusskosten
- Kaufbelege für Büroausstattung: Quittungen für Möbel, Computer, Zubehör
- Grundrissplan oder Flächenberechnung: Dokumentation des Arbeitszimmer-Anteils (z.B. ein einfacher Grundriss mit Massenangabe)
- Berechnung des Geschäftsanteils: Schriftliche Herleitung (z.B. «Arbeitszimmer 12 m² / Wohnung 75 m² = 16%»)
06Kantonale Unterschiede
Die steuerliche Behandlung von Homeoffice-Kosten ist im Grundsatz bei der direkten Bundessteuer einheitlich geregelt. Bei den Kantons- und Gemeindesteuern gibt es jedoch Unterschiede in der Praxis:
- Zürich: Akzeptiert den Flächenanteil-Ansatz. Bei gemischt genutzten Räumen wird der Abzug kritischer geprüft als bei separaten Arbeitszimmern
- Bern: Ähnliche Praxis wie Zürich. Verlangt bei grösseren Abzügen eine detaillierte Aufstellung
- Luzern: Tendenziell grosszügiger bei der Anerkennung von Homeoffice-Kosten, sofern die Dokumentation stimmt
- Genf: Strengere Prüfung, insbesondere bei gemischt genutzten Räumen. Ein separates Arbeitszimmer ist fast zwingend
- Waadt: Ähnlich wie Genf — separate Räumlichkeit wird bevorzugt
Im Zweifelsfall lohnt es sich, beim kantonalen Steueramt nachzufragen, welche Nachweise konkret erwartet werden. Die Praxis kann sich auch von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden.
07Homeoffice-Kosten erfassen mit einzly
Die korrekte Erfassung von Homeoffice-Kosten erfordert eine saubere Buchhaltung mit klarer Zuordnung der Geschäftsanteile. Am Jahresende fliessen diese Zahlen direkt in deine Steuererklärung. einzly macht das einfach:
- Monatliche Buchung: Erfasse die anteilige Miete, Nebenkosten und Strom jeden Monat als wiederkehrende Ausgabe — einmal einrichten, dann läuft es automatisch
- Belege digital speichern: Fotografiere Rechnungen und Quittungen und ordne sie direkt der Buchung zu
- Gemischte Kosten aufteilen: Buche Internet und Mobiltelefon mit dem korrekten Geschäftsanteil — einzly merkt sich den Prozentsatz
- Abschreibungen verwalten: Grössere Anschaffungen (Möbel, Computer) werden automatisch über die Nutzungsdauer abgeschrieben
- Jahresübersicht: Am Ende des Jahres siehst du auf einen Blick, wie viel du für dein Homeoffice ausgegeben hast — perfekt für die Steuererklärung