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Homeoffice-Kosten absetzen als Selbständiger: So geht's

Homeoffice steuerlich absetzen als Selbständiger in der Schweiz: Was ist abzugsfähig, wie berechnest du den Arbeitsplatz-Anteil und welche Dokumente brauchst du? Mit Beispielrechnung.

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einzly Redaktion
Steuer- & Finanzredaktion
7 Min. Lesezeit
2. März 2026

Viele Selbständige in der Schweiz arbeiten von zu Hause — sei es als Freelancer, Berater, Grafiker oder Programmierer. Die gute Nachricht: Du kannst einen Teil deiner Wohn- und Nebenkosten steuerlich als Geschäftsaufwand geltend machen. Im Unterschied zu Angestellten, die einen pauschalen Berufsabzug erhalten, rechnest du als Selbständiger die effektiven Kosten ab. Das ist aufwändiger, bringt aber oft deutlich höhere Abzüge. In diesem Artikel zeigen wir dir Schritt für Schritt, was du absetzen kannst, wie du den Arbeitsplatz-Anteil berechnest und worauf du bei der Dokumentation achten musst.


01Gesetzliche Grundlage

Die steuerliche Absetzbarkeit von Geschäftskosten ist im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG Art. 27) geregelt. Demnach sind alle geschäftsmässig begründeten Aufwendungen vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig. Dazu gehören ausdrücklich auch die anteiligen Kosten für ein geschäftlich genutztes Arbeitszimmer in der Privatwohnung.

Voraussetzung ist, dass der Raum regelmässig und überwiegend für die selbständige Erwerbstätigkeit genutzt wird. Ein gelegentlicher Arbeitsplatz am Küchentisch reicht nicht aus. Das Steueramt erwartet, dass du einen klar abgrenzbaren Bereich oder ein separates Zimmer als Arbeitszimmer nutzt.

Selbständige vs. AngestellteAngestellte erhalten einen pauschalen Berufsabzug für Berufskosten (inkl. Arbeitsweg, Verpflegung). Selbständige rechnen dagegen die effektiven Kosten ab — inklusive anteiliger Mietkosten für das Homeoffice. Das ist ein wesentlicher Unterschied und oft vorteilhafter.


02Was ist abzugsfähig?

Als Selbständiger mit Homeoffice kannst du folgende Kosten anteilig als Geschäftsaufwand geltend machen:

KostenartAbzugsfähigBerechnung
Miete (oder Hypothekarzins + Unterhalt)Ja, anteiligAnteil der Arbeitsfläche an der Gesamtfläche
Nebenkosten (Heizung, Wasser, Strom allgemein)Ja, anteiligGleicher Flächenanteil wie bei der Miete
Strom (Mehrverbrauch durch Arbeit)Ja, anteiligFlächenanteil oder effektive Messung
Internet-AnschlussJa, anteiligGeschäftsanteil (typisch 50–70%)
MobiltelefonJa, anteiligGeschäftsanteil (typisch 50–80%)
Büromöbel (Schreibtisch, Stuhl, Regal)Ja, vollständigAbschreibung 25% degressiv oder Sofortabzug < CHF 1'000
Computer, Drucker, MonitorJa, anteilig bis vollständigAbschreibung 40% degressiv, Privatanteil abziehen
Büromaterial (Papier, Toner, Stifte)Ja, vollständigDirekt als Aufwand verbuchen
Reinigung des ArbeitszimmersJa, anteiligGleicher Flächenanteil
Nicht abzugsfähigKosten, die rein privater Natur sind, darfst du nicht abziehen: allgemeine Wohnungsrenovationen (ausser Arbeitszimmer), Gartenunterhalt, Einrichtung von Wohnräumen oder Küche. Auch die Amortisation einer Hypothek ist kein abzugsfähiger Aufwand (nur der Hypothekarzins).


03Berechnung des Arbeitsplatz-Anteils

Der Schlüssel zur korrekten Absetzung ist die Berechnung des geschäftlichen Flächenanteils. Die Methode ist einfach: Du setzt die Fläche deines Arbeitszimmers ins Verhältnis zur gesamten Wohnfläche.

Formel

Geschäftsanteil (%) = Fläche Arbeitszimmer ÷ Gesamte Wohnfläche × 100

Konkrete Beispielrechnung

Anna ist selbständige Grafikdesignerin in Zürich und arbeitet ausschliesslich von zu Hause. Ihre Situation:

  • Wohnungsfläche: 75 m²
  • Arbeitszimmer: 12 m² (separates Zimmer mit Tür)
  • Geschäftsanteil: 12 ÷ 75 × 100 = 16%

Mit diesem Anteil von 16% berechnet Anna folgende jährliche Abzüge:

KostenartGesamtkosten/JahrGeschäftsanteil (16%)Abzug
MieteCHF 24'00016%CHF 3'840
Nebenkosten (Heizung, Wasser)CHF 2'40016%CHF 384
StromCHF 1'20016%CHF 192
InternetCHF 72060% (geschäftlich)CHF 432
MobiltelefonCHF 96070% (geschäftlich)CHF 672
Bürostuhl (CHF 800, Sofortabzug)CHF 800100%CHF 800
Reinigung (anteilig)CHF 60016%CHF 96
TotalCHF 6'416

Anna kann also CHF 6'416 pro Jahr als Geschäftsaufwand abziehen. Bei einem Grenzsteuersatz von 30% spart sie dadurch rund CHF 1'925 an Steuern — jedes Jahr.

Separates Arbeitszimmer bevorzugtDas Steueramt akzeptiert den Abzug am einfachsten, wenn du ein separates Zimmer mit Tür als Arbeitszimmer nutzt. Ein abgetrennter Bereich im Wohnzimmer ist auch möglich, aber du musst den geschäftlichen Anteil dann besonders gut begründen können.

Rechner: Dein Arbeitszimmer-Abzug

Berechne deinen individuellen Abzug — der Rechner berücksichtigt automatisch die kantonale Berechnungsformel:



04Abgrenzung privat und geschäftlich

Die saubere Trennung von privaten und geschäftlichen Kosten ist entscheidend. Das Steueramt kann bei der Veranlagung oder bei einer späteren Kontrolle jeden Abzug hinterfragen. Weitere abzugsfähige Kosten findest du in unserem Artikel zu Spesen als Selbständiger. Folgende Grundsätze helfen dir:

  • Rein geschäftliche Gegenstände: Büromöbel, Fachsoftware, Drucker → 100% absetzbar
  • Gemischt genutzte Gegenstände: Laptop, Smartphone, Internet → geschäftlicher Anteil schätzen und dokumentieren
  • Rein private Gegenstände: TV, Küchengeräte, private Möbel → nicht absetzbar
  • Infrastrukturkosten: Miete, Nebenkosten → nach Flächenanteil des Arbeitszimmers

Für gemischt genutzte Gegenstände musst du den geschäftlichen Anteil plausibel begründen. Beispiel: Wenn du deinen Laptop zu 80% geschäftlich nutzt, dokumentiere dies mit einer kurzen Notiz in deiner Buchhaltung. Übertriebene Schätzungen (z.B. 95% geschäftlich) werden vom Steueramt oft korrigiert.

Keine DoppelabzügeKosten, die du bereits als Geschäftsaufwand verbucht hast, darfst du nicht noch einmal als persönlichen Abzug in der Steuererklärung geltend machen. Als Selbständiger rechnest du die effektiven Kosten über die Geschäftsbuchhaltung ab — der pauschale Berufsabzug für Angestellte entfällt.


05Dokumentationspflicht: Was musst du aufbewahren?

Gemäss OR Art. 958f bist du als Selbständiger verpflichtet, alle Geschäftsunterlagen mindestens 10 Jahre aufzubewahren. Für die Homeoffice-Abzüge bedeutet das:

  • Mietvertrag: Als Nachweis für die Mietkosten und die Wohnungsgrösse
  • Nebenkostenabrechnung: Jährliche Abrechnung der Heiz- und Nebenkosten
  • Stromrechnungen: Monatliche oder jährliche Stromrechnungen
  • Internet- und Telefonrechnungen: Als Nachweis für die Anschlusskosten
  • Kaufbelege für Büroausstattung: Quittungen für Möbel, Computer, Zubehör
  • Grundrissplan oder Flächenberechnung: Dokumentation des Arbeitszimmer-Anteils (z.B. ein einfacher Grundriss mit Massenangabe)
  • Berechnung des Geschäftsanteils: Schriftliche Herleitung (z.B. «Arbeitszimmer 12 m² / Wohnung 75 m² = 16%»)
Digital aufbewahren reichtSeit der Revision des OR (Art. 957a ff.) sind digitale Belege vollwertig anerkannt. Fotografiere oder scanne Quittungen sofort und speichere sie strukturiert ab. einzly bietet dafür eine integrierte Belegverwaltung — jeder Ausgabe wird direkt der passende Beleg zugeordnet.


06Kantonale Unterschiede

Die steuerliche Behandlung von Homeoffice-Kosten ist im Grundsatz bei der direkten Bundessteuer einheitlich geregelt. Bei den Kantons- und Gemeindesteuern gibt es jedoch Unterschiede in der Praxis:

  • Zürich: Akzeptiert den Flächenanteil-Ansatz. Bei gemischt genutzten Räumen wird der Abzug kritischer geprüft als bei separaten Arbeitszimmern
  • Bern: Ähnliche Praxis wie Zürich. Verlangt bei grösseren Abzügen eine detaillierte Aufstellung
  • Luzern: Tendenziell grosszügiger bei der Anerkennung von Homeoffice-Kosten, sofern die Dokumentation stimmt
  • Genf: Strengere Prüfung, insbesondere bei gemischt genutzten Räumen. Ein separates Arbeitszimmer ist fast zwingend
  • Waadt: Ähnlich wie Genf — separate Räumlichkeit wird bevorzugt

Im Zweifelsfall lohnt es sich, beim kantonalen Steueramt nachzufragen, welche Nachweise konkret erwartet werden. Die Praxis kann sich auch von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden.

Eigentumswohnung oder HausWer in einer eigenen Immobilie arbeitet, kann statt der Miete den anteiligen Hypothekarzins und die Unterhaltskosten abziehen. Auch die Gebäudeversicherung und Grundsteuern sind anteilig absetzbar. Die Amortisation der Hypothek ist jedoch kein abzugsfähiger Aufwand — nur die Zinsen.


07Homeoffice-Kosten erfassen mit einzly

Die korrekte Erfassung von Homeoffice-Kosten erfordert eine saubere Buchhaltung mit klarer Zuordnung der Geschäftsanteile. Am Jahresende fliessen diese Zahlen direkt in deine Steuererklärung. einzly macht das einfach:

  • Monatliche Buchung: Erfasse die anteilige Miete, Nebenkosten und Strom jeden Monat als wiederkehrende Ausgabe — einmal einrichten, dann läuft es automatisch
  • Belege digital speichern: Fotografiere Rechnungen und Quittungen und ordne sie direkt der Buchung zu
  • Gemischte Kosten aufteilen: Buche Internet und Mobiltelefon mit dem korrekten Geschäftsanteil — einzly merkt sich den Prozentsatz
  • Abschreibungen verwalten: Grössere Anschaffungen (Möbel, Computer) werden automatisch über die Nutzungsdauer abgeschrieben
  • Jahresübersicht: Am Ende des Jahres siehst du auf einen Blick, wie viel du für dein Homeoffice ausgegeben hast — perfekt für die Steuererklärung
Kein Abzug vergessenViele Selbständige vergessen regelmässige Homeoffice-Kosten, weil sie monatlich klein erscheinen. Über ein Jahr summiert sich die Miete allein schnell auf mehrere Tausend Franken Abzug. Erfasse alles von Anfang an sauber — mit einzly geht das in Sekunden. Teste einzly 30 Tage kostenlos.


08Häufige Fragen zu Homeoffice-Kosten

Grundsätzlich ja, aber es ist schwieriger. Das Steueramt akzeptiert einen Abzug am einfachsten bei einem separaten Raum mit Tür. Wenn du in einem abgetrennten Bereich des Wohnzimmers arbeitest, musst du den geschäftlichen Anteil besonders gut begründen. Ein Schreibtisch im Schlafzimmer ohne klare Abtrennung wird oft nicht anerkannt.
Es gibt keine gesetzliche Obergrenze, aber der Anteil muss plausibel sein. Typisch sind 10–25% der Wohnfläche. Ein Anteil von über 30% wird vom Steueramt kritisch geprüft — ausser du hast tatsächlich einen sehr grossen Arbeitsbereich (z.B. Atelier, Werkstatt). Wichtig: Der Anteil muss der tatsächlichen Fläche entsprechen.
In der Regel nicht, da du den Anschluss auch privat nutzt. Ein geschäftlicher Anteil von 50–70% ist üblich und wird von den meisten Steuerämtern akzeptiert. Wenn du nachweisen kannst, dass du einen separaten Geschäftsanschluss hast (z.B. eine eigene Leitung), ist ein 100%-Abzug möglich.
Anschaffungen unter CHF 1'000 (exkl. MWST) können in der Regel im Anschaffungsjahr vollständig als Aufwand verbucht werden (Sofortabschreibung). Das gilt z.B. für einen Bürostuhl unter CHF 1'000, ein Regal oder Schreibtischzubehör. Teurere Möbel müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden (25% degressiv gemäss ESTV-Merkblatt).
Angestellte erhalten einen pauschalen Berufsabzug, der Arbeitsweg, Verpflegung und weitere Berufskosten pauschal abdeckt. Homeoffice-Kosten sind darin nur begrenzt enthalten. Selbständige hingegen rechnen alle geschäftlichen Kosten effektiv ab — inklusive des anteiligen Mietkosten-Abzugs. Das ist aufwändiger, bringt aber bei regelmässiger Heimarbeit in der Regel höhere Abzüge.
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