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MWST

MWST-Pflicht ab
CHF 100'000: Wann bin ich dabei?

Ab einem weltweit erzielten Jahresumsatz von CHF 100'000 bist du in der Schweiz MWST-pflichtig. Wir erklären, wann die Pflicht greift, wie du dich anmeldest und was sich danach ändert.

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Einzly Redaktion
Buchhaltung & Steuern
4 Min. Lesezeit
10. Feb. 2026
Aktualisiert: Feb. 2026

01 Ab wann bin ich MWST-pflichtig?

In der Schweiz gilt eine klare Grenze: Wer mit seiner selbständigen Tätigkeit einen weltweit erzielten Jahresumsatz von CHF 100'000 oder mehr erreicht, ist obligatorisch MWST-pflichtig. Diese Regelung ist im Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) verankert.

Die Grenze bezieht sich nicht auf den Gewinn, sondern auf den Umsatz – also die Summe aller Einnahmen aus steuerbaren Leistungen. Ob du am Ende des Jahres einen Gewinn oder Verlust machst, spielt für die MWST-Pflicht keine Rolle.

Die Pflicht greift ab dem Zeitpunkt, an dem absehbar ist, dass du die CHF 100'000 innerhalb von 12 Monaten überschreitest. Du musst also nicht bis zum Jahresende warten – wenn du z.B. im Juni bereits CHF 70'000 Umsatz hast und die Tendenz klar ist, musst du dich anmelden.

Rechtsgrundlage Die MWST-Pflicht ist in Art. 10 MWSTG geregelt. Die Umsatzgrenze von CHF 100'000 gilt für alle im Inland steuerpflichtigen Unternehmen – unabhängig von der Rechtsform (Einzelfirma, GmbH, AG, etc.).

02 Was zählt zum Umsatz?

Für die Beurteilung der CHF-100'000-Grenze zählt der weltweit erzielte Jahresumsatz aus steuerbaren Leistungen. Das umfasst mehr als du vielleicht denkst:

  • Alle Dienstleistungen und Lieferungen, die du in der Schweiz oder vom Inland aus erbringst
  • Umsätze mit ausländischen Kunden – auch wenn die Leistung im Ausland erbracht wird, zählt sie für die Schwelle
  • Steuerbefreite Umsätze (z.B. Exporte) – diese zählen zum massgebenden Umsatz, obwohl keine MWST darauf anfällt
  • Von der Steuer ausgenommene Leistungen (z.B. Gesundheitsleistungen, Bildung gemäss Art. 21 MWSTG) – diese zählen ebenfalls mit

Nicht zum massgebenden Umsatz zählen hingegen rein private Einnahmen (z.B. Verkauf von Privatgegenständen auf Ricardo) oder Kapitalerträge aus Vermögensverwaltung.

Häufiger Irrtum Viele Selbständige glauben, dass nur inländischer Umsatz zählt. Das stimmt nicht. Wenn du als Webdesigner für CHF 60'000 in der Schweiz und für CHF 50'000 für deutsche Kunden arbeitest, liegt dein massgebender Umsatz bei CHF 110'000 – und du bist MWST-pflichtig.

03 Anmeldung innert 30 Tagen

Sobald du die Grenze von CHF 100'000 überschreitest (oder absehbar ist, dass du sie überschreiten wirst), musst du dich innert 30 Tagen bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) anmelden. Die Anmeldung erfolgt online über das Portal der ESTV.

Bei der Anmeldung wählst du auch deine Abrechnungsmethode:

  • Effektive Methode: Du rechnest die tatsächlich eingenommene MWST ab und ziehst die bezahlte Vorsteuer ab. Abrechnung quartalsweise.
  • Saldosteuersatz-Methode: Du zahlst einen pauschalen, branchenspezifischen Satz auf deinen Bruttoumsatz. Abrechnung halbjährlich. (Voraussetzung: Umsatz unter CHF 5.02 Mio.)

Eine freiwillige Anmeldung ist jederzeit möglich – auch wenn dein Umsatz unter CHF 100'000 liegt. Das kann sinnvoll sein, wenn du hohe Investitionen tätigst und die Vorsteuer geltend machen möchtest, oder wenn deine Kunden hauptsächlich Unternehmen sind (B2B), die selbst Vorsteuer abziehen.

Praxis-Tipp Behalte deinen kumulierten Umsatz im Auge. Wenn du im laufenden Jahr die CHF 80'000-Marke erreichst und noch Aufträge offen hast, ist es Zeit, dich mit der Anmeldung zu befassen. Lieber etwas zu früh als zu spät.

04 MWST-Sätze im Überblick

Seit dem 1. Januar 2024 gelten in der Schweiz die folgenden MWST-Sätze. Diese wurden im Rahmen der AHV-Zusatzfinanzierung angepasst:

SatzHöheGilt für
Normalsatz8.1%Die meisten Waren und Dienstleistungen
Reduzierter Satz2.6%Lebensmittel, Medikamente, Zeitungen, Bücher
Sondersatz Beherbergung3.8%Hotelübernachtungen inkl. Frühstück

Als Selbständiger in der Dienstleistungsbranche wirst du in den meisten Fällen den Normalsatz von 8.1% verrechnen. Den reduzierten Satz darfst du nur anwenden, wenn deine Leistung explizit in der Liste der begünstigten Güter aufgeführt ist.

Beispiel: Rechnung mit MWST
Honorar Webdesign: CHF 5'000.00
MWST 8.1%: CHF 405.00
------------------------------------
Total inkl. MWST: CHF 5'405.00

05 Was ändert sich nach der Anmeldung?

Sobald du MWST-pflichtig bist, ändern sich einige Dinge in deinem Geschäftsalltag. Die wichtigsten Punkte:

  • Rechnungen mit MWST. Du musst auf allen Rechnungen die MWST separat ausweisen – mit Steuersatz und Steuerbetrag. Deine UID-Nummer (Unternehmens-Identifikationsnummer mit MWST-Zusatz) gehört ebenfalls auf jede Rechnung.
  • Vorsteuerabzug. Ab jetzt kannst du die MWST, die du selbst bezahlst (z.B. auf Software-Abos, Büromaterial, Geschäftsmiete), als Vorsteuer geltend machen – sofern du die effektive Methode wählst.
  • Regelmässige Abrechnung. Je nach Methode musst du quartalsweise (effektiv) oder halbjährlich (Saldo) eine MWST-Abrechnung bei der ESTV einreichen und den geschuldeten Betrag überweisen.
  • Buchhaltungspflicht erweitert. Du musst deine Einnahmen und Ausgaben so erfassen, dass die MWST jederzeit korrekt berechnet werden kann. Alle Belege müssen aufbewahrt werden.
Einzly macht das einfach Einzly weist die MWST automatisch auf jeder Rechnung aus, berechnet deine Steuerschuld und zeigt dir bei der Abrechnung genau, welche Ziffern du auf estv.admin.ch eintragen musst.

06 Häufige Fragen zur MWST-Pflicht

Kann ich mich freiwillig anmelden, auch unter CHF 100'000?

+

Ja. Eine freiwillige Anmeldung bei der ESTV ist jederzeit möglich – auch wenn dein Umsatz unter CHF 100'000 liegt. Das kann sich lohnen, wenn du z.B. hohe Vorsteuern geltend machen möchtest (Investitionen, Büroeinrichtung, etc.) oder wenn deine B2B-Kunden eine MWST-Nummer auf der Rechnung erwarten.

Ab wann genau beginnt die MWST-Pflicht?

+

Die Pflicht beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem absehbar ist, dass du innerhalb von 12 Monaten die Grenze von CHF 100'000 überschreitest. Du musst dich dann innert 30 Tagen bei der ESTV anmelden. Die Pflicht gilt rückwirkend ab dem Beginn der Steuerperiode.

Zählt auch mein Umsatz aus dem Ausland?

+

Ja. Für die Beurteilung der CHF-100'000-Grenze zählt der weltweit erzielte Umsatz aus steuerbaren Leistungen. Also auch Einnahmen, die du mit Kunden im Ausland erzielst. Es spielt keine Rolle, wo der Kunde sitzt – massgebend ist der Gesamtumsatz deines Unternehmens.

Was passiert, wenn ich mich nicht anmelde?

+

Wenn du die MWST-Pflicht ignorierst, kann die ESTV dich rückwirkend eintragen und die geschuldete MWST nachfordern – plus Verzugszinsen von 4% pro Jahr. Zudem drohen Ordnungsbussen. Es lohnt sich, die Umsatzgrenze im Auge zu behalten und rechtzeitig zu handeln.