01 Was ist das AHV-Akonto?
Als Selbständigerwerbender in der Schweiz bist du verpflichtet, deine AHV/IV/EO-Beiträge selbst an die kantonale Ausgleichskasse abzuführen. Im Gegensatz zu Angestellten, bei denen der Arbeitgeber die Beiträge monatlich abzieht, musst du dich aktiv um die Zahlung kümmern.
Das AHV-Akonto ist eine provisorische Vorauszahlung, die du vierteljährlich leistest. Die Höhe basiert auf einer Schätzung deines voraussichtlichen Jahreseinkommens. Die Ausgleichskasse verwendet dafür in der Regel dein letztes bekanntes Einkommen aus der Steuerveranlagung.
Nach Vorliegen der definitiven Steuerveranlagung wird die definitive Abrechnung erstellt. Hast du zu wenig bezahlt, folgt eine Nachzahlung. Hast du zu viel bezahlt, erhältst du eine Rückerstattung. Das Ziel ist also, das Akonto möglichst nah am tatsächlichen Einkommen zu halten.
02 AHV-Beitragssätze für Selbständige
Selbständige zahlen den gesamten AHV/IV/EO-Beitrag allein – es gibt keinen Arbeitgeberanteil. Dafür gilt eine sinkende Skala (degressive Beitragsskala): Je tiefer dein Nettoeinkommen, desto tiefer der prozentuale Beitragssatz.
Die Skala reicht von 5.371% bei sehr tiefem Einkommen bis zum Maximalsatz von 10.6% des Nettoeinkommens aus selbständiger Erwerbstätigkeit. Der Mindestbeitrag beträgt CHF 514 pro Jahr (Stand 2024/2025).
| Nettoeinkommen (CHF) | Beitragssatz |
|---|---|
| bis 9'800 | 5.371% |
| 17'000 | 5.509% |
| 21'400 | 5.786% |
| 25'700 | 6.062% |
| 30'100 | 6.339% |
| 34'400 | 6.615% |
| 38'800 | 6.892% |
| 43'100 | 7.168% |
| 47'500 | 7.445% |
| 51'800 | 7.721% |
| 57'400 | 8.274% |
| ab 57'400 | 10.6% |
03 So berechnest du dein Akonto
Die Berechnung deines AHV-Akontos erfolgt in drei einfachen Schritten. Du brauchst dafür eine möglichst realistische Schätzung deines Jahreseinkommens.
- Schätze dein jährliches Nettoeinkommen. Nimm deinen erwarteten Umsatz und ziehe alle Geschäftsaufwände ab (Material, Miete, Software, Versicherungen, etc.). Das Ergebnis ist dein voraussichtliches Nettoeinkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit.
- Bestimme den passenden Beitragssatz. Verwende die Beitragsskala aus Abschnitt 2. Bei einem Nettoeinkommen ab CHF 57'400 gilt der Maximalsatz von 10.6%.
- Berechne den Jahresbeitrag und teile durch 4. Multipliziere dein geschätztes Nettoeinkommen mit dem Beitragssatz. Das Ergebnis teilst du durch 4, um die vierteljährliche Akonto-Zahlung zu erhalten.
Die Ausgleichskasse legt das Akonto normalerweise auf Basis deiner letzten Steuerveranlagung fest. Wenn du weisst, dass sich dein Einkommen stark verändert hat, solltest du proaktiv eine Anpassung beantragen.
04 Konkretes Rechenbeispiel
Nehmen wir an, du bist selbständiger Berater mit einem geschätzten Nettoeinkommen von CHF 80'000 pro Jahr. So berechnest du dein AHV-Akonto:
Geschätztes Nettoeinkommen: CHF 80'000
// Beitragssatz (ab CHF 57'400 = 10.6%)
Beitragssatz: 10.6%
// Jahresbeitrag berechnen
AHV/IV/EO-Jahresbeitrag: CHF 80'000 × 10.6% = CHF 8'480
// Vierteljährliches Akonto
Akonto pro Quartal: CHF 8'480 ÷ 4 = CHF 2'120
--------------------------------------------
// Du zahlst also ca. CHF 2'120 pro Quartal
// an deine kantonale Ausgleichskasse.
Steigt dein Einkommen am Ende des Jahres auf CHF 95'000, wird die Differenz bei der definitiven Abrechnung nachgefordert. In diesem Fall wären das zusätzliche CHF 1'590 (CHF 95'000 × 10.6% = CHF 10'070 minus bereits bezahlte CHF 8'480). Um das zu vermeiden, passt du dein Akonto rechtzeitig an.
05 Akonto anpassen – wann und wie
Dein Einkommen als Selbständiger schwankt oft von Jahr zu Jahr. Wenn du merkst, dass dein aktuelles Einkommen deutlich vom Vorjahr abweicht, solltest du dein Akonto anpassen lassen. Das geht einfacher als die meisten denken.
Kontaktiere deine kantonale Ausgleichskasse – am besten schriftlich per E-Mail oder über das Online-Portal deiner Kasse. Teile deine neue Einkommensschätzung mit. Die Ausgleichskasse passt daraufhin deine vierteljährlichen Akonto-Zahlungen an.
- Einkommen steigt? Erhöhe das Akonto, um eine grosse Nachzahlung zu vermeiden. Nachzahlungen können mit Verzugszinsen belastet werden.
- Einkommen sinkt? Senke das Akonto, damit du nicht unnötig Kapital bindest. Die Rückerstattung bei der definitiven Abrechnung kann Monate dauern.
- Unverändert? Auch wenn dein Einkommen stabil bleibt, lohnt sich ein jährlicher Check.
06 Tipps zur Nachzahlung vermeiden
Nachzahlungen bei der AHV sind ärgerlich – vor allem, wenn sie unerwartet kommen. Mit diesen Strategien sorgst du dafür, dass dein Akonto möglichst genau passt.
07 Häufige Fragen zum AHV-Akonto
Wann sind die AHV-Akonto-Zahlungen fällig?
Die Akonto-Zahlungen sind vierteljährlich fällig. Die genauen Termine legt deine kantonale Ausgleichskasse fest – meist per Ende März, Juni, September und Dezember. Du erhältst jeweils rechtzeitig eine Rechnung mit Einzahlungsschein.
Was passiert, wenn mein Einkommen tiefer ist als geschätzt?
Wenn dein definitives Einkommen tiefer ist als die Schätzung, erhältst du nach der definitiven Abrechnung eine Rückerstattung der zu viel bezahlten Beiträge. Die definitive Abrechnung erfolgt nach Vorliegen der Steuerveranlagung – das kann 1–2 Jahre dauern.
Kann ich das Akonto während des Jahres anpassen?
Ja. Wenn sich dein Einkommen wesentlich verändert, kannst du jederzeit bei deiner Ausgleichskasse eine Anpassung der Akonto-Zahlungen beantragen. Das geht in der Regel per E-Mail, Telefon oder über das Online-Portal der Ausgleichskasse.
Wie hoch ist der AHV-Mindestbeitrag?
Der Mindestbeitrag für Selbständige beträgt CHF 514 pro Jahr (Stand 2024/2025). Dieser gilt bei einem sehr tiefen Nettoeinkommen und wird vierteljährlich in Raten von ca. CHF 129 fällig. Der Mindestbeitrag deckt AHV, IV und EO ab.