AHV

AHV-Akonto für Selbständige korrekt berechnen

AHV-Akonto als Selbständiger berechnen: Beitragssätze, Berechnungsbeispiel und Tipps zur Nachzahlung vermeiden.

e
einzly Redaktion
Steuer- & Finanzredaktion
6 Min. Lesezeit
3. Feb. 2026

01Was ist das AHV-Akonto?

Als Selbständigerwerbender in der Schweiz bist du verpflichtet, deine AHV/IV/EO-Beiträge selbst an die kantonale Ausgleichskasse abzuführen. Im Gegensatz zu Angestellten, bei denen der Arbeitgeber die Beiträge monatlich abzieht, musst du dich aktiv um die Zahlung kümmern.

Das AHV-Akonto ist eine provisorische Vorauszahlung, die du vierteljährlich leistest. Die Höhe basiert auf einer Schätzung deines voraussichtlichen Jahreseinkommens. Die Ausgleichskasse verwendet dafür in der Regel dein letztes bekanntes Einkommen aus der Steuerveranlagung.

Nach Vorliegen der definitiven Steuerveranlagung wird die definitive Abrechnung erstellt. Hast du zu wenig bezahlt, folgt eine Nachzahlung. Hast du zu viel bezahlt, erhältst du eine Rückerstattung. Das Ziel ist also, das Akonto möglichst nah am tatsächlichen Einkommen zu halten.

Gut zu wissenDie AHV-Beiträge decken gleichzeitig auch die IV (Invalidenversicherung) und die EO (Erwerbsersatzordnung) ab. Du zahlst also mit einem einzigen Beitrag alle drei Sozialversicherungen.


02AHV-Beitragssätze für Selbständige

Selbständige zahlen den gesamten AHV/IV/EO-Beitrag allein – es gibt keinen Arbeitgeberanteil. Dafür gilt eine sinkende Skala (degressive Beitragsskala): Je tiefer dein Nettoeinkommen, desto tiefer der prozentuale Beitragssatz.

Die Skala reicht von 5.371% bei sehr tiefem Einkommen bis zum Maximalsatz von 10.6% des Nettoeinkommens aus selbständiger Erwerbstätigkeit. Der Mindestbeitrag beträgt CHF 514 pro Jahr (Stand 2024/2025).

Nettoeinkommen (CHF)Beitragssatz
bis 9'8005.371%
17'0005.509%
21'4005.786%
25'7006.062%
30'1006.339%
34'4006.615%
38'8006.892%
43'1007.168%
47'5007.445%
51'8007.721%
57'4008.274%
ab 57'40010.6%
Nettoeinkommen = Umsatz minus GeschäftsaufwandDer Beitragssatz wird auf dein Nettoeinkommen angewandt – also dein Umsatz abzüglich aller geschäftlich begründeten Aufwände. Nicht zu verwechseln mit dem Bruttoumsatz.


03So berechnest du dein Akonto

Die Berechnung deines AHV-Akontos erfolgt in drei einfachen Schritten. Du brauchst dafür eine möglichst realistische Schätzung deines Jahreseinkommens.

  1. Schätze dein jährliches Nettoeinkommen. Nimm deinen erwarteten Umsatz und ziehe alle Geschäftsaufwände ab (Material, Miete, Software, Versicherungen, etc.). Das Ergebnis ist dein voraussichtliches Nettoeinkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit.
  2. Bestimme den passenden Beitragssatz. Verwende die Beitragsskala aus Abschnitt 2. Bei einem Nettoeinkommen ab CHF 57'400 gilt der Maximalsatz von 10.6%.
  3. Berechne den Jahresbeitrag und teile durch 4. Multipliziere dein geschätztes Nettoeinkommen mit dem Beitragssatz. Das Ergebnis teilst du durch 4, um die vierteljährliche Akonto-Zahlung zu erhalten.

Die Ausgleichskasse legt das Akonto normalerweise auf Basis deiner letzten Steuerveranlagung fest. Wenn du weisst, dass sich dein Einkommen stark verändert hat, solltest du proaktiv eine Anpassung beantragen. Wie du deine Steuererklärung als Einzelfirma korrekt ausfüllst, erklären wir separat.

Vergiss den AHV-Beitrag nicht bei der SchätzungDein AHV-Beitrag selbst ist auch ein abzugsfähiger Aufwand. Du darfst also die Hälfte des AHV-Beitrags von deinem Einkommen abziehen, bevor der Beitrag berechnet wird. In der Praxis setzt die Ausgleichskasse diesen Abzug automatisch.


04Konkretes Rechenbeispiel

Nehmen wir an, du bist selbständiger Berater mit einem geschätzten Nettoeinkommen von CHF 80'000 pro Jahr. So berechnest du dein AHV-Akonto:

Geschätztes Nettoeinkommen: CHF 80'000. Beitragssatz (ab CHF 57'400): 10.6%. AHV/IV/EO-Jahresbeitrag: CHF 80'000 x 10.6% = CHF 8'480. Akonto pro Quartal: CHF 8'480 / 4 = CHF 2'120. Du zahlst also ca. CHF 2'120 pro Quartal an deine kantonale Ausgleichskasse.

Steigt dein Einkommen am Ende des Jahres auf CHF 95'000, wird die Differenz bei der definitiven Abrechnung nachgefordert. In diesem Fall wären das zusätzliche CHF 1'590 (CHF 95'000 x 10.6% = CHF 10'070 minus bereits bezahlte CHF 8'480). Um das zu vermeiden, passt du dein Akonto rechtzeitig an.



05Akonto anpassen – wann und wie

Dein Einkommen als Selbständiger schwankt oft von Jahr zu Jahr. Wenn du merkst, dass dein aktuelles Einkommen deutlich vom Vorjahr abweicht, solltest du dein Akonto anpassen lassen. Das geht einfacher als die meisten denken.

Kontaktiere deine kantonale Ausgleichskasse – am besten schriftlich per E-Mail oder über das Online-Portal deiner Kasse. Teile deine neue Einkommensschätzung mit. Die Ausgleichskasse passt daraufhin deine vierteljährlichen Akonto-Zahlungen an.

  • Einkommen steigt? Erhöhe das Akonto, um eine grosse Nachzahlung zu vermeiden. Nachzahlungen können mit Verzugszinsen belastet werden.
  • Einkommen sinkt? Senke das Akonto, damit du nicht unnötig Kapital bindest. Die Rückerstattung bei der definitiven Abrechnung kann Monate dauern.
  • Unverändert? Auch wenn dein Einkommen stabil bleibt, lohnt sich ein jährlicher Check.
Kein fixer Termin nötigDu kannst die Anpassung jederzeit im laufenden Jahr beantragen. Es gibt keine spezielle Frist dafür – je früher, desto besser.


06Tipps zur Nachzahlung vermeiden

Nachzahlungen bei der AHV sind ärgerlich – vor allem, wenn sie unerwartet kommen. Mit diesen Strategien sorgst du dafür, dass dein Akonto möglichst genau passt.

Tipp 1: Rücklage bildenLege bei jeder Rechnungsstellung ca. 10–11% deines Nettogewinns auf ein separates Konto. So hast du die AHV-Beiträge immer parat – auch bei einer Nachzahlung.
Tipp 2: Halbjährlich prüfenVergleiche dein bisheriges Einkommen im Juni mit deiner Schätzung. Weicht es um mehr als 20% ab, passe das Akonto sofort an.
Tipp 3: Buchhaltung laufend führenWer seine Einnahmen und Ausgaben laufend erfasst, hat jederzeit den Überblick über das aktuelle Nettoeinkommen. Tools wie einzly machen das automatisch.
Achtung: VerzugszinsenBei Nachzahlungen berechnet die Ausgleichskasse Verzugszinsen ab dem Fälligkeitsdatum. Je grösser die Differenz, desto höher die Zinsbelastung. Rechtzeitiges Anpassen spart bares Geld.


07Häufige Fragen zum AHV-Akonto

Die Akonto-Zahlungen sind vierteljährlich fällig. Die genauen Termine legt deine kantonale Ausgleichskasse fest – meist per Ende März, Juni, September und Dezember. Du erhältst jeweils rechtzeitig eine Rechnung mit Einzahlungsschein.
Wenn dein definitives Einkommen tiefer ist als die Schätzung, erhältst du nach der definitiven Abrechnung eine Rückerstattung der zu viel bezahlten Beiträge. Die definitive Abrechnung erfolgt nach Vorliegen der Steuerveranlagung – das kann 1–2 Jahre dauern.
Ja. Wenn sich dein Einkommen wesentlich verändert, kannst du jederzeit bei deiner Ausgleichskasse eine Anpassung der Akonto-Zahlungen beantragen. Das geht in der Regel per E-Mail, Telefon oder über das Online-Portal der Ausgleichskasse.
Der Mindestbeitrag für Selbständige beträgt CHF 514 pro Jahr (Stand 2024/2025). Dieser gilt bei einem sehr tiefen Nettoeinkommen und wird vierteljährlich in Raten von ca. CHF 129 fällig. Der Mindestbeitrag deckt AHV, IV und EO ab.
Teilen