01 AHV-Pflicht für Selbständige
Wer in der Schweiz selbständig erwerbstätig ist, muss sich zwingend bei der kantonalen Ausgleichskasse anmelden und Beiträge an die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung), IV (Invalidenversicherung) und EO (Erwerbsersatzordnung) entrichten. Diese Pflicht gilt ab dem ersten Tag deiner selbständigen Tätigkeit.
Im Unterschied zu Angestellten, bei denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge hälftig teilen, trägst du als Selbständiger die gesamten Kosten allein. Dafür profitierst du von einer degressiven Beitragsskala – der prozentuale Satz ist bei tiefem Einkommen deutlich geringer als bei Angestellten.
Die AHV-Beiträge sind keine optionale Leistung. Wer sie nicht zahlt, riskiert Beitragslücken, die sich direkt auf die spätere Altersrente auswirken. Jedes fehlende Beitragsjahr kann zu einer Rentenkürzung führen. Es lohnt sich also, dieses Thema von Beginn an ernst zu nehmen.
02 Beitragssätze im Detail
Für Selbständige gilt eine degressive Beitragsskala. Das bedeutet: Je höher dein Nettoeinkommen, desto höher der prozentuale Beitragssatz – allerdings nur bis zum Maximum von 10.6%. Die Skala beginnt bei 5.371% für die tiefsten Einkommen.
Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Stufen der Beitragsskala. Der Beitragssatz wird auf das Nettoeinkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit angewendet – also Umsatz minus geschäftlich begründete Aufwände.
| Nettoeinkommen (CHF/Jahr) | Beitragssatz (AHV/IV/EO) |
|---|---|
| bis 9'800 | 5.371% |
| 9'800 – 17'000 | 5.371% – 5.509% |
| 17'000 – 21'400 | 5.509% – 5.786% |
| 21'400 – 25'700 | 5.786% – 6.062% |
| 25'700 – 30'100 | 6.062% – 6.339% |
| 30'100 – 34'400 | 6.339% – 6.615% |
| 34'400 – 38'800 | 6.615% – 6.892% |
| 38'800 – 43'100 | 6.892% – 7.168% |
| 43'100 – 47'500 | 7.168% – 7.445% |
| 47'500 – 51'800 | 7.445% – 7.721% |
| 51'800 – 57'400 | 7.721% – 8.274% |
| ab 57'400 | 10.6% |
03 Mindestbeitrag und Höchstbeitrag
Auch wenn dein Einkommen aus selbständiger Tätigkeit sehr tief ist oder du sogar einen Verlust schreibst, bist du trotzdem zur Zahlung eines Mindestbeitrags verpflichtet. Der Mindestbeitrag beträgt CHF 514 pro Jahr (Stand 2024/2025).
Dieser Mindestbeitrag gilt für Nettoeinkommen unter CHF 9'800 und stellt sicher, dass du ein vollständiges Beitragsjahr erzielst. Selbst wenn dein Geschäft im Aufbau ist oder du nur wenig verdienst, solltest du den Mindestbeitrag zahlen, um keine Beitragslücken zu riskieren.
Einen eigentlichen Höchstbeitrag in Franken gibt es nicht. Der Beitragssatz ist aber nach oben auf 10.6% gedeckelt. Das heisst: Ab einem Nettoeinkommen von CHF 57'400 zahlst du immer 10.6%, egal wie hoch das Einkommen darüber hinaus ist. Bei einem Einkommen von CHF 200'000 wären das also CHF 21'200.
04 Anmeldung bei der Ausgleichskasse
Die Anmeldung als Selbständigerwerbender erfolgt bei der kantonalen Ausgleichskasse deines Wohnsitzkantons. Die Ausgleichskasse ist die zentrale Stelle, die deine AHV/IV/EO-Beiträge verwaltet und einzieht.
Bevor du dich bei der Ausgleichskasse anmelden kannst, brauchst du in der Regel eine Selbständigkeitsbescheinigung. Diese erhältst du von der SVA (Sozialversicherungsanstalt) deines Kantons, nachdem du einen Antrag auf Anerkennung als Selbständigerwerbender gestellt hast.
Folgende Unterlagen werden für die Anmeldung üblicherweise benötigt:
- Ausgefülltes Anmeldeformular der Ausgleichskasse
- Kopie deines Ausweises (ID oder Pass)
- Handelsregisterauszug (falls im HR eingetragen)
- Mietvertrag oder Bestätigung des Geschäftssitzes
- Nachweis über bestehende Aufträge oder Kunden (Rechnungen, Verträge)
- Selbständigkeitsbescheinigung der SVA
Die Anmeldung kann je nach Kanton online, per Post oder persönlich erfolgen. Viele kantonale Ausgleichskassen bieten inzwischen ein Online-Portal mit digitalen Formularen an.
05 Zahlungsfristen und Abrechnung
Als Selbständiger zahlst du deine AHV-Beiträge in Form von vierteljährlichen Akonto-Zahlungen. Die Ausgleichskasse legt die Höhe basierend auf deinem letzten bekannten Einkommen (aus der Steuerveranlagung) fest und schickt dir rechtzeitig eine Rechnung.
Die Akonto-Zahlungen sind typischerweise per Ende März, Juni, September und Dezember fällig – die genauen Termine variieren je nach Ausgleichskasse. Du kannst die Zahlungsfristen dem Schreiben deiner Kasse entnehmen.
Die definitive Abrechnung erfolgt erst, wenn die Steuerverwaltung deine Steuerveranlagung abgeschlossen hat. Das kann 1–2 Jahre nach dem betreffenden Beitragsjahr dauern. Die Ausgleichskasse erhält dann dein effektives Nettoeinkommen und berechnet den definitiven Beitrag. Ergibt sich eine Differenz zu den bereits bezahlten Akonto-Beträgen, folgt entweder eine Nachzahlung oder eine Rückerstattung.
06 AHV und Einzly
Einzly hilft dir als Selbständiger, den Überblick über deine AHV-Verpflichtungen zu behalten. Statt dich selbst an Fristen zu erinnern, übernimmt Einzly das für dich.
- Automatische Fristenerinnerung: Einzly erinnert dich rechtzeitig vor jeder Akonto-Fälligkeit, damit du keine Zahlung verpasst.
- Einkommensübersicht: Da du deine Einnahmen und Ausgaben in Einzly erfasst, siehst du jederzeit dein aktuelles Nettoeinkommen – und ob dein Akonto noch passt.
- Rücklage-Empfehlung: Einzly zeigt dir, wie viel du pro Monat für AHV-Beiträge zurücklegen solltest, basierend auf deinem laufenden Einkommen.
- Jahresabschluss: Beim Jahresabschluss siehst du auf einen Blick, wie viel du an AHV-Akonto bezahlt hast und was du für die Steuererklärung brauchst.
07 Häufige Fragen zu AHV-Beiträgen
Bin ich mit den AHV-Beiträgen auch für IV und EO versichert?
Ja. Die Beiträge für Selbständige decken immer AHV, IV (Invalidenversicherung) und EO (Erwerbsersatzordnung) gemeinsam ab. Du zahlst einen einzigen kombinierten Beitrag an die Ausgleichskasse. Eine separate Anmeldung für IV und EO ist nicht nötig.
Was gilt, wenn ich angestellt UND selbständig bin?
Du zahlst AHV-Beiträge auf beide Einkommen. Dein Arbeitgeber führt die Beiträge auf deinen Lohn automatisch ab. Auf dein selbständiges Einkommen zahlst du zusätzlich Beiträge an die Ausgleichskasse – allerdings nur, wenn dein Nebeneinkommen aus Selbständigkeit CHF 2'300 pro Jahr übersteigt.
Wann muss ich mich bei der Ausgleichskasse anmelden?
Du musst dich innert 90 Tagen nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei deiner kantonalen Ausgleichskasse anmelden. Die Anmeldung kann in der Regel online, per Post oder persönlich erfolgen. Du brauchst eine Selbständigkeitsbescheinigung der SVA deines Kantons.
Kann ich AHV-Beiträge von den Steuern abziehen?
Ja. Deine AHV/IV/EO-Beiträge sind vollständig steuerlich abzugsfähig. Sie werden als Geschäftsaufwand in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Erfolgsrechnung verbucht und mindern dadurch dein steuerbares Einkommen.